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   LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10   

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https://dejure.org/2010,72875
LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10 (https://dejure.org/2010,72875)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2010 - 22 S 179/10 (https://dejure.org/2010,72875)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 22 S 179/10 (https://dejure.org/2010,72875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Schockzustand bei Verkehrsunfallflucht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfallflucht - Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • dr-bachem.de

    Annahme eines arglistigen Handelns bei Verkehrsunfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerflucht mit Unfallschock entschuldigen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angeblicher Unfallschock nach Fahrerflucht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10
    Ein solcher kommt nur unter außergewöhnlichen äußeren und inneren Bedingungen zustande und erreicht auch denn selten eine solche Stärke, dass eine die Willensfreiheit beeinflussende Bewusstseinstörung vorliegt (vgl. OLG Celle, Urt. V. 19.11.2009, Az. 8 U 79/09 - zit. n. juris).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10
    Die Kammer schließt sich diesbezüglich der 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, 20 S 7/10, zitiert nach JURIS, an und nimmt auf die dortigen Ausführungen Bezug.
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Der Senat teilt die Einschätzung, dass nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort pauschal auch als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann, sondern dass stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, r+s 2013, 61, Rn. 28 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, VersR 2016, 1368; LG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2017 - 20 S 101/16, r+s 2017, 523; weitergehend LG Trier, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 S 4/17, juris ("in der Regel", noch weitergehend LG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010 - 22 S 179/10, juris, Rn. 9 ("stets")).
  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Dabei kann dahinstehen, ob dem Versicherungsnehmer bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort stets auch Arglist anzulasten ist (so Landgericht Düsseldorf , Urteil vom 03. Dezember 2010, Az.: 22 S 179/10, zitiert nach juris , Rdnr. 9), was bereits unabhängig von den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Satz 2 der Vorschrift zur Folge hätte.
  • LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort;

    unter welchen Voraussetzungen dies bei einem Obliegenheitsverstoß durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort der Fall ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010, 22 S 179/10, zitiert nach Juris, ist dies durchweg der Fall; offen lassend, ob dies stets bejaht werden kann: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, NJW-RR 2016, 922, ist nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort arglistig).
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