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LG Schweinfurt, 29.05.2020 - 22 S 2/20 |
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Volltextveröffentlichung
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- OLG Karlsruhe, 22.12.2015 - 14 U 63/15
Auszug aus LG Schweinfurt, 29.05.2020 - 22 S 2/20
Im seitens des Amtsgerichts zitierten Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.12.2015, Aktenzeichen 14 U 63/15, wird die ständige Rechtsprechung zutreffen wie folgt zusammen gefasst:.Es ist zwar entsprechend einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.12.2015, Aktenzeichen 14 U 63/15 davon auszugehen, dass der Unfallgeschädigte grundsätzlich sowohl auf die Sachkunde des Gutachters vertrauen darf, sowie auch darauf, dass die Werkstatt nicht unnötig Werkleistungen in Rechnung stellt, die gar nicht erbracht wurden oder so nicht erforderlich gewesen sind.
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Schweinfurt, 29.05.2020 - 22 S 2/20
Maßgeblich ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 -, Juris). - BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die …
Auszug aus LG Schweinfurt, 29.05.2020 - 22 S 2/20
Maßgeblich ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 -, Juris). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus LG Schweinfurt, 29.05.2020 - 22 S 2/20
Maßgeblich ist der Aufwand, der vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheint; dabei ist auf die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 475/14 - ; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - BGH, Urteil vom 15.10.1991 - VI ZR 314/90 -, Juris).