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   LG Bielefeld, 13.04.2016 - 22 S 239/15   

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https://dejure.org/2016,13576
LG Bielefeld, 13.04.2016 - 22 S 239/15 (https://dejure.org/2016,13576)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 13.04.2016 - 22 S 239/15 (https://dejure.org/2016,13576)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 13. April 2016 - 22 S 239/15 (https://dejure.org/2016,13576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit eines gekauften Gebrauchtfahrzeugs bei Übergabe hinsichtlich Beschaffenheit

  • autorechtonline.de

    Gebrauchtwagenkauf: Verschleiß der Kraftstoffhochdruckpumpe - "atypischer" Verschleiß

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Autokauf: Beweisvereitelung durch Vernichtung eines möglichen Beweisgegenstands

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgefallene Kraftstoffhochdruckpumpe beim Gebrauchtwagen

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.04.2016 - 22 S 239/15
    Es ist darüber hinaus nicht bewiesen, dass der Defekt der Kraftstoffhochdruckpumpe auf eine Ursache zurückzuführen ist, die eine vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs darstellt und die bei Gefahrübergang bereits vorhanden war (vgl. BGH NJW 2006, 434, Rz. 16).

    Das Verschulden muss sich sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder künftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (BGH NJW 2006, 434, Rz. 23).

  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06

    Mangelhaftes Gebrauchtfahrzeug bei übermäßigem Verschleiß für die Funktion

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.04.2016 - 22 S 239/15
    Üblich und vom Käufer zu erwarten ist nur ein normaler (natürlicher) Verschleiß eines Gebrauchtwagens, nicht aber ein übermäßiger Verschleiß (BGH a.a.O. Rz. 19; OLG Hamm, Urt. v. 18.06.2007 - 2 U 220/06, BeckRS 2007, 14370; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rz. 3032).
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