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   LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10   

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LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10 (https://dejure.org/2011,40958)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2011 - 22 S 262/10 (https://dejure.org/2011,40958)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 22 S 262/10 (https://dejure.org/2011,40958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Flugvorverlegung keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Abtretungsverbot in AGB/ Höchstpersönliche Ansprüche / Gewillkürte Prozessstandschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 200/88

    Formularmäßige Beschränkung der Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Der BGH erkennt nämlich in ständiger Rechtsprechung ein allgemeines Interesse des Verwenders von AGB an, durch die Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses die Vertragsentwicklung übersichtlich zu gestalten und damit zu verhindern, dass eine ihm nicht im Voraus übersehbare Vielzahl von Gläubigern entgegen tritt (BGHZ 108, 52, 55; BGHZ 110, 241, 243).

    Zu Recht führt zwar das OLG Köln aaO. aus, dass dieser Grundsatz insoweit Einschränkungen erfährt, als ein formularmäßiger Abtretungsausschluss dann unwirksam ist, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders nicht besteht oder die berechtigten Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (BGHZ 110, 241, 243) und dass von der gesetzlichen Wertung, nach der ein Abtretungsausschluss zwischen den Parteien in der Regel frei vereinbar ist (§ 399, 2. HS BGB), zu Gunsten des Verbrauchers abzuweichen ist, wenn dem Abtretungsausschluss überwiegende Gründe des Verbraucherschutzes entgegenstehen (BGHZ 108, 52, 55).

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Der BGH erkennt nämlich in ständiger Rechtsprechung ein allgemeines Interesse des Verwenders von AGB an, durch die Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses die Vertragsentwicklung übersichtlich zu gestalten und damit zu verhindern, dass eine ihm nicht im Voraus übersehbare Vielzahl von Gläubigern entgegen tritt (BGHZ 108, 52, 55; BGHZ 110, 241, 243).

    Zu Recht führt zwar das OLG Köln aaO. aus, dass dieser Grundsatz insoweit Einschränkungen erfährt, als ein formularmäßiger Abtretungsausschluss dann unwirksam ist, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders nicht besteht oder die berechtigten Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (BGHZ 110, 241, 243) und dass von der gesetzlichen Wertung, nach der ein Abtretungsausschluss zwischen den Parteien in der Regel frei vereinbar ist (§ 399, 2. HS BGB), zu Gunsten des Verbrauchers abzuweichen ist, wenn dem Abtretungsausschluss überwiegende Gründe des Verbraucherschutzes entgegenstehen (BGHZ 108, 52, 55).

  • AG Düsseldorf, 30.09.2010 - 232 C 6893/10

    Minderung des Reisepreises wegen zeitlich überlangen Transports vom Flughafen zum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.09.2010 verkündete Urteil des AGs Düsseldorf - 232 C 6893/10 - wird zurück gewiesen.
  • LG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 24 S 103/09

    Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Familienreise / Minderung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Die Kammer schließt sich der diesbezüglich vom OLG Köln (Urt. v. 08.12.2008, 16 U 49/08, RRa 2009, 413; ihm folgend LG Frankfurt/M., Urt. v. 04.03.2010, 2-24 S 103/09, RRa 2010, 121 und Führich, Reiserecht, 6. Aufl., Rdnr. 118 und 452) vertretenen Auffassung aus folgenden Gründen nicht an:.
  • BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Ein solches hindert nämlich die Annahme eines schutzwürdigen Eigeninteresses der Klägerin an der Geltendmachung der Ansprüche des Herrn a, welches für die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft stets erforderlich ist (BGH NJW 1997, 3434, 3437).
  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Nach seiner neueren Rechtsprechung (Urt. v. 26.05.2010, Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950) vertritt der Xa. Zivilsenat des BGH die Auffassung, dass dem Reiseanmelder unabhängig von einer Abtretung ein eigener Anspruch auf Zahlung der Entschädigung nach § 651 f Abs. 2 BGB an weitere Mitreisende zusteht.
  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Sie macht geltend, das Abtretungsverbot in den AGB der Klägerin sei nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 29.03.2003 - IX ZR 54/02) unwirksam.
  • OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08

    Vereinbarung der Kostenpflicht von Änderungswünschen weniger als 30 Tage vor

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.2011 - 22 S 262/10
    Die Kammer schließt sich der diesbezüglich vom OLG Köln (Urt. v. 08.12.2008, 16 U 49/08, RRa 2009, 413; ihm folgend LG Frankfurt/M., Urt. v. 04.03.2010, 2-24 S 103/09, RRa 2010, 121 und Führich, Reiserecht, 6. Aufl., Rdnr. 118 und 452) vertretenen Auffassung aus folgenden Gründen nicht an:.
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