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   LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07   

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https://dejure.org/2007,33237
LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07 (https://dejure.org/2007,33237)
LG Stendal, Entscheidung vom 06.09.2007 - 22 S 28/07 (https://dejure.org/2007,33237)
LG Stendal, Entscheidung vom 06. September 2007 - 22 S 28/07 (https://dejure.org/2007,33237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Voller Schadensersatz bei unvorsichtigem Türöffnen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Denn wenn es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen zu einer Kollision kommt, spricht die Wahrscheinlichkeit für ein Verstoß der aussteigenden Person gegen § 14 StVO (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64; KG VRS 108, 24).
  • KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Denn wenn es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen zu einer Kollision kommt, spricht die Wahrscheinlichkeit für ein Verstoß der aussteigenden Person gegen § 14 StVO (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64; KG VRS 108, 24).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Hierfür ist eine persönliche Gewissheit des Richters nötig, welche Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 245, 256; BGHZ 61, 169 ).
  • KG, 04.11.2002 - 12 U 113/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Rot in eine ampelgeregelte Kreuzung

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Ein Ereignis ist nämlich nur dann unabwendbar, wenn es weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Einrichtungen beruht und wenn es auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann ( BGHZ 117, 337; KG VRS 23; 104, 355) .
  • AG Leipzig, 16.02.2005 - 215 OWi 500 Js 83213/04

    Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit ist 15 km/h

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Daher liegt die Schrittgeschwindigkeit bei deutlich unter 20km/h (vgl. LG Aachen ZfS 1993, 114; AG Leipzig, DAR 2005, 703; Geißler, DAR 1999, 347; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 42 Rn 181).
  • OLG Köln, 20.10.1993 - 2 U 48/93

    Inhalt des Begriffs "unabwendbares Ereignis"

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Wer sich auf ein unabwendbares Ereignis beruft, ist für den Haftungsausschluss nach § 17 III StVG darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH DAR 1976, 246; KG VRS 107, 23; KG ZfS 2002, 513; OLG Köln, NZV 1994, 230).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Das Amtsgericht hat seiner Entscheidung des Weiteren keine rechtsfehlerhafte Tatsachenerfassung zugrunde gelegt, die es im Rahmen der Berufungsinstanz etwa durch erneute Beweisaufnahme zu korrigieren gälte (vgl. BGH NJW 2004, 2828).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Ein Ereignis ist nämlich nur dann unabwendbar, wenn es weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Einrichtungen beruht und wenn es auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann ( BGHZ 117, 337; KG VRS 23; 104, 355) .
  • OLG Köln, 01.12.1999 - 2 U 61/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem von hinten

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Nur unstreitige, zugestandene oder erwiesene Tatsachen zählen, keine nur vermuteten (vgl. BGH, NJW 2000, 3069; OLG Naumburg, DAR 2001, 223).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07
    Neben reinen Kausalitätserwägungen fließt auch das Verschulden in die Wertung ein (vgl. BGH NZV 1996, 272).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

  • KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge in einer

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • OLG Oldenburg, 23.10.1989 - 13 U 68/89
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • OLG Köln, 16.03.1995 - 1 U 89/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf der Autobahn wendenden LKW mit

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

  • KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02

    Haftung beim Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00

    Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und

  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

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