Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur vertragstypologischen Einordnung eines Internet-System-Vertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusicherung des Erreichens eines ersten Platzes in einer Internetsuchmaschine als Vertragsbestandteil; Ordentliche Kündigung von Webhostingverträgen und Webdesignverträgen bei der Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren unter Kaufleuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 07.06.2005 - 29 C 11291/04
- LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99
Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05
Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich aus den Ausführungen in dem Urteil Amtsgericht Frankfurt(Oder) vom 14.07.2000 - 2.2 C 307/00 (NJW-RR 2001, 277) kein Argument, das für ein Recht zu einer fristlosen Kündigung im vorliegenden Verfahren streitet. - LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05
Anforderungen an die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05
Diese Klausel hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2005 - 22 S 115/05).
- LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 22 S 28/09
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess gem. § 592 …
Eine ordentliche Kündigung war nicht möglich, da diese wirksam über § 2 Abs. 2 AGB i. V. m. der Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschlossen worden ist (vgl. Urteil der Kammer vom 24.03.2006, Az.: 22 S 309/05). - LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 22 S 58/09
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen eines …
Eine ordentliche Kündigung war nicht möglich, da diese wirksam über § 2 Abs. 2 AGB i. V. m. der Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschlossen worden ist (vgl. Urteil der Kammer vom 24.03.2006, Az.: 22 S 309/05).