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   LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05   

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https://dejure.org/2006,26299
LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05 (https://dejure.org/2006,26299)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2006 - 22 S 309/05 (https://dejure.org/2006,26299)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2006 - 22 S 309/05 (https://dejure.org/2006,26299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Zur vertragstypologischen Einordnung eines Internet-System-Vertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusicherung des Erreichens eines ersten Platzes in einer Internetsuchmaschine als Vertragsbestandteil; Ordentliche Kündigung von Webhostingverträgen und Webdesignverträgen bei der Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren unter Kaufleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich aus den Ausführungen in dem Urteil Amtsgericht Frankfurt(Oder) vom 14.07.2000 - 2.2 C 307/00 (NJW-RR 2001, 277) kein Argument, das für ein Recht zu einer fristlosen Kündigung im vorliegenden Verfahren streitet.
  • LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05

    Anforderungen an die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05
    Diese Klausel hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2005 - 22 S 115/05).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 22 S 28/09

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess gem. § 592

    Eine ordentliche Kündigung war nicht möglich, da diese wirksam über § 2 Abs. 2 AGB i. V. m. der Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschlossen worden ist (vgl. Urteil der Kammer vom 24.03.2006, Az.: 22 S 309/05).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 22 S 58/09

    Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen eines

    Eine ordentliche Kündigung war nicht möglich, da diese wirksam über § 2 Abs. 2 AGB i. V. m. der Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschlossen worden ist (vgl. Urteil der Kammer vom 24.03.2006, Az.: 22 S 309/05).
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