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   LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08   

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https://dejure.org/2009,24483
LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08 (https://dejure.org/2009,24483)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2009 - 22 S 321/08 (https://dejure.org/2009,24483)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 22 S 321/08 (https://dejure.org/2009,24483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Gewährleistungsrechten i.R.e. Gebrauchtwagenkaufes unter Privatleuten bzgl. der Zusicherung der Unfallfreiheit des Wagens; Qualifikation des Verkäufers eines Gebrauchtwagens als "Verwender" bzw. Anforderungen an das "Stellen" von vorformulierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Düsseldorf, 19.08.2008 - 28 C 15536/07

    Wirksamkeit eines in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Formularvertrags

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08
    Die Berufung des Klägers gegen das am 19.08.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az. 28 C 15536/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08
    Der Verkäufer gibt hier nur eine Mitteilung über sein eigenes Wissen bezüglich Unfallvorschäden ab (vgl. BGH vom 12.03.2008, NJW 2008, 1517, der dies dort bei einer Klausel "lt. Vorbesitzer" sogar bei einer freien Kfz-Händlerin angenommen hat).
  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 147/04

    Zum formularmäßig vereinbarten Haftungsausschluss beim Privatverkauf eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08
    Auch ein Vergleich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, welche zum Teil der Kläger für seine Rechtsansicht zitiert hat, insbesondere OLG Hamm vom 10.02.2005 (NJW-RR 2005, 1220f) und BGH vom 24.05.1995 (NJF 1995, 2034f) ergibt nichts anderes.
  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08
    Für ein "Stellen" im Sinne von § 1 AGBG kam es nicht auf eine irgendwie gestörte Vertragsparität an, sondern auch unter "Gleichen" waren die Bedingungen von dem gestellt, auf dessen Initiative sie in die Verhandlungen eingebracht worden waren, wer ihre Einbeziehung in den Vertrag verlangte (vgl. nur OLG Düsseldorf BB 1994, 1521, hiergegen allerdings BGH 24.05.1995, NJW 1995, 2034f; OLG Düsseldorf vom 13.02.1997, BB 1997, 754f).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 137/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für Sonderangebote

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08
    Für ein "Stellen" im Sinne von § 1 AGBG kam es nicht auf eine irgendwie gestörte Vertragsparität an, sondern auch unter "Gleichen" waren die Bedingungen von dem gestellt, auf dessen Initiative sie in die Verhandlungen eingebracht worden waren, wer ihre Einbeziehung in den Vertrag verlangte (vgl. nur OLG Düsseldorf BB 1994, 1521, hiergegen allerdings BGH 24.05.1995, NJW 1995, 2034f; OLG Düsseldorf vom 13.02.1997, BB 1997, 754f).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 10 U 152/93

    Begriff des Verwenders von AGB - Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.02.2009 - 22 S 321/08
    Für ein "Stellen" im Sinne von § 1 AGBG kam es nicht auf eine irgendwie gestörte Vertragsparität an, sondern auch unter "Gleichen" waren die Bedingungen von dem gestellt, auf dessen Initiative sie in die Verhandlungen eingebracht worden waren, wer ihre Einbeziehung in den Vertrag verlangte (vgl. nur OLG Düsseldorf BB 1994, 1521, hiergegen allerdings BGH 24.05.1995, NJW 1995, 2034f; OLG Düsseldorf vom 13.02.1997, BB 1997, 754f).
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