Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 22 S 41/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,36347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- reise-recht-wiki.de
Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 03.02.2010 - 25 C 10071/09
- AG Frankfurt/Main, 11.05.2010 - 30 C 142/10
- LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 22 S 41/10
- AG Frankfurt/Main, 25.11.2010 - 30 C 142/10
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2010 - 24 S 88/10
- BGH, 16.06.2011 - X ZR 123/10
- BGH, 16.06.2011 - X ZR 150/10
- EuGH, 05.10.2011 - C-436/11
- EuGH, 22.05.2013 - C-436/11
- BGH, 17.09.2013 - X ZR 123/10
- BGH, 17.09.2013 - X ZR 150/10
- EuGH - C-437/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07
Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 22 S 41/10
Der BGH hat in seiner o. g. Entscheidung weiter ausgeführt, dass in einem anderen Fall (OLG Hamburg vom 06.11.2007, RRa 2008, 139), in dem dem Reisenden, der bereits über eine Bordkarte verfügte, der Zugang zum Anschlussflug verweigert worden war, weil er im Hinblick auf einen verspäteten Zubringerflug bereits ohne seine Kenntnis auf einen anderen Anschlussflug umgebucht worden war, eine Verweigerung des Einstiegs liegen könnte. - LG Berlin, 11.10.2007 - 57 S 39/07
Haftung aus Luftbeförderung: Ansprüche des Fluggastes bei individueller …
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 22 S 41/10
Dies zeigt, dass die Regelung in Art. 4 VO nicht nur auf die Fälle der Überbuchung beschränkt ist, sondern dass gerade auch andere Umstände im Hinblick auf das hohe Schutzniveau für Reisende und einen umfassenden Verbraucherschutz zu einer ausgleichspflichtigen Nichtbeförderung führen können (vgl. insoweit auch Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: da ZR 78/08, NJW 2009, 2740, der diese Frage letztendlich jedoch offen lässt; LG Berlin, Urteil vom 11.10.2007, Az.: 57 S 39/07). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 22 S 41/10
Dies zeigt, dass die Regelung in Art. 4 VO nicht nur auf die Fälle der Überbuchung beschränkt ist, sondern dass gerade auch andere Umstände im Hinblick auf das hohe Schutzniveau für Reisende und einen umfassenden Verbraucherschutz zu einer ausgleichspflichtigen Nichtbeförderung führen können (vgl. insoweit auch Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: da ZR 78/08, NJW 2009, 2740, der diese Frage letztendlich jedoch offen lässt; LG Berlin, Urteil vom 11.10.2007, Az.: 57 S 39/07).