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LG Düsseldorf, 07.04.2006 - 22 S 422/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum Umfang des Ermessens des eigenen Haftpflichtversichers bei der Unfallschadenregulierung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei völlig unsachgemäßer Schadensregulierung verletzt der Versicherer seine Pflicht auf Rücksichtnahme im Interessen seines Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 07.07.2005 - 21 C 2695/05
- LG Düsseldorf, 07.04.2006 - 22 S 422/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80
Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2 …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.04.2006 - 22 S 422/05
Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (grundlegend BGH, Urteil vom 20. November 1980, Az.: Iva ZR 25/80 in VersR 1981, 180 ff.).
- LG Köln, 19.04.2011 - 11 S 289/09
Stützung der Zahlung einer Versicherung an den angeblichen Geschädigten auf die …
Die Beweislast für eine solche schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherers trägt dabei der Versicherungsnehmer (…BGH a.a.O.), wobei entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Ordnungsgemäßheit der Ausübung des Ermessens der Zeitpunkt der Regulierung ist (LG Düsseldorf Urteil vom 7.4.2006,- 22 S 422/05 - zit nach Juris;… Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungshandbuch § 29 Rdn. 36).