Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegung der Stilllegungsabsicht - Betriebsübergang - § 613a BGB im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Stilllegungsabsicht; Grenzüberschreitender Teilbetriebsübergang durch konzerninterne Produktionsverlagerung ins Ausland
- Betriebs-Berater
Betriebsstilllegung und Betriebsveräußerung ins Ausland schließen sich aus
- hensche.de
Betriebsübergang, Kündigung: Betriebsbedingt
- RA Kotz
Betriebsstilllegung und Betriebsveräußerung
- RA Kotz
Betriebsstilllegungsabsicht - betriebsbedingte Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Stilllegungsabsicht; grenzüberschreitender Teilbetriebsübergang durch konzerninterne Produktionsverlagerung ins Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 13.03.2009 - 14 Ca 515/08
- ArbG Freiburg, 13.03.2009 - 14 Ca 516/08
- LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
- BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10
Papierfundstellen
- BB 2010, 1415
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (vgl. BAG, 16.05.2002, NZA 2003, 93; BAG 09.02.1994, NZA 1994, 686).Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (vgl. BAG, 16.05.2002, NZA 2003, 93; BAG, 05.12.1985, NZA 1986, 522).
Wäre dem nicht so, hätte das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 25.05.2000 - 8 AZR 335/99 - und 16.05.2002, NZA 2003, 93, die Vorschrift des § 613 a BGB nicht inhaltlich prüfen müssen.
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollen, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (vgl. BAG, 16.05.2002, NZA 2003, 93; BAG 09.02.1994, NZA 1994, 686). - LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 11 Sa 40/09
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Darlegung der Stilllegungsabsicht …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
Die Kammer schließt sich hierbei den Entscheidungsgründen der Urteile vom 17.09.2009 in den Parallelsachen 11 Sa 36/09 und 11 Sa 40/09 ausdrücklich an und macht sich diese zu eigen: Ausgehend von Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ist im Rahmen der Überprüfung des § 1 Abs. 1 S. 1 KSchG die Stilllegungsabsicht von der beabsichtigten Teilbetriebsveräußerung nach deutscher Rechtslage abzugrenzen.
- BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (vgl. BAG, 16.05.2002, NZA 2003, 93; BAG, 05.12.1985, NZA 1986, 522). - BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 335/99
Betriebsübergang - Teilbetrieb
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
Wäre dem nicht so, hätte das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 25.05.2000 - 8 AZR 335/99 - und 16.05.2002, NZA 2003, 93, die Vorschrift des § 613 a BGB nicht inhaltlich prüfen müssen. - BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 158/07
Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Identität der wirtschaftlichen Einheit - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 22 Sa 45/09
Entscheidend ist vielmehr die Beibehaltung des Funktions- und Zweckzusammenhangs zwischen den verschiedenen übertragenen Faktoren, der es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren, auch wenn sie in eine andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, zur Verfolgung einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit zu nutzen (vgl. BAG 22.01.2009, 8 AZR 158/07, NZA 2009, 905).
- BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10
Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 15. Dezember 2009 - 22 Sa 45/09 - wird zurückgewiesen.