Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - 22 Sa 67/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Befristung - gerichtlicher Vergleich i. S. § 14 Abs 1 S 2 Nr 8 TzBfG - Anfechtung einer Vereinbarung über eine weitere befristete Beschäftigung gemäß § 123 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Anfechtung einer Vereinbarung über eine weitere befristete Beschäftigung wegen rechtswidriger Drohung; Qualitative Anforderungen an den gerichtlich protokollierten Vergleich über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Drohung mit der ...
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8; ; BGB § 123
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vernehmung der beweisbelasteten Partei von Amts wegen nur zur Gewinnung letzter Klarheit - keine Drohung durch eindeutigen Hinweis auf Rechtslage - wirksame Befristung durch gerichtlichen Vergleich nur bei offenem Streit über das Arbeitsverhältnis - unwirksame Befristung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 23.03.2004 - 3 Ca 632/03
- LAG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - 22 Sa 84/04
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 366/05
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - 22 Sa 67/06
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 323/86
Tarifverträge: Nachwirkung, Neuregelung der Vergütung, Anfechtung wegen Drohung, …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - 22 Sa 67/06
Die Drohung ist nach allgemeiner Auffassung widerrechtlich, wenn das Mittel, d. h. das angedrohte Verhalten oder der Zweck, d. h. die abgenötigte Willenserklärung oder jedenfalls die Verknüpfung von beidem widerrechtlich ist (…BAG v. 22.10.1998 a.a.O.; v. 28.01.1987 AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung).Vorliegender Entscheidungsfall unterscheidet sich grundlegend von dem der Entscheidung des BAG vom 28.01.1987 (AP Nr. 16 zu § 4 TVG Nachwirkung) zugrunde liegenden Sachverhalt.
- BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - 22 Sa 67/06
Drohung ist die vom Gegner ernstgenommene Ankündigung eines künftigen Übels, das nach Bekundung des Drohenden und der Ansicht des Gegners vom Drohenden herbeigeführt werden kann und soll, wenn der Bedrohte die gewünschte Willenserklärung nicht abgibt (BAG v. 22.10.98, NZA 1999, 417 - 420).
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07
Anfechtung - Drohung
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. Dezember 2006 - 22 Sa 67/06 - wird zurückgewiesen.