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   LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10   

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https://dejure.org/2011,22903
LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10 (https://dejure.org/2011,22903)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2011 - 22 Sa 76/10 (https://dejure.org/2011,22903)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 (https://dejure.org/2011,22903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L bei Mehrfachbefristung - Anrechnung förderlicher Zeiten bei Neueinstellung zur Deckung des Personalbedarfs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung förderlicher Zeiten bei Neueinstellung zur Deckung des Personalbedarfs; Begriff der "Einstellung" (§ 16 TV-L ); Stufenzuordnung bei Mehrfachbefristung; Berücksichtigung von Besetzungsproblemen bei befristeten Arbeitsplätzen durch den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Einstellung" [§ 16 TV-L ]; Stufenzuordnung bei Mehrfachbefristung; Anrechnung förderlicher Zeiten bei Neueinstellung zur Deckung des Personalbedarfs; Berücksichtigung von Besetzungsproblemen bei befristeten Arbeitsplätzen durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung und befristete Arbeitsverhältnisse im Schuldienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10
    Eine Einstellung im Sinne des § 16 Abs. 2 TV-L liegt auch dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis im - ggf. unmittelbaren - Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis begründet wird (BAG 27.01.2011 - 6 AZR 382/09).

    Vom Wortsinn her liegt eine Einstellung nicht nur bei der erstmaligen Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor, sondern auch dann, wenn ein neues Arbeitsverhältnis im (sogar unmittelbaren) Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis begründet wird (BAG 27.01.2011 - 6 AZR 382/09 Rn. 17 zu der vergleichbaren Regelung des § 16 Abs. 2 TVöD-VKA).

    Mit dem Ablauf der bisherigen Vertragsbedingungen wirkt sich hingegen nur der Nachteil aus, der mit einer Befristung stets verbunden ist oder verbunden sein kann (BAG 27.01.2001 - 6 AZR 382/09 Rn. 20 ff).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen deshalb Beschäftigte, die die einschlägige Berufserfahrung in einem ununterbrochen fortbestehendem Arbeitsverhältnis erworben haben, bei der Stufenzuordnung gegenüber Beschäftigten begünstigen, die nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sind (BAG 27.01.2001 - 6 AZR 382/09 Rn. 24 ff).

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10
    Abgesehen davon, dass die Entscheidung über die Anrechnung förderlicher Zeiten für das Schuljahr 2008/09 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht gefallen war, muss ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aufgrund der Festlegungen des Haushaltsplans grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm der Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich - tarifvertraglich oder gesetzlich - verpflichtet ist (BAG 01.11.2005 - 1 AZR 355/04).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 3 Sa 15/09

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Berücksichtigung von Zeiten einschlägiger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10
    § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L soll lediglich dem Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Bewerbern einen größeren Spielraum gewähren, nicht aber einen eigenständigen tariflichen Rechtsanspruch trotz vorbehaltloser Unterzeichnung des Arbeitsvertrags begründen (LAG Baden-Württemberg 17.09.2009 - 3 Sa 15/09 Rn. 40 f).
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10
    Auch kann dahinstehen, ob § 16 Abs. 2 S. 4 TV-L auf der Rechtsfolgenseite dem Arbeitgeber ein billiges Ermessen nach § 315 BGB eröffnet oder ob dieser bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Norm in der Entscheidung frei ist, bei Neueinstellungen von § 16 Abs. 2 S. 1 bis 3 TV-L abweichende Stufenzuordnungen vorzunehmen (vgl. BAG 23.09.2010 - 6 AZR 174/09 Rn. 17 m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 862/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.03.2011 - 22 Sa 76/10
    Dies gilt insbesondere für Klagantrag Nr. 2. Die im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage ist auch anerkannt für die Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Vergütung nach bestimmten, zwischen den Parteien streitigen Stufen einer zwischen den Parteien unstreitigen Vergütungsgruppe (BAG unter 07.07.2010 - 4 AZR 862/08 unter I 1, 2).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Solche Schwierigkeiten können allgemein arbeitsmarktbedingt in bestimmten Tätigkeitsbereichen oder Fachrichtungen, aber auch bei örtlich besonders schwieriger Bewerberlage für bestimmte Aufgaben auftreten (vgl. LAG Baden-Württemberg 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - zu II 3 a der Gründe) .

    Es kann deshalb auf sich beruhen, ob eine Einstellung immer schon dann nicht zur Deckung des Personalbedarfs erfolgt, wenn der eingestellte Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag - wie hier - vorbehaltlos ohne Berücksichtigung der früheren beruflichen Tätigkeit schließt (so LAG Baden-Württemberg 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - zu II 3 a der Gründe, erledigt durch Vergleich im Revisionsverfahren - 6 AZR 254/11 -) .

  • BGH, 24.05.2016 - 4 StR 440/15

    Freispruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vom Vorwurf der Untreue

    Dies liegt etwa auch dann vor, wenn die für eine Stelle in Aussicht genommene Person nicht bereit ist, diese ohne Zubilligung einer bestimmten Erfahrungsstufe anzutreten (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2011 - 22 Sa 76/10, ZTR 2011, 426, Tz. 102).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 331/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Anforderungen an

    Solche Schwierigkeiten können allgemein arbeitsmarktbedingt in bestimmten Tätigkeitsbereichen oder Fachrichtungen, aber auch bei örtlich besonders schwieriger Bewerberlage für bestimmte Aufgaben auftreten (vgl. LAG Baden-Württemberg 21.03.2011 - 22 Sa 76/10 -II 3 a der Gründe, ZTR 2011, 426 ff.).

    § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L soll lediglich dem Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Bewerbern einen größeren Spielraum gewähren, nicht aber einen eigenständigen tariflichen Rechtsanspruch trotz vorbehaltloser Unterzeichnung des Arbeitsvertrags begründen (so auch LAG Baden-Württemberg 17.09.2009 - 3 Sa 15/09 - I 2 d der Gründe, juris; 21.03.2011 - 22 Sa 76/10 -II 3 a der Gründe, ZTR 2011, 426 ff.).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2019 - 10 Sa 9/19

    Zutreffende tarifliche Stufenzuordnung - TV-L - Vergütungsdifferenzansprüche

    (vgl. LAG Baden-Württemberg 17. September 2009 - 3 Sa 15/09 - juris Rn. 37 ff. und 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - juris Rn. 101 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 2017 - 8 Sa 331/17 - juris Rn. 47).

    Die Einstufung der Klägerin hatte anlässlich dieser Einstellung neu zu erfolgen (vgl. LAG Baden-Württemberg 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - juris Rn. 75 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 11.02.2016 - 6 Sa 421/15

    Stufenzuordnung eines Lehrers unter Berücksichtigung einschlägiger

    Einer Ermessensentscheidung des beklagten Landes über die stufenmäßige Berücksichtigung der vorherigen Tätigkeit der Klägerin hätte dementsprechend es nur bedurft, wenn die Klägerin als bestqualifizierte Bewerberin nicht bereit gewesen wäre, ohne Berücksichtigung ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit die zu besetzende Stelle zu übernehmen ( LAG Baden-Württemberg 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - Rn. 102; BAG 26. Juni 2008 - 6 AZR 498/07 - Rn. 29 ).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist;

    Solche Schwierigkeiten können allgemein arbeitsmarktbedingt in bestimmten Tätigkeitsbereichen oder Fachrichtungen, aber auch bei örtlich besonders schwieriger Bewerberlage für bestimmte Aufgaben auftreten (vgl. LAG Baden-Württemberg 21. März 2011 - 22 Sa 76/10 - zu II 3 a der Gründe).".
  • VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 K 15.02385

    Anspruch einer Beratungsstelle im Sinne des Schwangerenkonfliktgesetzes auf einen

    Vor diesem Hintergrund liegt eine Einstellung zur Deckung des Personalbedarfs demnach insbesondere schon dann vor, wenn die für eine Stelle in Aussicht genommene bestqualifizierteste Person nicht bereit ist, diese ohne Zubilligung einer bestimmten Entwicklungsstufe anzutreten (vgl. LAG BW, U.v. 21.3.2011 - 22 Sa 76/10 - juris, Rn. 102).
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