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   VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04   

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VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04 (https://dejure.org/2005,16501)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.09.2005 - 22 TL 2624/04 (https://dejure.org/2005,16501)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. September 2005 - 22 TL 2624/04 (https://dejure.org/2005,16501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Personalrat; Mitbestimmung; Auswahl von Überhangpersonal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Meldung von Überhangpersonal an die Personalvermittlungsstelle und Datenverarbeitung im Rahmen des Personalvertretungsrechts eines Landes; Mitbestimmungsrechte eines örtlichen Personalrats bei der Auswahl und Meldung von Überhangpersonal an die ...

  • Judicialis

    HPVG § 74 Abs. 1 Nr. 15; ; HPVG § 77 Abs. 2 Nr. 4; ; HPVG § 83 Abs. 3; ; HPVG § 83 Abs. 6 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Gießen, 16.07.2004 - 22 L 2286/04

    Verarbeitung von Personaldaten der zur Personalvermittlungsstelle - PVS -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Einem örtlichen Personalrat stehen keine Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl und Meldung von Überhangpersonal an die PVS und keine Mitwirkungsrechte bei der dafür erforderlichen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu (entgegen VG Gießen, Beschlüsse vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 - PersR 2005 S. 204 ff. = juris und vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 -).

    Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen - Fachkammer für Personalvertretungsrecht (Land) - vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 - abgeändert und werden die Anträge des Antragstellers insgesamt abgelehnt.

    Am 12. Mai 2004 hat der Antragsteller das vorliegende Beschlussverfahren - 22 L 2286/04 - auf Einleitung eines Mitbestimmungs- und eines Mitwirkungsverfahrens und auf die Feststellung der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte nach § 74 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 HPVG eingeleitet und zur Begründung im Wesentlichen geltend gemacht:.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 - abzuändern und die Anträge des Antragstellers insgesamt abzulehnen.

    Das Verwaltungsgericht Gießen - Fachkammer für Personalvertretungsrecht (Land) - hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 - den Anträgen des antragstellenden örtlichen Personalrats (1) auf Feststellung der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 15 und § 77 Abs. 2 Nr. 4 HPVG bei der Auswahl und Meldung von Überhangpersonal an die PVS und (2) auf Einleitung eines Mitwirkungsverfahrens gemäß § 81 Abs. 1 HPVG bezüglich der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vermittlung von Landespersonal bei der PVS, soweit eine Verarbeitung im Hause erfolgt, zu Unrecht stattgegeben und hätte auch diese Anträge ablehnen müssen.

  • VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04

    Land Hessen: Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle und

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Einem örtlichen Personalrat stehen keine Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl und Meldung von Überhangpersonal an die PVS und keine Mitwirkungsrechte bei der dafür erforderlichen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu (entgegen VG Gießen, Beschlüsse vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 - PersR 2005 S. 204 ff. = juris und vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 -).

    Nachdem der beteiligte Regierungspräsident des RP A-Stadt mit Schreiben vom 29. Januar 2004 alle Mitarbeiter seiner Behörde gebeten hatte, auf einem Anhang zur Frage einer freiwilligen Vermittlung durch die PVS Stellung zu nehmen und andernfalls möglicherweise entgegenstehende persönliche Belange anzugeben, forderte der antragstellende örtliche Personalrat die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 HPVG (Mitbestimmung über den Inhalt von Personalfragebogen) und stellte wegen der erfolgten Ablehnung am 16. Februar 2004 beim Verwaltungsgericht Gießen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - 22 LG 560/04 - auf Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens und auf vorläufige Untersagung der Verwendung der verschickten Fragebögen und leitete am 18. Februar 2004 ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren - 22 L 604/04 - in Bezug auf dieses Mitbestimmungserfordernis ein.

    Die Feststellung der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte sei erforderlich, weil der Beteiligte trotz der Begründung des Beschlusses des VG Gießen vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 -, in dem die Rechtswidrigkeit der Meldung von Bediensteten an die PVS ohne seine vorherige Beteiligung festgestellt worden sei, diese Meldungen trotz des einstweiligen Rechtsschutzantrages abgeschlossen habe, worin sogar eine Missachtung des Gerichts zu sehen sei.

    Die Kammer bleibe bei ihrer im Beschluss vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 - vertretenen Auffassung, dass die "Auswahlrichtlinien zur Auswahl und Meldung von Überhangpersonal" von der Hessischen Landesregierung nicht als Teil des "Konzepts zur Errichtung der Personalvermittlungsstelle" gemäß § 81a Abs. 1 Satz 2 HPVG, sondern gesondert geregelt worden seien, so dass es bei der Mitbestimmung gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 15 und § 77 Abs. 2 Nr. 4 HPVG geblieben sei, die sich vorliegend auf die Auswahl und Behandlung des Personals bezöge, welches der PVS gemeldet werden solle.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Beteiligtenvorbringens wird auf den Inhalt der vorliegenden und der beigezogenen Streitakten der beim VG Gießen geführten Verfahren 22 LG 560/04, 22 L 604/04 und 22 LG 1296/04 verwiesen.

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch nach endgültiger Erledigung der konkreten Maßnahme die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage zum Gegenstand eines von dem strittigen Vorgang losgelösten abstrakten Feststellungsbegehrens gemacht werden kann, wenn sich zwischen denselben Verfahrensbeteiligten dieselben personalvertretungsrechtlichen Streitfragen in künftigen vergleichbaren Fällen jederzeit, d.h. mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen können (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2/88 - PersR 1989 S. 362 ff. = juris Rdnr. 14, vom 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92 S. 295 ff. = PersR 1993 S. 450 ff. = NVwZ 1994 S. 1220 ff. = juris Rdnrn. 16 und 21, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 45/93 - PersR 1996 S. 361 ff. = juris Rdnr. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 18. April 2002 - 22 TL 2736/01 - PersV 2003 S. 181 ff. = juris Rdnr. 25).

    Andernfalls würde eine gleichwohl ergehende gerichtliche Entscheidung nicht nur die ursprüngliche personalvertretungsrechtliche Auseinandersetzung nicht beenden, sondern auch ein darüber hinausgehendes konkretes Bedürfnis nach Klärung grundsätzlicher, die Verfahrensbeteiligten betreffender personalvertretungsrechtlicher Fragen nicht befriedigen und hätte vielmehr nur noch die Bedeutung einer gutachterlichen Äußerung zu der anfänglich aus einem konkreten Vorgang erwachsenen, mit dessen Beendigung aber "abstrakt" gewordenen Rechtsfrage, zu deren Abgabe die Gerichte nicht berufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1989 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 1 TG 2282/04

    Meldung zur Personalvermittlungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Die Auswahl und Meldung zur PVS stelle auch keine derartige Personalmaßnahme dar, sondern lediglich eine nach § 44a VwGO zu beurteilende unselbständige Verfahrenshandlung, die auch keine "Vorentscheidung" für eine später im Einzelfall eventuell zu treffende Personalmaßnahme enthalte, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich mit Beschluss vom 27. September 2004 - 1 TG 2282/04 - entschieden habe.

    Dementsprechend kann dem Antragsteller auch aus § 77 Abs. 1 HPVG kein Mitbestimmungsrecht zustehen, weil die bloße Auswahl und Meldung an die PVS lediglich eine den Status und die Funktion der betroffenen Beschäftigten noch nicht berührende Vorbereitungshandlung gemäß § 44 a VwGO für eine nur möglicherweise nachfolgende endgültige Personalentscheidung in Form von Umsetzung, Versetzung, Abordnung etc. darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. September 2004 - 1 TG 2282/04 - BDVR-Rundschreiben 2004 S. 220 f. = juris).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 45.93

    Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch nach endgültiger Erledigung der konkreten Maßnahme die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage zum Gegenstand eines von dem strittigen Vorgang losgelösten abstrakten Feststellungsbegehrens gemacht werden kann, wenn sich zwischen denselben Verfahrensbeteiligten dieselben personalvertretungsrechtlichen Streitfragen in künftigen vergleichbaren Fällen jederzeit, d.h. mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen können (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2/88 - PersR 1989 S. 362 ff. = juris Rdnr. 14, vom 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92 S. 295 ff. = PersR 1993 S. 450 ff. = NVwZ 1994 S. 1220 ff. = juris Rdnrn. 16 und 21, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 45/93 - PersR 1996 S. 361 ff. = juris Rdnr. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 18. April 2002 - 22 TL 2736/01 - PersV 2003 S. 181 ff. = juris Rdnr. 25).

    Für diese das Feststellungsinteresse begründende Wiederholungsgefahr ist danach aber nicht ausreichend, dass die Beteiligten an ihren bisherigen gegensätzlichen Standpunkten festhalten; erforderlich ist vielmehr, dass sich der streitauslösende Vorgang mit im obigen Sinne hinreichender Wahrscheinlichkeit in einer in dem Sinne gleichartigen bzw. vergleichbaren Art und Weise wiederholen wird, dass die für die Anknüpfung der personalvertretungsrechtlichen Streitfragen maßgeblichen Umstände identisch sind (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O. juris Rdnrn 20 und 21).

  • BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02

    Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Den gesetzlich im Einzelnen aufgeführten Mitbestimmungstatbeständen kommt nämlich eine die Mitbestimmung des Personalrats begrenzende abschließende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2003 - 6 P 12/02 - PersR 2003 S. 273 ff. = juris Rdnrn. 9 und 10).
  • VGH Hessen, 18.04.2002 - 22 TL 2736/01

    Zeitlich befristete Maßnahmen einer Branddirektion zur Entlastung des

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch nach endgültiger Erledigung der konkreten Maßnahme die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage zum Gegenstand eines von dem strittigen Vorgang losgelösten abstrakten Feststellungsbegehrens gemacht werden kann, wenn sich zwischen denselben Verfahrensbeteiligten dieselben personalvertretungsrechtlichen Streitfragen in künftigen vergleichbaren Fällen jederzeit, d.h. mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen können (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2/88 - PersR 1989 S. 362 ff. = juris Rdnr. 14, vom 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92 S. 295 ff. = PersR 1993 S. 450 ff. = NVwZ 1994 S. 1220 ff. = juris Rdnrn. 16 und 21, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 45/93 - PersR 1996 S. 361 ff. = juris Rdnr. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 18. April 2002 - 22 TL 2736/01 - PersV 2003 S. 181 ff. = juris Rdnr. 25).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch nach endgültiger Erledigung der konkreten Maßnahme die dadurch aufgeworfene Rechtsfrage zum Gegenstand eines von dem strittigen Vorgang losgelösten abstrakten Feststellungsbegehrens gemacht werden kann, wenn sich zwischen denselben Verfahrensbeteiligten dieselben personalvertretungsrechtlichen Streitfragen in künftigen vergleichbaren Fällen jederzeit, d.h. mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen können (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2/88 - PersR 1989 S. 362 ff. = juris Rdnr. 14, vom 2. Juni 1993 - 6 P 3/92 - BVerwGE 92 S. 295 ff. = PersR 1993 S. 450 ff. = NVwZ 1994 S. 1220 ff. = juris Rdnrn. 16 und 21, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 45/93 - PersR 1996 S. 361 ff. = juris Rdnr. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 18. April 2002 - 22 TL 2736/01 - PersV 2003 S. 181 ff. = juris Rdnr. 25).
  • VG Gießen, 07.07.2004 - 5 G 1241/04

    Meldung zur Personalvermittlungsstelle ist ein Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04
    Auch soweit das VG Gießen mit Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 G 1241/04 - die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs eines Beamten gegen die Meldung zur PVS festgestellt habe, solle zunächst die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgewartet werden.
  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 21 A 2132/12

    Mitbestimmung bei "Voice over IP"

    September 2005 - 22 TL 2624/04 - juris, Rdnrn. 75 ff., 18. April 2002 - 22 TL 2736/01 - juris, Rdnr. 25, 14.
  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2027

    Begründung; Begründungspflicht, Darlegung; Darlegungspflicht; konkrete

    Da das vorlegende Gericht diese nahe liegende Rechtsauffassung, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof - allerdings erst in späteren Beschlüssen -vertreten habe (Beschluss vom 07.09.2005 - 22 TL 2624/04 -), und die hieraus folgende fehlende Aktivlegitimation des Antragstellers im Ausgangsverfahren nicht in Erwägung gezogen habe, genüge der Vorlagebeschluss auch insoweit nicht den Darlegungserfordernissen.
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