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   VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02   

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https://dejure.org/2004,14503
VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02 (https://dejure.org/2004,14503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.12.2004 - 22 TL 3511/02 (https://dejure.org/2004,14503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 22 TL 3511/02 (https://dejure.org/2004,14503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 PersVG HE 1988, § 23 Abs 2 S 2 PersVG HE 1988, § 24 Abs 6 PersVG HE 1988
    Anfechtung der Wahl des Gesamtpersonalrats beim Hessischen Landesinstitut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung der Personalvertretung im Bereich der Lehrerbildung; Anfechtung der Wahl des Gesamtpersonalrats; Gültigkeit von Wahlvorschlägen; Gestaltungswirkung der Ungültigkeitserklärung wegen Ablaufs der Amtszeit des gewählten Gesamtpersonalrats; Fortführung eines ...

  • Judicialis

    HPVG § 22; ; HPVG § 23; ; HPVG § 24 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 29.07.2004 - 1 N 1257/04

    Personalvertretung; Anforderungen an eine Verordnung gem PersVG HE § 24 Abs 6

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02
    Die Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung im Bereich der Lehrerbildung vom 2. April 2004 entspricht nicht der Ermächtigungsgrundlage in § 24 Abs. 6 HPVG und ist deshalb nichtig (wie Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 N 1257/04 -).

    Die Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg vom 17. März 2004 (GVBl. I S. 175) ist vom Hess. VGH mit Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 N 1257/04 - für nichtig erklärt worden, weil sie nicht von der Ermächtigungsvorschrift des § 24 Abs. 6 HPVG getragen sei.

  • BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02
    Eine solche Entscheidung hätte vielmehr nur noch die Bedeutung einer gutachterlichen Äußerung zu der anfänglich aus einem konkreten Vorgang erwachsenen, mit dessen Bedeutung aber "abstrakt" gewordenen Rechtsfrage, zu deren Abgabe die Gerichte nicht berufen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2/88 - PersR 1989 S. 362 ff. = juris und vom 15. Februar 1994 - 6 P 9/92 - PersR 1994 S. 167 ff. = juris).
  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02
    Der von den Antragstellern zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - (vgl. PersV 1986 S. 26) ist hier nicht einschlägig, weil er den Fall behandelt, dass die Wahlberechtigung eines Wahlanfechtenden nachträglich entfällt.
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02
    Eine solche Entscheidung hätte vielmehr nur noch die Bedeutung einer gutachterlichen Äußerung zu der anfänglich aus einem konkreten Vorgang erwachsenen, mit dessen Bedeutung aber "abstrakt" gewordenen Rechtsfrage, zu deren Abgabe die Gerichte nicht berufen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2/88 - PersR 1989 S. 362 ff. = juris und vom 15. Februar 1994 - 6 P 9/92 - PersR 1994 S. 167 ff. = juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.11.2002 - 23 L 1748/02

    Die Ungültigkeit von Wahlvorschlägen führt zur Ungültigkeit der Wahl.

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02
    Die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 18. November 2002 - 23 L 1748/02 - die Wahl des Beteiligten zu 1., durchgeführt am 24. und 25. April 2002, in den Gruppen der Angestellten und Arbeiter für ungültig erklärt und die Wahlanfechtungsanträge im Übrigen abgelehnt.
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