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   VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4241/99   

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https://dejure.org/2000,6885
VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4241/99 (https://dejure.org/2000,6885)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.05.2000 - 22 TL 4241/99 (https://dejure.org/2000,6885)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 22 TL 4241/99 (https://dejure.org/2000,6885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 4 BPersVG
    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach Ausbildungsende - Einstellungsstopp

  • Judicialis

    BPersVG § 9 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 9 Abs. 4
    Personalvertretungsrecht der Länder - Einstellungsstopp, Unzumutbarkeit, Koalitionsvereinbarung, Jugendvertreter, Auszubildendenvertreter, Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsinterner Einstellungsstopp bei einer Behörde; Unzumutbarkeit der Übernahme von Auszubildenden; Bindung einer Koalitionsvereinbarung; Voraussichtliche Behördenauflösung; Weiterbeschäftigungsanspruch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93

    Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4241/99
    Für das Land Hessen als Arbeitgeber handelt in Verfahren nach § 9 Abs. 4 Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG - (in Hessen gemäß § 107 BPersVG entsprechend anwendbar) derjenige, der den Dienstherrn gerichtlich zu vertreten hat (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 48/93 - NVwZ-RR 1995, 330 = PersR 1995, 174 = PersV 1995, 232, und Beschluss vom 18. September 1996 - 6 P 16/94 - PersR 1997, 161 = PersV 1998, 335).
  • BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85

    Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4241/99
    Jedenfalls reicht der im Hinblick auf die nicht rechtsverbindlichen Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung ausgesprochene verwaltungsinterne Einstellungsstop allein als Grund für die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1989 - 6 P 22.85 - NVwZ-RR 1989, 373 = PersV 1989, 357), denn nur verbindliche Planungsabsichten wären geeignet, die durch § 9 Abs. 4 BPersVG gesetzte hohe Schwelle der Unzumutbarkeit zu erreichen.
  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 P 16.94

    Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters,

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4241/99
    Für das Land Hessen als Arbeitgeber handelt in Verfahren nach § 9 Abs. 4 Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG - (in Hessen gemäß § 107 BPersVG entsprechend anwendbar) derjenige, der den Dienstherrn gerichtlich zu vertreten hat (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 6 P 48/93 - NVwZ-RR 1995, 330 = PersR 1995, 174 = PersV 1995, 232, und Beschluss vom 18. September 1996 - 6 P 16/94 - PersR 1997, 161 = PersV 1998, 335).
  • VGH Hessen, 18.12.2004 - 22 TL 312/04

    Ausbildungsdienststelle, Budgetierung, freier Dauerarbeitsplatz,

    Dem hat sich auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof noch mit Beschluss vom 23. Mai 2000 - 22 TL 4241/99 - (vgl. PersR 2000 S. 463 = juris) angeschlossen und entschieden, dass die Übernahme Auszubildender nicht schon deswegen unzumutbar sei, weil auf Grund der in einer Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebrachten Absicht, eine Behörde aufzulösen, ein verwaltungsinterner Einstellungsstopp verfügt worden sei.
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