Rechtsprechung
KG, 02.05.2011 - 22 U 100/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel und Anscheinsbeweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer auffährt, hat Schuld - immer?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus KG, 02.05.2011 - 22 U 100/10
Zwar spricht nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich das Kammergericht angeschlossen hat, im Falle eines Auffahrunfalls der Beweis des ersten Anscheins für ein alleiniges Verschulden des Auffahrenden (vgl. etwa schon BGH Urteil vom Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54 ff). - KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in …
Auszug aus KG, 02.05.2011 - 22 U 100/10
Ein solcher ist im Falle eines Auffahrunfalls nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts nur dann anzunehmen, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich die Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. etwa KG, Urteil vom 12. Juli 2010 - 12 U 46/09 - Rdn. 14, zitiert nach Juris m. w. N.).