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   OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07   

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https://dejure.org/2007,4700
OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07 (https://dejure.org/2007,4700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2007 - 22 U 110/07 (https://dejure.org/2007,4700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2007 - 22 U 110/07 (https://dejure.org/2007,4700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens und des Nutzungsausfalls für ein Kinderzimmer wegen Feuchtigkeitsschäden am Gebäude; Vorliegen einer Hauptsacheklage bei teilidentischem Verfahrensgegenstand; Prüfung der Erstattungsfähigkeit der ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; ZPO § 96; ; ZPO § 104; ; ZPO § 296 Abs. 3; ; ZPO § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 493

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausquotelung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 950
  • NZBau 2008, 321
  • NZM 2008, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07
    Entscheidend ist allein, was der Antragsteller zum Gegenstand des konkreten selbständigen Beweisverfahrens gemacht hat und ob er diesen Gegenstand mit der Klage ganz oder teilweise gegen den Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens weiterverfolgt (vgl. BGH NJW 2005, 294).

    Andererseits hat der BGH in einer neueren Entscheidung (vgl. NJW 2006, 2557) zwar die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens gehörig angesehen, wenn die Hauptsache-Klage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, jedoch die Möglichkeit gesehen, im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten aufzuerlegen (vgl. auch BGH BauR 2004, 1485; BGH NJW 2005, 294).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07
    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn nur Teile des Gegenstandes eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden (BGH BauR 2004, 1485).

    Andererseits hat der BGH in einer neueren Entscheidung (vgl. NJW 2006, 2557) zwar die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens gehörig angesehen, wenn die Hauptsache-Klage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, jedoch die Möglichkeit gesehen, im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten aufzuerlegen (vgl. auch BGH BauR 2004, 1485; BGH NJW 2005, 294).

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07
    Andererseits hat der BGH in einer neueren Entscheidung (vgl. NJW 2006, 2557) zwar die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens gehörig angesehen, wenn die Hauptsache-Klage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, jedoch die Möglichkeit gesehen, im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten aufzuerlegen (vgl. auch BGH BauR 2004, 1485; BGH NJW 2005, 294).
  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07
    Insoweit ist die Entscheidung des BGH (NJW 1996, 1749) von Bedeutung, wonach die Frage, ob die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens notwendig waren (§ 91 ZPO), die Parteien des Beweisverfahrens und des Hauptsache-Prozesses identisch sind und sich im Beweisverfahren als Gegner gegenübergestanden haben und ob der Streitgegenstand der Verfahren identisch war, nicht Bestandteil der der Kostengrundentscheidung zugrunde liegenden Prüfung im Erkenntnisverfahren sein soll, sondern der Prüfung der Erstattungsfähigkeit der Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO überlassen bleiben soll.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07
    Gekürzt wird vielmehr die Verfahrensgebühr (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2007 VIII ZR 86/06 ).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07
    Die in einem selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gutachter- und Gerichtskosten zählen zu den Gerichtskosten eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens (vgl. BGH, Beschluss v. 18.12.2002 VIII ZB 97/02 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 21 U 122/09

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters zum Nachweis von Mängeln eines

    Denn anderenfalls würde dem Antragsteller die Verfolgung seiner Rechte, hier die Geltendmachung bisher nicht erledigter (erfüllter) Ansprüche unzulässig erschwert oder gar unmöglich gemacht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2008, 950, 951; Ingenstau/Korbion-Joussen a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15

    Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender

    Die Kostenquote für das selbständige Beweisverfahren beruht - wie bereits vom LG zutreffend berücksichtigt - darauf, dass zwischen dem selbständigen Beweisverfahren und dem vorliegenden Klageverfahren in mehrfacher Hinsicht keine Deckungsgleichheit besteht und insoweit auch der Rechtsgedanke des § 96 ZPO angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04; BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03; OLG Stuttgart, 19.10.2004 - 8 W 156/04; OLG Hamm, 22.11.2007 - 22 U 110/07; vgl. auch Zöller-Herget, a.a.O., § 91, Rn 13, Stichwort: selbständiges Beweisverfahren).
  • OLG Koblenz, 17.03.2015 - 3 U 655/14

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Pkw wegen unsachgemäßer Reparatur

    Seine Kostentragungspflicht ergibt sich daraus, dass er mit der geschuldeten Mängelbeseitigung in Verzug war (OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2007 - 22 U 110/07 -, Rn. 60, [...]).
  • OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die

    Für eine separate Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Hamm NJW-RR 2008, 950).
  • LG Bochum, 18.06.2010 - 4 O 42/10

    Rechtsschutzbedürfnis i.R.d. Geltendmachung der Kosten des selbstständigen

    Eine solche ist bereits dann anzunehmen, wenn das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten zumindest teilweise gem. § 493 ZPO genutzt wird (OLG Hamm, Urteil v. 22.11.2007 - 22 U 11/07; NJW-RR 2008, 950).
  • LG Düsseldorf, 20.11.2020 - 14e O 154/18
    Jedoch ist damit nicht ausgeschlossen, dass bei Beweisaufnahme zu einem Anspruchsteil mit Teilerfolg die Beweiskosten selbstständig ausgequotelt werden können, und zwar abweichend von der Quote des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens (OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2007 - 22 U 110/07, NZM 2008, 262; Schulz, in: MünchKomm, ZPO, 6. Aufl., § 91 Rn 25 ff.).
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