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   OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98   

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https://dejure.org/1999,9167
OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98 (https://dejure.org/1999,9167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.1999 - 22 U 118/98 (https://dejure.org/1999,9167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 22 U 118/98 (https://dejure.org/1999,9167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag; Umsatzgarantie; Vorauszahlung; Schadensersatz; Kündigung; Fristlose Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 632; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 632 626
    Rechtsstellung des Unternehmers bei Abgabeeiner Umsatzgarantie; Außerordentliche Kündigung eines langfristigen Werkvertrages

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 12 O 167/97
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98
    Die Kündigung muß aber jedenfalls innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist ausgesprochen werden, deren Bemessung im Einzelfall von der Art des Dauerschuldverhältnisses abhängt (vgl. BGH NJW 1982, 641, 642; NJW-RR 1992, 1059; NJW 1994, 722, 723).

    Die Kündigung kann deshalb jetzt nicht mehr mit Erfolg auf die Zahlungen der Klägerin an Leer gestützt werden (vgl. dazu BGH NJW 1994, 722, 723 m. w. N.).

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 81/79

    Beendigung von Textrechten und Musikrechten eines Künstlers auf Grund einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98
    Die Kündigung muß aber jedenfalls innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist ausgesprochen werden, deren Bemessung im Einzelfall von der Art des Dauerschuldverhältnisses abhängt (vgl. BGH NJW 1982, 641, 642; NJW-RR 1992, 1059; NJW 1994, 722, 723).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 118/98
    Die Kündigung muß aber jedenfalls innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist ausgesprochen werden, deren Bemessung im Einzelfall von der Art des Dauerschuldverhältnisses abhängt (vgl. BGH NJW 1982, 641, 642; NJW-RR 1992, 1059; NJW 1994, 722, 723).
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