Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kaufvertrag; Grundstück; Wohnung; Nutzung; Bordell; Swinger-Club
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 § 459
Aufklärungspflicht des Verkäufers über die frühere Nutzung des Hauses als Swinger-Club - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
BGB AT, Kaufrecht, Zivilprozessrecht, Frühere bordellartige Nutzung eines Wohnraumes als offenbarungspflichtiger Umstand bzw.. Sachmangel
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 31.03.1999 - 5 O 484/98
- OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1183
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91
Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99
Selbst wenn man anerkennt, daß auch der schlechte Ruf eines Objektes als Beziehung des Hauses zur Umgebung und Umwelt nach der Verkehrsauffassung den Wert oder die Brauchbarkeit beeinflussen kann (vgl. BGH NJW 1992, 2564; RGZ 67, 86;… Soergel-Huber, BGB, 11. Aufl., § 459 Rdn. 13), so kann diese Rechtsprechung für den vorliegenden Fall nicht herangezogen werden. - RG, 15.11.1907 - II 383/07
Verkauf eines Geschäftsbetriebes; Verborgene Fehler
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99
Selbst wenn man anerkennt, daß auch der schlechte Ruf eines Objektes als Beziehung des Hauses zur Umgebung und Umwelt nach der Verkehrsauffassung den Wert oder die Brauchbarkeit beeinflussen kann (vgl. BGH NJW 1992, 2564; RGZ 67, 86;… Soergel-Huber, BGB, 11. Aufl., § 459 Rdn. 13), so kann diese Rechtsprechung für den vorliegenden Fall nicht herangezogen werden. - LG Dortmund, 31.03.1999 - 5 O 484/98
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99
22 U 122/99 OLG Hamm 5 O 484/98 LG Dortmund. - BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94
Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99
Auch wenn der Verkäufer den Sachmangel nicht beheben kann - was die Klägerin hier behauptet -, stehen dem Käufer vor Gefahrübergang Gewährleistungsrechte zu (vgl. BGH NJW 1995, 1737). - BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99
Es ist nicht Aufgabe des Vertragspartners, Nachteile zu verdeutlichen (vgl. BGH NJW 1997, 3230), bezüglich denen eine Aufklärungspflicht nicht besteht.
- OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 7 U 143/15
Anfechtung eines Maklervertrages über die Vermittlung von Gewerberäumen wegen …
Es geht ausschließlich um die Nach wirkungen, die ein früher betriebenes Bordell auf den Friseurbetrieb, den die Beklagte in anderen Räumen des angemieteten Objekts betreiben wollte, hätte haben können und wegen derer eine eventuelle Aufklärungspflicht anzunehmen wäre (vergleiche BGH NJW 1992, 2564 zur früheren Nutzung als Stundenhotel sowie den vom OLG Hamm NJW-RR 2000, 1183 zu einer vorherigen Nutzung eines Wohnhauses als bordellähnlicher Swinger-Club entschiedenen Fall). - OLG Hamm, 14.11.2002 - 22 U 45/02
Offenbarungspflichten eines Verkäufers
Eine regelmäßige Pflicht, von sich aus ungefragt über die abgeschlossene Vorgeschichte eines Hauses zu informieren, besteht nicht (Senat OLGR 2000, 283, 284).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99 |
Fehlerhafter Computermonitor
§ 469 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gesamtwandelung der Computeranlage
Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
BGB §§ 459 Abs. 1 S. 1, 462, 465, 467, 469 S. 2, 346 ff
Rückabwicklung eines PC-Kaufs - Wolters Kluwer
Kaufvertrag; Computer; Einheitliche Kaufsache; Software; Kaufsache; Gewährleistungsrecht; Sachmangel
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Wandlung einer gesamten Computeranlage bei mangelhaftem Bildschirm
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB §§ 459 469
Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1223
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 62/98
Darlegungslast des Käufers für Mängelrüge Kauf eines EDV-Anlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287). - BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83
Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen. - BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86
Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Ob eine einheitliche Kaufsache vorliegt, bei der der Mangel eines Bestandteiles zur Wandlung des gesamten Kaufvertrages berechtigt, sofern hinsichtlich aller Kaufgegenstände ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, richtet sich nicht nach dem Parteiwillen, sondern nach der Verkehrsanschauung (vgl. BGHZ 102, 135, 149).
- LG Oldenburg, 24.11.1995 - 2 S 969/95
Recht auf Wandlung eines Kaufvertrags über eine EDV-Anlage; Flimmern bzw. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Er ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn der Käufer von Hard- und Standard-Software eine einheitliche EDV-Anlage erwirbt (Lieferung aus einer Hand), um sich im Falle auftretender Störungen nur an einen Verkäufer wenden zu können und nicht zunächst untersuchen lassen zu müssen, in welchem Teil der Anlage die Ursache liegt (vgl. LG Oldenburg NJW-RR 1996, 1461, 1462). - OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 208/96
Gesamtwandlungsrecht bei Lieferung von Hard- und Software
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen. - OLG Brandenburg, 14.08.1997 - 9 WF 82/97
Prozeßkostenhilfe bei Prozeßstandschaft im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99
Soweit es der Beklagten neben der Lieferung der Hard- und Software oblag, ein zusätzliches Laufwerk ("ZIP Drive 100MB") in den PC mit der Typenbezeichnung "IC-WS PII 266" einzubauen, tritt diese Verpflichtung in ihrer Bedeutung hinter die Lieferpflichten zurück und läßt die Anwendung von Kaufvertragsrecht unberührt (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 346 m. w. N.; Senatsurteil vom 25.09.1998 - 22 U 62/98 - CR 1999, 145 ff = OLGR 1999, 1/2; NJW-RR 1999, 563 ff = MDR 1999, 286/287).
- OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01
Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei …
Selbst wenn noch Standardsoftware mitgeliefert worden wäre, so würde doch Kaufrecht Anwendung finden (…Westermann aaO; BGH NJW 1990, S.987; OLG Köln OLGR 1997, S.346; OLG Düsseldorf CR 2000, S. 350, 351 und CR 1999, S. 145, 146). - OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 7 U 166/08
Mietvertrag über mehrere Sachen: Kündigung des gesamten Vertrages bei …
Schon darin lag ein Nachteil, den die Beklagte zu 1. nach § 469 BGB a.F. nicht hinnehmen musste (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1223, 1224; OLG Hamm MDR 1995, 245).