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   OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20   

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https://dejure.org/2022,48078
OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20 (https://dejure.org/2022,48078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2022 - 22 U 131/20 (https://dejure.org/2022,48078)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - 22 U 131/20 (https://dejure.org/2022,48078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde" MRT-Untersuchungen

  • drg.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung von MRT-Untersuchungen durch Fachärzte für Orthopädie, Chirurgie und Unfallchirurgie als fachfremd im Sinne von § 34 HessHeilBerG; Wirksamkeit des Behandlungsvertrages; Begründetheit des Honoraranspruchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 01.02.2011 - 1 BvR 2383/10

    Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Dementsprechend habe das BVerfG in seinem Urteil vom 01.02.2011 (BVerfG, 1 BvR 2383/10) Gebietsgrenzen-überschreitungen für zulässig erklärt.

    Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 01.02.2011 (a.a.O) ausgeführt hat, erfordert insbesondere der Patientenschutz nicht, einem bestimmten Fachgebiet zugeordnete Behandlungen nur durch Ärzte dieses Fachgebietes durchführen zu lassen.

    § 34 Hess. HeilBerG dient im Interesse der Qualitätssicherung dem Erhalt der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Facharztes auf seinem Gebiet (zu § 31 HmbKGH: BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, a.a.O., Rdnr. 22).

    Die Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Versorgung, der im Bereich der teuren Gerätemedizin durch den fehlenden Anreiz gesichert werden soll, sich als Arzt in sogenannte Organfächer selbst Patienten für die eigene Tätigkeit als Arzt der sogenannten Methodenfächer zu überweisen, erlaubt nur im vertragsärztlichen Bereich Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung (BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, a.a.O, Rdnr. 26).

    Dem steht zum einen entgegen, dass - wie oben aufgezeigt - das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebiets bei verfassungsgemäßer Auslegung nur als allgemeine Richtlinie verstanden werden darf (BVerfG, Beschluss vom 09.05.1072, 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64; BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 1 BvR 2383/10, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 77/07
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Die Verwendung des Wortes "grundsätzlich" - möglicherweise entgegen der Auffassung des OLG Celle (Urteil vom 22.10.2007, 1 U 77/07, zitiert nach juris, zu § 1 Abs. 2 GOÄ) - umfasst nicht nur den Fall, in dem ein Arzt in einem Notfall außerhalb seines Gebietes tätig werden darf.

    Der Verweis auf die Entscheidung des OLG Celle vom 22.07.2007 - 1 U 77/07 - verhilft ihr nicht weiter.

    Eine abweichende Entscheidung zu der des OLG Celle vom 22.10.2007 - 1 U 77/07 - zitiert nach juris) liegt nicht vor.

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Die Vorschrift steht nur einer systematischen, nicht mehr geringfügigen fachgebietsfremden Tätigkeit eines approbierten Arztes entgegen (BVerfG, Urteil vom 09.05.1972, 1 Bvr 518/62, 1 BvR 308/64, zitiert nach juris).

    Laut dem Facharztbeschluss 09.05.1972 des BVerfG (1 BvR 518/62, 1 BvZ 308/64, zitiert nach juris) darf das Facharztwesen nicht ausschließlich der Regelung durch Satzungen der Ärztekammern (Facharztordnungen) überlassen werden.

    Dem steht zum einen entgegen, dass - wie oben aufgezeigt - das Verbot der Betätigung außerhalb des Fachgebiets bei verfassungsgemäßer Auslegung nur als allgemeine Richtlinie verstanden werden darf (BVerfG, Beschluss vom 09.05.1072, 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64; BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 1 BvR 2383/10, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 188/09

    Arztvertrag: Vergütungsanspruch eines vom behandelnden Arzt beauftragten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die medizinische Notwendigkeit nach objektiven Kriterien zu bestimmen ist (BGH, Urteil vom 14.01.2010, III ZR 188/09, Rdnr. 26, juris; Spickhoff in Spickhoff, Medizinrecht, § 1 GOÄ Rdnr. 10).

    Hierbei kann - nicht anders als für den gleichlautenden Begriff der medizinischen Notwendigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76 (hierzu BGH, Urteil vom 10.07.1996, IV ZR 133/95, zitiert nach juris) - entscheidend nicht an den Vertrag mit dem Patienten und an die danach geschuldete Leistung, sondern nur daran angeknüpft werden, ob nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der Untersuchung diese als notwendig anzusehen war (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010, III ZR 188/09, zitiert nach juris).

    Der Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme kann nur einheitlich verstanden und seine Auslegung nicht davon abhängig gemacht werden, wer sie erbringt (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - III ZR 188/09 -, BGHZ 184, 61-75, Rn. 26, wonach der Begriff der medizinischen Notwendigkeit für den behandelnden Arzt und den Laborarzt keine unterschiedliche Bedeutung hat).

  • OLG Nürnberg, 09.03.2020 - 5 U 634/18

    Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Gestützt werde diese Auffassung auch durch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 09.01.2020 - 5 U 634/18.

    Da es allein um die tatsächliche praktische Befähigung geht, eine MRT-Untersuchung sach- und fachgerecht durchzuführen, sind hier vielfältige, auch alternative Möglichkeiten des Qualifikationsnachweises denkbar (OLG Nürnberg, Urteil vom 09.03.2020, 5 U 634/18, zitiert nach juris; so auch dem Grunde nach Gutmann, a. a. O., S. 3, Bl. 846 d. A., der jedoch im Ergebnis eine fachgebundene Zusatzausbildung nach der WBO fordert; a. A. Wigge, Abrechnung von Leistungen der Magnetresonanztomographie durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie - Die Umdeutung des Weiterbildungsrechts durch das OLG Nürnberg, RöFo-Beitrag 2020, 1219).

  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Die Leistungen sind mithin nicht ohne rechtlichen Grund erfolgt (vgl. auch BayObLG, Urteil vom 18.01.2022, 1 ZRR 40/20, zit. nach juris).

    Auch entspricht die Nichtigkeitssanktion nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes (BayObLG, a. a. O.; Gutmann, Rechtsgutachten zur Abrechnung von MRT´s als fachfremde Leistungen (nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Az.: 1 ZRR 40/20 vom 18.01.2022, von der Klägerin vorgelegt, S. 5 ff. Bl. 848 ff. d. A.).

  • LG Darmstadt, 13.05.2020 - 19 O 550/16

    Dürfen Orthopäden MRT-Untersuchungen durchführen und abrechnen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.05.2020 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az. 19 O 550/16, wird zurückgewiesen.

    die Beklagten unter Abänderung des angefochtenen Urteils des LG Darmstadt vom 13.05.2020, Az. 19 O 550/16, zu verurteilen, an die Klägerin gesamtschuldnerisch einen Betrag 38.345,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2016 sowie als Nebenforderung außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.590,91 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 69/80

    Schadensersatz aufgrund Arzthaftung - Pflichtverletzung und Behandlungsfehler -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Daran ändert auch nichts die von X zitierte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.10.1980, VI ZR 176/79; Urteil vom 27.10.1981, VI ZR 69/80, zitiert nach juris).
  • AG Saarlouis, 05.05.2009 - 25 C 1777/07

    Ein Orthopäde ist zur Abrechnung einer MRT nicht befugt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Zwar wird in der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass davon auszugehen sei, dass eine weiterbildungsrechtliche Regelung, wonach ein Arzt, der eine Facharztbezeichnung führt, grundsätzlich nur in diesem Fachgebiet tätig sein darf, Verbotscharakter habe (zu § 37 Abs. 1 HBKG BW: LG Mannheim, Urteil vom 17.11.2006, 1 S 227/05, zitiert nach juris; zu 23 Abs. 1 SHKG: AG Saarlouis, Urteil vom 05.05.2009, 25 C 1777/07, zitiert nach juris; Miebach in Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 3. Aufl. 2006, GOÄ § 1 Rdnr. 13).
  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20
    Daran ändert auch nichts die von X zitierte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.10.1980, VI ZR 176/79; Urteil vom 27.10.1981, VI ZR 69/80, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum

  • LG Mannheim, 17.11.2006 - 1 S 227/05

    Ärztliches Berufsrecht: Honoraranspruch eines Facharztes bei systematischer

  • VG Münster, 13.02.2009 - 10 K 746/08

    Zulassung zur Prüfung für die Anerkennung der Facharztbezeichnung Orthopädie und

  • VG Münster, 12.12.2008 - 10 K 747/08

    Zulassung zur Prüfung für die Zusatz-Weiterbildung "Magnetresonanztomographie -

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 25/14

    Forderungsfactoring durch eine Steuerberatungsgesellschaft

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 24/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe mit der Zusatzbezeichnung

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 135/02

    Fordern eines pauschalierten Kostenbeitrags von dem Anästhesisten

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 10/85

    Zulässigkeit einer Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit von Ärzten

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