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OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 135/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 256 § 485
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtvorhandenseins von Mängeln
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 2 O 21/92
- OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 135/92
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20
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Zur Begründung hat es ausgeführt, während eines noch laufenden selbständigen Beweisverfahrens fehle das Feststellunginteresse für eine gegenläufige negative Feststellungsklage (S. 4 LGU, Bezugnahme auf LG Dresden, 9 O781/07 und OLG Düsseldorf 22 U 135/92), weil es dem Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, zuwiderliefe, ließe man eine Feststellungsklage zu.Der Ansicht des OLG Düsseldorf, das selbständige Beweisverfahren solle vornehmlich durch eine vorgelagerte Klärung von Streitfragen tatsächlicher Art Rechtsstreitigkeiten vermeiden, weshalb ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen, deren tatsächliche Voraussetzungen Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens sind, zu verneinen sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1992, 22 U 135/92, juris), tritt der erkennende Senat nicht bei.
- LG Köln, 20.12.2019 - 18 O 218/19 Mit dem Landgericht Dresden (vgl. Urteil vom 25.07.2007, Az.: 9 O 781/07) und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1992, 22 U 135/92) geht die Kammer davon aus, dass dem Antragsgegner eines noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens das Feststellungsinteresse an einer gegenteiligen negativen Feststellungsklage fehlt.