Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6027
OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01 (https://dejure.org/2002,6027)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2002 - 22 U 148/01 (https://dejure.org/2002,6027)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 (https://dejure.org/2002,6027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Werklohnklage: Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der Werklohnforderung; Unabhängigkeit des entschiedenen Teils vom restlichen Streitstoff; Aufrechnung des Bauherrn mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung bei Streitigkeit beider ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines erlassenen Teilurteils bezüglich eines Teils der Werklohnforderung; Unabhängigkeit des entschiedenen Teils vom restlichen Streitstoff; Aufrechnung des Bauherrn mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung bei Streitigkeit beider ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Teilurteil zulässig? (IBR 2002, 531)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Hierzu müsste der Senat auch den in erster Instanz anhängigen Teil "an sich ziehen" und über diesen mitentscheiden (vgl. BGH NJW 1987, 441; OLG Hamm, a. a. O.).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Koblenz, 22.01.1988 - 2 U 1681/86

    Schadensersatz aus Bauvertrag; Bezifferung des Schadens; Wasserschaden durch

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Hiernach ist ein Teilurteil insbesondere auch dann unzulässig, wenn der Beklagte mit einer die gesamte Klageforderung übersteigenden Gegenforderung aufgerechnet hat und beide Forderungen der Höhe nach streitig sind (OLG Hamm, a.a.O.; Zöller, ZPO, § 301 Rdnr. 9; Kniffka/ Koeble, Kompendium des Baurechts, S. 652; einschränkend OLG Koblenz NJW-RR 1988, 532 für den - hier nicht vorliegenden - Fall eines Teilurteils, mit dem über einen Feststellungsantrag entschieden wird, wenn die Aufrechnung mit einer den Zahlungsantrag übersteigenden Gegenforderung erklärt wurde und beide Klagebegehren auf demselben Schadensereignis beruhen).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Hamm, 18.01.1989 - 26 U 22/88
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2002 - 22 U 148/01
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; NJW 2000, 958, 960; 1997, 1709, 1710; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828).
  • OLG Celle, 03.07.2003 - 6 U 46/03

    Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils; Unzulässigkeit eines Teilurteils ;

    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 22 U 148/01 , in: OLGR 2002, 124).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Der Erlas eines Teilurteils (§ 301 ZPO) kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie in dem die Instanz beendenden Schlussurteil (§ 300 ZPO) über den noch rechtshängigen Teil des Rechtsstreites entschieden wird, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also ausgeschlossen ist ( OLG Schleswig , Urt. v. 19.03.1998 - 5 U 182/96, OLGR Schleswig 1998, 270 = SchlHA 1998, 240; OLG Celle , Urt. v. 21.03.2002 - 22 U 148/01, OLGR Celle 2002, 124).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht