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   OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11   

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https://dejure.org/2012,87432
OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11 (https://dejure.org/2012,87432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2012 - 22 U 148/11 (https://dejure.org/2012,87432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2012 - 22 U 148/11 (https://dejure.org/2012,87432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 StVO
    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9
    Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 08.10.1981 - 7 U 74/81

    Festlegung der Haftung von Unfallbeteiligten für die materiellen Folgen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Ebenso hat das OLG Köln (08.10.1981 - 7 U 74/81) eine Quote von je 50 % angenommen.
  • LG Bautzen, 28.11.2003 - 4 O 650/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Das Landgericht Bautzen (28.11.2003 - 4 O 650/03) hat eine Haftung des Überholers von 2/3 angenommen, wenn dieser mehrere Fahrzeuge gleichzeitig überholt.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    So hat das OLG Brandenburg (26.09.2001 - 14 U 24/01) eine hälftige Schadensteilung angenommen.
  • OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 85/03

    Haftungsverteilung bei Kollision von Fahrzeugen; Überhöhte Geschwindigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Das OLG Celle (08.01.2004 - 14 U 85/03) hat eine Haftung von 25/75 zu Lasten des Überholers deshalb angenommen, weil dieser mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Fahrzeuge überholt hat und von dem Überholer angesichts seiner Eigenschaft als Sattelzug ein hohes Gefährdungspotenzial ausging.
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Der Senat geht insoweit mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • KG, 04.12.2006 - 12 U 84/06

    Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Tankstelleneinfahrt einbiegenden Kfz mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Der Senat geht insoweit mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Das OLG Jena (25.03.2010 - 1 U 113/09) hat eine alleinige Haftung des Überholers dann angenommen, weil dieser in andauerndem Überholverbot überholt hat und ihm deshalb grobes Verschulden vorzuwerfen war.
  • OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 2 U 5/81

    Ersatz pauschaler Unkosten im Rahmen der schadensersatzrechtlichen Abwicklung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Bei Pkw wird überwiegend angenommen, dass dem Linksabbieger, der den Fahrtrichtungsanzeiger links rechtzeitig betätigt und sich zur Mitte hin eingeordnet, es aber unterlassen hatte, seiner zweiten Rückschauverpflichtung nachzukommen, ein Drittel Mithaftung trifft (KG NVZ 1993, 272; OLG Koblenz, NZV 05, 413; OLG Stuttgart VersR 82, 454; OLG Hamm NVZ 93, 313).
  • OLG Hamm, 08.10.1981 - 27 U 132/81

    Trecker in linken Feldweg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    So muss nach einer Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1982, 1055) ein zum Linksabbiegen entschlossener Traktorführer, der erkennt, dass ein schnelleres Fahrzeug ihn noch vor dem Abbiegen links überholen will, darauf Rücksicht nehmen, den Abbiegevorgang sofort unterbrechen und auf der Stelle anhalten.
  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11
    Bei Pkw wird überwiegend angenommen, dass dem Linksabbieger, der den Fahrtrichtungsanzeiger links rechtzeitig betätigt und sich zur Mitte hin eingeordnet, es aber unterlassen hatte, seiner zweiten Rückschauverpflichtung nachzukommen, ein Drittel Mithaftung trifft (KG NVZ 1993, 272; OLG Koblenz, NZV 05, 413; OLG Stuttgart VersR 82, 454; OLG Hamm NVZ 93, 313).
  • LG Saarbrücken, 13.03.2009 - 13 S 174/08
  • OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 2 U 2634/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

    Der Senat geht zwar mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (Senat 28.8.12 - 22 U 148/11 - vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • OLG Hamm, 19.07.2012 - 22 U 87/12
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bemisst sich im Fall der Einlegung einer Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 28.11.2011, 22 U 148/11, n.v.) folgt, nach dem Interesse der beklagten Partei, die Handlung nicht vorzunehmen.
  • LG Mönchengladbach, 10.09.2019 - 5 S 65/18

    Überholer gegen Linksabbieger: Volle Haftung

    Darüber hinaus spricht auch der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. u.a. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. August 2012 - 22 U 148/11 -, Rn. 17, juris).
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