Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3192
OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98 (https://dejure.org/1998,3192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1998 - 22 U 148/98 (https://dejure.org/1998,3192)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 22 U 148/98 (https://dejure.org/1998,3192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 633
    Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher Mängelrüge durch den Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unberechtigte Inanspruchnahme zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzutreffende Mängelrüge des Bauherrn: Kann Unternehmer Aufwendungsersatz verlangen? (IBR 1999, 111)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 746
  • BauR 1999, 519 (Ls.)
  • BauR 1999, 919
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 106/54

    Gerichtliche Klage als Schadensgrundlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98
    Auch nach beiderseitiger Erfüllung der Vertragspflichten kann eine unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben stehende Bindung zwischen den Parteien andauern, die die Parteien verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder Rechtsgüter des anderen verletzen könnte (vgl. BGHZ 16, 4, 10; 20, 169, 172).

    In der - außergerichtlichen oder gerichtlichen - Verfolgung vermeintlicher Gewährleistungsrechte aus dem Vertrag durch eine der Parteien kann aber für sich allein eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung noch nicht gesehen werden (vgl. BGHZ 20, 169, 172).

    Ob - wie das Landgericht angenommen hat - dann etwas anderes gilt, wenn der Bauherr Gewährleistungsansprüche geltend macht, die "offensichtlich unbegründet" sind, und der Unternehmer dieserhalb Aufwendungen macht, die er für erforderlich halten durfte (vgl. dazu LG Hamburg NJW-RR 1992, 1301 , sowie LG Konstanz NJW-RR 1997, 722, 723), erscheint im Hinblick auf BGHZ 20, 169, 172 nicht zweifelsfrei.

  • LG Hamburg, 05.03.1992 - 308 S 209/91

    Unberechtigte Mängelrüge: Wer trägt die Untersuchungskosten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98
    Ob - wie das Landgericht angenommen hat - dann etwas anderes gilt, wenn der Bauherr Gewährleistungsansprüche geltend macht, die "offensichtlich unbegründet" sind, und der Unternehmer dieserhalb Aufwendungen macht, die er für erforderlich halten durfte (vgl. dazu LG Hamburg NJW-RR 1992, 1301 , sowie LG Konstanz NJW-RR 1997, 722, 723), erscheint im Hinblick auf BGHZ 20, 169, 172 nicht zweifelsfrei.
  • LG Konstanz, 22.11.1996 - 1 S 156/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer vertraglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98
    Ob - wie das Landgericht angenommen hat - dann etwas anderes gilt, wenn der Bauherr Gewährleistungsansprüche geltend macht, die "offensichtlich unbegründet" sind, und der Unternehmer dieserhalb Aufwendungen macht, die er für erforderlich halten durfte (vgl. dazu LG Hamburg NJW-RR 1992, 1301 , sowie LG Konstanz NJW-RR 1997, 722, 723), erscheint im Hinblick auf BGHZ 20, 169, 172 nicht zweifelsfrei.
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 22 U 148/98
    Auch nach beiderseitiger Erfüllung der Vertragspflichten kann eine unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben stehende Bindung zwischen den Parteien andauern, die die Parteien verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder Rechtsgüter des anderen verletzen könnte (vgl. BGHZ 16, 4, 10; 20, 169, 172).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Richtig ist weiter, dass diese Überlegung teilweise auf die außergerichtliche Geltendmachung einer nicht bestehenden Forderung übertragen wird (KG, Urt. v. 18. August 2005, 8 U 251/04, [...], Rdn. 142, im Ergebnis bestätigt durch BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006, IX ZR 167/05, [...]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 746 ; Bamberger/Roth/Grüneberg/Sutschet, BGB, 2. Aufl., § 241 Rdn. 54), und zwar auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25. Oktober 1995, VIII ZR 258/94, NJW 1996, 389, 390; Beschl. v. 7. Dezember 2006, aaO; vor allem aber im Vorlagebeschluss v. 12. August 2004, I ZR 98/02, NJW 2004, 3322, 3323).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    b) Dagegen wird teilweise die Auffassung vertreten, die außergerichtliche Geltendmachung einer nicht bestehenden Forderung könne nicht anders behandelt werden als die gerichtliche (KG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 U 251/04, juris, Tz. 142; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZR 167/05, www.bundesgerichtshof.de, unter 1; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 746, unter 2; OLG Braunschweig, OLGR 2001, 196, 198; Grüneberg/Sutschet in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 241 Rdnr. 54).
  • BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der

    Eine solche Inanspruchnahme mag zu einer Schadensersatzverpflichtung führen, wenn der Auftragnehmer für den Mangel nicht verantwortlich ist und der Auftraggeber bei der im Rahmen seiner Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hätte feststellen können, dass er selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, BauR 2008, 671; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1999, 919; Messerschmidt/Voit - Moufang, § 635 Rn. 6).
  • OLG München, 04.09.2009 - 32 Wx 44/09

    Wohnungseigentum: Entsorgungsleitungen im Estrich einer Wohnung als

    Bei unberechtigten Mängelrügen kann nur dann Schadenersatz wegen der Überprüfungskosten verlangt werden, wenn der Rügende mit der Mangelanzeige eine vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt hat (§ 280 Abs. 1 BGB), insbesondere wenn die Mängelrüge ohne jeden erkennbaren Anlass erhoben wurde (OLG Düsseldorf Urt. v. 18.12.1998 - 22 U 148/98 = BauR 1999, 919).
  • LG Saarbrücken, 20.09.2013 - 13 S 77/13

    Nacherfüllung bei Werkvertrag: Tragung der Transportkosten bei unberechtigtem

    Dabei kann dahinstehen, ob Kosten aus der Überprüfung einer unberechtigten Mängelrüge des Bestellers allgemein ersatzfähig sind (vgl. bejahend OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241; Messerschmidt/Voit/Moufang/Koos aaO Rn. 76 ff m.w.N.; ablehnend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 746; LG Konstanz, NJW-RR 1997, 722; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2008, § 635 Rn. 5; offengelassen durch BGH, Urteil vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09, NJW 2010, 3649).
  • LG Leipzig, 04.11.2005 - 5 HKO 2727/05

    Unzutreffende Mängelrüge: Vor Störungsbeseitigung Auftrag einholen

    Auch wenn es zutreffen mag, dass von einem gewerblichen Unternehmer im Falle einer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht nur sein Aufwand (reine Kosten), sondern die übliche Vergütung ersetzt verlangt werden kann (s. BGHZ 143, 9, 16 und NJW-RR 1989, 970), kann und der Anspruch der Klägerin mithin nicht bereits von vornherein daran scheitert, ist ein Anspruch aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag mit der Folge des Aufwendungsersatzes nach §§ 683, 670 BGB nicht gegeben, wenn ein Mangel auf weitergeleitete Anzeige des Bauherren hin durch den Nachunternehmer überprüft wird und sich dabei herausstellt, dass er nicht vorliegt, jedenfalls kein Mangel am Gewerk des überprüfenden Unternehmers (so auch OLG Düsseldorf BauR 1999, 919 f., soweit nachvollziehbar, stützt denn auch LG Hamburg NJW-RR 1992, 1301 die Verurteilung des Auftraggebers im dortigen Fall nicht auf GoA, sondern einen Schadensersatzanspruch, dazu nachfolgend).

    Problematisch erscheint der Kammer schon der Ausgangspunkt des LG Hamburg aaO., jedenfalls wenn dort ganz allgemein und ohne Einschränkung einer Verpflichtung des Auftraggebers angenommen wird, vor der Geltendmachung eines Mangelbeseitigungsrechtes das Vorliegen eines Mangels und dessen Ursache und den in Betracht kommenden Unternehmer zu überprüfen (vgl. auch - noch enger - OLG Düsseldorf BauR 1999, 919 f.).

  • LG Kassel, 01.02.2008 - 12 S 2/06

    Bauvertrag: Vergütungsanspruch für die Untersuchung und Beseitigung zu Unrecht

    Eine zum Schadenersatz verpflichtende Vertragsverletzung ist darin nicht zu sehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, Az.: 22 U 148/98, zitiert nach JURIS).
  • AG Peine, 12.04.2006 - 18 C 370/04

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Ersatzanspruchs für Aufwendungen zur Prüfung

    Soweit die Beklagte auf die Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf BauR 1999, Seite 919 abstellt, vermag das Gericht keine Stütze im Gesetz dafür zu finden, im vorliegenden Falle entgegen dem Wortlaut des § 276 BGB als schärferen Haftungsmaßstab auf eine willkürliches Mangelbeseitigungsaufforderung abzustellen.
  • AG Dortmund, 24.06.2016 - 410 C 10064/15

    Ersatz von vorprozessualen Rechtsverteidigungskosten wegen Verletzung

    Diese Überlegung wird überwiegend auf die außergerichtliche Geltendmachung einer nicht bestehenden Forderung übertragen (KG, Urt. v. 18. August 2005, 8 U 251/04, juris, Rdn. 142, im Ergebnis bestätigt durch BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006, IX ZR 167/05, juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 746; Bamberger/Roth/Grüneberg/Sutschet, BGB, 2. Aufl., § 241 Rdn. 54), und zwar auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25. Oktober 1995, VIII ZR 258/94, NJW 1996, 389, 390; Beschl. v. 7. Dezember 2006, aaO; vor allem aber im Vorlagebeschluss v. 12. August 2004, I ZR 98/02, NJW 2004, 3322, 3323).
  • LG Hildesheim, 11.08.2006 - 7 S 136/06
    Die Beklagte hat als Käuferin ihre nachvertragliche Pflicht verletzt, die Klägerin durch ungerechtfertigte Mangelbeseitigungsaufforderungen nicht in ihrem Vermögen zu schädigen (für Werkverträge: OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 746 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 22 U 148/98] ; LG Hamburg NJW-RR 1992, 1301).
  • LG Berlin, 25.11.2008 - 55 S 123/08

    Autokauf - Spritverbrauch: Eigenversuche reichen für Reklamation!

  • AG Fritzlar, 27.10.2006 - 8 C 729/06

    Unzutreffende Mängelrüge: Fehlersuche besonders zu vergüten?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht