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   OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97   

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https://dejure.org/1998,4156
OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97 (https://dejure.org/1998,4156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.1998 - 22 U 161/97 (https://dejure.org/1998,4156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 1998 - 22 U 161/97 (https://dejure.org/1998,4156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschädigung der 30 Jahre alten Rhododendronsträucher des Mieters

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 94; BGB § 95; BGB § 547 a; BGB § 823; BGB § 946
    Ansprüche des Mieters wegen von ihm eingepflanzter Gartensträucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 94 95 547a 823 946
    Begriff der Verbindung mit dem Grundstück nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck bei Einpflanzung von Gehölzen in gemietetem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zehn Dinge, die ein Mieter beim Auszug beachten sollte

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wem gehören vom Mieter eingepflanzte Sträucher oder Bäume?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Mietern eingepflanzte Sträucher oder Bäume im Mietergarten können in das Eigentum des Grundstücksbesitzers übergehen - Mieter haben daher keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung der Pflanzen

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 1 O 10/97
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 160
  • NZM 1998, 1020
  • VersR 1999, 453
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97
    Die an sich bei Verbindung von Sachen mit einem Grundstück durch einen Mieter oder Pächter geltende Vermutung, daß die Verbindung regelmäßig nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt (vgl. BGH NJW 1996, 916, 917), kann für Bäume und Sträucher nicht uneingeschränkt angewandt werden, da diese nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand zu entfernen sind.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97
    Entgangene Nutzungen stellen nur dann einen zu Schadensersatzansprüchen berechtigenden Vermögensschaden dar, wenn Sachen betroffen sind, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebensführung typischerweise angewiesen und bei diesen ein objektiv bewertbarer Funktionsverlust eingetreten ist (BGH NJW 1987, 50, 52, 53 = BGHZ 98, 212 ).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97
    Selbst wenn die Pflanzen noch getrennt werden könnten, wäre durch diese Vereinbarung die Annahme der Verbindung zu vorübergehendem Zweck ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1988, 2789, 2790 m.w.N. BGHZ 104, 298).
  • BGH, 26.03.1974 - VI ZR 103/72

    Beschädigung der gemeinschaftlichen Sache durch einen Mitbesitzer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 161/97
    Dieser schließt allerdings Schadensersatzansprüche zwischen Mitbesitzern wegen Beschädigung der im Mitbesitz stehenden Sache nicht aus (vgl. BGH NJW 1974, 1189, 1191 = BGHZ 62, 243 ).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Von daher ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass ein Mieter ggf. auch das Fällen bzw. den Rückschnitt von Bäumen oder Sträuchern dulden muss ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 22 U 161/97; LG Hamburg , Urteil vom 14.10.1999, Az.: 307 S 80/99; AG Dortmund , Urteil vom 02.12.2003, Az.: 125 C 9966/03 ).

    Die Grenze dieser Duldungsverpflichtung ist dann erreicht, wenn eine völlige Umgestaltung des Gartens erfolgt ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 22 U 161/97; AG Bonn , Urteil vom 23.11.1993, Az.: 8 C 475/93 ).

    Dies folgt unter Beachtung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Rechtsordnung bei systematischer Auslegung aus den zu § 539 Abs. 2 BGB (bzw. dessen Vorgängernorm) ergangenen Gerichtsentscheidungen ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 22 U 161/97; OLG Köln , Urteil vom 08.07.1994, Az.: 11 U 242/93; LG Detmold , Urteil vom 26.03.2014, Az.: 10 S 218/12; LG Görlitz , Urteil vom 22.09.2004, Az.: 2 S 39/04 ).

    Diese Anpflanzungen seitens der Beklagten/Mieter, die somit grundstücksbezogen erfolgte, wurden dem entsprechend mit dem Einbringen der Bäume in den letzten Jahren in den Grund und Boden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Klägers/Vermieters ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 03.04.1998, Az.: 22 U 161/97; OLG Köln , Urteil vom 08.07.1994, Az.: 11 U 242/93; LG Detmold , Urteil vom 26.03.2014, Az.: 10 S 218/12; LG Görlitz , Urteil vom 22.09.2004, Az.: 2 S 39/04 ).

  • LG Detmold, 26.03.2014 - 10 S 218/12

    Ist die vom Mieter eingebrachte Pflanze wesentlicher Bestandteil des Grundstücks?

    Das Umpflanzen von Gehölzen ist dann nur mit großem Aufwand und von einem Fachmann durchführbar und birgt auch dann noch das Risiko, dass sie am neuen Standort nicht wieder anwachsen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.04.1998, 22 U 161/97, NJW-RR 1999, S. 160).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 Wx 140/05

    Entschädigungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Pflanzen

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt entscheidend von dem durch Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.04.1998 (NJW-RR 1999, 160) entschiedenen Fall, in dem es um die Beschädigung von 30 Jahre alten Rhododendronsträuchern ging.
  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 34 U 128/20

    Widerruf und Anfechtung eines Baumkaufvertrages Schadensersatz aus einem

    Zwar gilt, dass für Gehölze, die unbestimmte Zeit an einem Ort stehen sollen, ihre Verbindung mit dem Grundstück nicht zu vorübergehendem Zweck erfolgt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. April 1998 - 22 U 161/97 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09

    Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer

    Für Bäume, Sträucher und auch für Rosenstöcke der streitgegenständlichen Art kann aber die genannte Vermutung, dass die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, von vorneherein nicht uneingeschränkt angewandt werden, da diese nach einigen Jahren nicht mehr ohne Schwierigkeiten und Risiken für ihren Bestand zu entfernen sind (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 160).
  • LG Berlin, 07.03.2014 - 63 S 575/12

    Mieter darf Garten bepflanzen: Vermieter muss keinen Aufwendungsersatz zahlen!

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 03. April 1998 - 22 U 161/97 - (NJW-RR 1998, 1020f).
  • LG Arnsberg, 27.03.2007 - 5 S 132/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen weiterer Benutzung der Mietwohnung nach Ablauf

    Es handelt sich um Büsche, die in das Eigentum des Hauseigentümers übergegangen sind (s. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 160).
  • AG Marl, 26.05.2020 - 3 C 325/19

    Keine Nutzungsentschädigung für entgangene Gartennutzung - langjährige Pflanzen

    Für Gehölze, die wie hier unbestimmte Zeit an einem Ort stehen sollen, gilt deshalb, dass ihre Verbindung mit dem Grundstück nicht zu vorübergehendem Zweck erfolgt (NJW-RR 1999, 160, beck-online).
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