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   KG, 03.09.2020 - 22 U 162/19   

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https://dejure.org/2020,81857
KG, 03.09.2020 - 22 U 162/19 (https://dejure.org/2020,81857)
KG, Entscheidung vom 03.09.2020 - 22 U 162/19 (https://dejure.org/2020,81857)
KG, Entscheidung vom 03. September 2020 - 22 U 162/19 (https://dejure.org/2020,81857)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Auszug aus KG, 03.09.2020 - 22 U 162/19
    a) Zwar hat das Landgericht im Ansatz zu Recht wegen der Vorschäden strenge Anforderungen an die Darlegung des Schadens gestellt, was der herrschenden Meinung und der Grundsatzentscheidung des Senats entspricht (vgl. Urteil vom 27. August 2015 - 22 U 152/14 - [mehrfach, u.a. bei beck-online und juris, veröffentlicht], die Nichtzulassungsbeschwerde ist mit nicht näher begründetem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 5. April 2016 - VI ZR 521/15 - zurückgewiesen worden, zwischenzeitlich ist die Rechtsprechung des Senat mehrfach durch Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden von dem Bundesgerichtshof bestätigt worden).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls schließen aber eine bloß fiktive Betrachtung aus; der Nutzungsausfall wird abstrakt berechnet, setzt jedoch Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit in dem maßgeblichen Zeitraum ohne Nutzung eines Pkw voraus (vgl. näher Senat, Urteil vom 27. August 2015 - 22 U 152/14 - A.2.).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus KG, 03.09.2020 - 22 U 162/19
    Er hat gegen die aus § 7 Abs. 1, Abs. 3 StVO folgende Pflicht zum Spurhalten im Fahrstreifen (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06 - NZV 2007, 185 [6]; Heß in: Burmann u.a., Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. (2020), § 7 StVO Rn. 1; Freymann in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 216) verstoßen und zudem unter Missachtung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO das Wechseln in den rechten Fahrstreifen bei dem Halten vor der Rot abstrahlenden Ampel begonnen und nach dem Anfahren ohne Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers fortgesetzt, ohne auf das im rechten Fahrstreifen bevorrechtigte Fahrzeug des Klägers zu achten.
  • KG, 06.08.2020 - 22 U 99/19

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Sorgfaltspflichtverletzung eines

    Auszug aus KG, 03.09.2020 - 22 U 162/19
    Sie haben dann aber zunächst den Sorgfaltspflichten des § 7 Abs. 5 StVO zu genügen und den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig vorher anzukündigen sowie anschließend deutlich beide Fahrstreifen zu belegen, so dass jedes Missverständnis für den nachfolgenden Verkehr ausgeschlossen ist (Senat, [Hinweis-] Beschluss vom 6. August 2020 - 22 U 99/19 - [nicht veröffentlicht]).
  • KG, 25.11.2021 - 22 U 46/21

    Haftung bei Kfz-Unfall: Abgebrochenes Überholen eines Fahrzeugs mit gelbem

    Wenn ein Folgen der Verschwenkung im mittleren Fahrstreifen nicht ohne Missachtung des seitlichen Mindestabstandes und Überschreiten der Leitlinie möglich war, dann hatte er dies rechtzeitig anzuzeigen und - was in diesem Fall ausnahmsweise erlaubt ist - rechtzeitig beide Fahrstreifen so zu belegen gehabt, dass anderen Verkehrsteilnehmern hinreichend erkennbar war, dass ein Vorbeifahren bzw. Überholen nicht in Betracht kam, und so dafür Sorge zu tragen, dass jedes Missverständnis ausgeschlossen war (Senat, [Hinweis-] Beschluss vom 6. August 2020 - 22 U 99/19 - [nicht veröffentlicht]; Urteil vom 3. September 2020 - 22 U 162/19 - [nicht veröffentlicht]).
  • AG Berlin-Mitte, 09.01.2023 - 113 C 86/22
    Zitiert sei dazu aus einer neueren Kammergerichtsentscheidung (Urteil vom 03.09.2020 - 22 U 162/19):.
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