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   OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - I-22 U 166/08   

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https://dejure.org/2009,65127
OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - I-22 U 166/08 (https://dejure.org/2009,65127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2009 - I-22 U 166/08 (https://dejure.org/2009,65127)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - I-22 U 166/08 (https://dejure.org/2009,65127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichung eines Pkw von der bei Sachen der gleichen Art üblichen Beschaffenheit infolge eines Chip-Tunings

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    b) Die abweichend vom Kaufvertrag höhere Laufleistung des Motors eines Gebrauchtfahrzeugs stellt grundsätzlich einen Mangel dar, weil die vereinbarte Beschaffenheit des Pkw´s und die tatsächliche Beschaffenheit voneinander abweichen (BGH NJW 2007, 1346 - zitiert nach Juris, dort Rn. 14).

    Denn zwar können Zinsen gezogene Nutzungen i.S.d. § 346 Abs. 1 BGB sein (BGH NJW 2007, 1346 - zitiert nach Juris, dort Rn. 38).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    Eine vorherige Fristsetzung war bezüglich des Risikos eines durch den Chipeinsatz etwa eingetretenen Verschleißes gem. § 326 Abs. 5 BGB entbehrlich, weil es sich hierbei nicht um einen behebbaren Mangel handelt und bei Gebrauchtfahrzeugen die Nachlieferung einer gleichwertigen Ersatzsache regelmäßig ausscheidet (BGH NJW 2006, 2839 ff.; 2008, 1517 ff. - beide zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 14 U 33/04

    Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    Denn typischerweise enthalten diese Angaben nicht zusätzlich die Erklärung, es seien keinerlei Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden, sondern es werden nur wesentliche Veränderungen erfasst, die den Motor nicht mehr als Originalmotor erscheinen lassen (OLG Düsseldorf ZfS 2005, 130 ff. - zitiert nach Juris, dort Rn. 20).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    Dieser Zahlungsanspruch ist darüber hinaus um die dem Händler zu erstattende Nutzungsausfallentschädigung zu kürzen (vgl. nur OLG Hamm NZV 2006, 421 - zitiert nach Juris, dort Rn. 26; Palandt/ Grüneberg, BGB, Kommentar, 68. Aufl. 2009, § 359, Rn. 8; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 796 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 20.06.1968 - III ZR 32/66

    Ersatzansprüche für Gebäudeschäden an enteigneten Grundstücken - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    So haben der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. BGH WM 1968, 1220, 1221) und das Reichsgericht (vgl. z.B. RGZ 85, 252, 253) für ein ehemals mit echtem Schwamm befallenes Haus - trotz zwischenzeitlicher Entfernung des Schwammes - entschieden, dass es für das Vorliegen eines Mangels schon der Verdacht, dass das von Neuem befallen werden könne, ausreichend sein könne.
  • OLG Nürnberg, 28.03.1985 - 8 U 3845/84

    Zulässigkeit einer Berufung; Arglistiges Verschweigen eines Fehlers am verkauften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    Es ist allgemein anerkannt, dass auch das Risiko erhöhten Verschleißes einen Mangel zu begründen vermag, so z.B. wenn das veräußerte Fahrzeug über einen längeren Zeitraum als Taxi oder Fahrschulwagen benutzt wurde und deswegen typischerweise mit erhöhtem Verschleiß zu rechnen ist (BGH MDR 1976, 1012 f. - zitiert nach Juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.1985, Az. 8 U 3845/84 - zitiert nach Beck-online).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    Es ist allgemein anerkannt, dass auch das Risiko erhöhten Verschleißes einen Mangel zu begründen vermag, so z.B. wenn das veräußerte Fahrzeug über einen längeren Zeitraum als Taxi oder Fahrschulwagen benutzt wurde und deswegen typischerweise mit erhöhtem Verschleiß zu rechnen ist (BGH MDR 1976, 1012 f. - zitiert nach Juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.1985, Az. 8 U 3845/84 - zitiert nach Beck-online).
  • RG, 11.07.1914 - V 67/14

    Darf der Käufer eines mit Schwamm behaftet gewesenen Hauses den sog. merkantilen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08
    So haben der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. BGH WM 1968, 1220, 1221) und das Reichsgericht (vgl. z.B. RGZ 85, 252, 253) für ein ehemals mit echtem Schwamm befallenes Haus - trotz zwischenzeitlicher Entfernung des Schwammes - entschieden, dass es für das Vorliegen eines Mangels schon der Verdacht, dass das von Neuem befallen werden könne, ausreichend sein könne.
  • OLG Hamm, 09.02.2012 - 28 U 186/10

    Gebrauchtwagen, Sachmangel, Chip-Tuning, Rücktritt

    Ein solches Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf (Fortführung von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 22 U 166/08, n.v.).

    Es ist allgemein anerkannt, dass nicht nur übermäßiger Verschleiß, sondern schon das Risiko erhöhten Verschleißes durch eine besondere Art der Vornutzung einen Sachmangel begründen kann, so z.B. die längere Verwendung als Taxi oder Fahrschulwagen (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.1976, VIII ZR 33/74, MDR 1976, 1012f. = BeckRS 1976 311221; OLG Köln, Urt. v. 20.11.1998, 19 U 53/98, NZV 1999, 338; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2009, 22 U 166/08, unveröffentlicht; Reinking/Eggert, Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rn 3207).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 12 U 137/13

    Chip-tuning als nichtvertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache

    In der Rechtsprechung zum Kaufrecht ist weitgehend anerkannt, dass dies jedenfalls bei längerem Gebrauch einen Sachmangel der Kaufsache darstellt (vgl. OLG Düsseldorf 22 U 166/08, zitiert nach Juris; OLG Hamm 28 U 186/10, DAR 2012, 261).
  • OLG Köln, 11.11.2015 - 16 U 23/15

    Rechte des Käufers eines gebrauchten Pkw bei Veränderung der Motorsteuerung durch

    (b) Die durch Aufspielen einer neuen Software erfolgte Veränderung der Motorsteuerung ist jedenfalls dann ein aufklärungspflichtiger Umstand, wenn dadurch eine Leistungssteigerung des Motors bewirkt wird, denn insoweit nimmt die Rechtsprechung zurecht an, dass dies schon das Risiko eines höheren Verschleißes des Motors (oder auch anderer Bauteile, etwa des Getriebes und des Antriebstrangs, dazu OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2012 - 28 U 186/10 = MDR 2012, 761 Tz. 13) begründet, über das der Käufer nach der Verkehrsanschauung (vgl. OLG Düsseldorf v. 16.10.2009 - 22 U 166/08 Tz. 35, 39 für die Beurteilung der üblichen Beschaffenheit iSv § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB) aufzuklären ist.
  • OLG Hamm, 15.10.2015 - 28 U 158/12

    Servolenkung des Porsche 911 Cabriolet ist mangelfrei

    Das mag beispielsweise bei entsprechenden Motorgeräuschen eines Fahrzeugs zu bejahen sein (OLG Naumburg VRR 2009, 62) oder bei einer Überbeanspruchung des Motors durch Chip-Tuning ( Senat DAR 2012, 261 sowie OLG Düsseldorf, Urt. I-22 U 166/08 vom 16.10.2009).
  • LG Tübingen, 27.09.2019 - 3 O 195/17

    Fahrzeugmangel wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge einer

    Vor diesem Hintergrund hält das Gericht die Nacherfüllung am vorliegenden Fahrzeug für unmöglich (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Oktober 2009 - I-22 U 166/08 - Juris).
  • LG Schweinfurt, 07.10.2021 - 22 O 541/20

    Sachmangel eines Kfz wegen Verdacht eines Motorschadens

    Ein Mangel einer Sache kann entsprechend auch vorliegen, wenn ein bestehendes Risiko bei Verwendung der Sache nicht ausgeräumt werden kann (OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 7234).
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