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OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
(Keine) Zusicherung der Gesamtlaufleistung eines Gebrauchtwagens - "soweit bekannt"
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gebrauchtwagen & manipulierter Tacho
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Formularmäßige Zusicherung einer Gesamtfahrleistung; Abtretung von Ersatzansprüchen gegen einen Voreigentümer beim Verkauf eines gebrauchten PKW
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 4 O 211/01
- OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 635
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98
Formularmäßige Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01
Für die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 5 AGBG ist hiernach kein Raum (vgl. auch OLG Köln OLGR 1999, 149).Sie entspricht vielmehr - wie oben ausgeführt ist - dem Erwartungshorizont des Käufers (vgl. auch OLG Köln OLGR 1999, 149, 151).
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01
Aus diesem Grunde und auch deshalb, weil die Parteien mit dem Gewährleistungsausschluß bewußt eine Risikoverteilung vorgenommen haben, wonach die Beklagte als Verkäuferin von der Haftung wegen Sachmängeln des Fahrzeug freigestellt werden sollte, ist es nicht unbillig, wenn dem Kläger ein Abtretungsanspruch versagt wird (vgl. hierzu OLG Hamm OLGR 2000, 319, 320/321). - BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01
Diese Einschränkung mag zwar insbesondere dann, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, dessen Angaben zur Laufleistung des Wagens der normale Gebrauchtwagenkäufer wegen seiner Erfahrenheit und Sachkunde besonderes Vertrauen entgegenbringt, mit der einleitenden Bezeichnung der Erklärung als Zusicherung nicht vereinbar sein (vgl. dazu BGH NJW 1998, 207 = MDR 1998, 900, 901).