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   KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17   

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https://dejure.org/2019,33405
KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17 (https://dejure.org/2019,33405)
KG, Entscheidung vom 13.06.2019 - 22 U 176/17 (https://dejure.org/2019,33405)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 22 U 176/17 (https://dejure.org/2019,33405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall Kreuzung - Mithaftung Vorfahrtsberechtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2 ; StVO § 11 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfall auf der Kreuzung: Nachzügler/”unechter Kreuzungsräumer”

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten nach Kollision im Kreuzungsbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1433
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96

    Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    08. September 1997 - 12 U 1355/96 -, juris Rdn. 12).

    Ein Einfahren in das innere Kreuzungsviereck bei grün abstrahlender Lichzeichenanlage in eine Position, in der das Fahrzeug den (Quer-) Verkehrsfluss erheblich stören würde und damit das Vorliegen einer "echten" Nachzüglersituation, welche Voraussetzung einer privilegierten Kreuzungsräumung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 08. September 1997 - 12 U 1355/96 -, juris Rdn. 12 m.w.N.), ist damit nicht vorgetragen.

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 288/09

    Verkehrsunfallhaftung des Leasingnehmers und Halters des Kraftfahrzeugs gegenüber

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Da eine Verantwortlichkeit der Beklagten hier weder nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften noch nach allgemeinem Deliktsrecht festzustellen war und somit der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht, muss nicht näher darauf eingegangen werden, ob sich der Kläger, der aus abgetretenem Recht der Sicherungsnehmerin wegen Beschädigung des sicherungsübereigneten Fahrzeugs vorgeht, das Verschulden der Zeugin S... oder die Betriebsgefahr entgegenhalten lassen müsste (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06 -, juris Rdn. 8ff.; BGH, Urteil vom 07. März 2017 - VI ZR 125/16 -, juris Rdn. 14; BGH Urteil vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 288/09 -, juris Rdn. 14).

    Soweit nur Ansprüche aus Gefährdungshaftung nach § 7 StVG bestehen, muss sich der Sicherungsnehmer - dessen Ansprüche hier durch den Kläger geltend gemacht werden - das Verschulden des Fahrers des sicherungsübereigneten Fahrzeugs bereits bei Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegen den Unfallgegner - hier die Beklagte zu 1) - nach § 9 StVG, § 254 BGB anspruchsmindernd zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 288/09 -, juris Rdn. 12).

  • KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung in einem atypischen Kreuzungsräumerfall

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (KG, Urteil vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01-, juris Rdn. 7) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, er werde nicht weiterfahren (KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).

    Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70 -, juris Rnd. 23; KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.1993 - 1 U 116/92
    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Dies folgt aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot der § 1 Abs. 2, § 11 Abs. 3 StVO, wonach derjenige, der Vorrang hat, auf sein Recht verzichten muss, wenn es die allgemeine Verkehrslage erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Mai 1993 - 1 U 116/92 -, juris Rdn. 7).

    Andererseits darf der Nachzügler, der den Kreuzungsbereich bevorrechtigt räumen darf, nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Mai 1993 - 1 U 116/92 -, juris Rdn. 5), sondern hat den Kreuzungsbereich vorsichtig, unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang zu verlassen (BGH, Urteil vom 09. November 1976 - VI ZR 264/75 -, juris Rdn. 19).

  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Der Vorfahrtberechtigte muss daher Nachzüglern das Verlassen der Kreuzung ermöglichen (BGH, Urteil vom 09. November 1976 - VI ZR 264/75 -, juris Rdn. 9).

    Andererseits darf der Nachzügler, der den Kreuzungsbereich bevorrechtigt räumen darf, nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Mai 1993 - 1 U 116/92 -, juris Rdn. 5), sondern hat den Kreuzungsbereich vorsichtig, unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs mit Vorrang zu verlassen (BGH, Urteil vom 09. November 1976 - VI ZR 264/75 -, juris Rdn. 19).

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Da eine Verantwortlichkeit der Beklagten hier weder nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften noch nach allgemeinem Deliktsrecht festzustellen war und somit der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht, muss nicht näher darauf eingegangen werden, ob sich der Kläger, der aus abgetretenem Recht der Sicherungsnehmerin wegen Beschädigung des sicherungsübereigneten Fahrzeugs vorgeht, das Verschulden der Zeugin S... oder die Betriebsgefahr entgegenhalten lassen müsste (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06 -, juris Rdn. 8ff.; BGH, Urteil vom 07. März 2017 - VI ZR 125/16 -, juris Rdn. 14; BGH Urteil vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 288/09 -, juris Rdn. 14).
  • KG, 26.05.2003 - 12 U 319/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Atypischer Kreuzungsräumerfall

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (KG, Urteil vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01-, juris Rdn. 7) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, er werde nicht weiterfahren (KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).
  • KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    b) Voraussetzung für die Anwendung dieser Grundsätze, die auch für weitläufige Kreuzungen gelten (Senat, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02 -, juris Rdn. 63 und KG, Urteil vom.
  • LG Düsseldorf, 30.08.2017 - 41 O 103/15
    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Die Berufung des Klägers zu 1) gegen das am 10. August 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 41 O 103/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
    Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70 -, juris Rnd. 23; KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 163/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem bei Grünlicht

  • KG, 28.06.2004 - 12 U 94/03

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem Kreuzungsräumer im Bereich einer

  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten

  • LG Essen, 21.06.2021 - 5 O 6/21

    Linksabbieger, Verkehrsunfall

    Nach den Grundsätzen zu Kreuzungsräumerunfällen befreit das grüne Lichtzeichen den Vorfahrtberechtigten (hier der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs) nicht von der Verpflichtung, auf der Kreuzung verbliebene Nachzügler des Querverkehrs vorrangig räumen zu lassen (KG Berlin, Urteil vom 13.06.2019, 22 U 176/17, Rz. 22, juris).

    Voraussetzung für die Anwendung dieser Grundsätze ist aber ein Unfall beim Kreuzungsräumen durch einen "echten Nachzügler", also einem Fahrzeug, welches zunächst bei Grünlicht in den - und soweit im Unterschied zu einem "unechten Nachzügler" - inneren Bereich der Kreuzung eingefahren ist, dort aufgehalten wurde und den Verkehrsfluss deshalb erheblich stören würde, wenn es ihm nicht gestattet würde, den Kreuzungsbereich vorrangig zu verlassen (KG Berlin, Urteil vom 13.06.2019, 22 U 176/17, Rz. 24, juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen trifft denjenigen, der diese Grundsätze für sich in Anspruch nehmen will, vorliegend also die Klägerin (ebenso: KG Berlin, Urteil vom 13.06.2019, 22 U 176/17, Rz. 25, juris).

    Unabhängig davon setzt die Anwendung der vorstehenden Grundsätze voraus, dass die Klägerin die für sie maßgebliche Ampel bei Grün passierte (KG Berlin, Urteil vom 13.06.2019, 22 U 176/17, Rz. 25, juris).

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