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OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 04.10.2010 - 1 O 478/08
- LG Darmstadt, 13.12.2010 - 1 O 478/08
- OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
Insbesondere war eine solche Ablehnung weiterer Blutkonserven durch die Klägerin, von der sich das Gericht durch Parteivernehmung des Erstbeklagten überzeugen wollte, von diesem nicht in den Krankenunterlagen dokumentiert, was sogar das Gegenteil vermuten lässt (vgl. BGH NJW 1995, 1611, 1612). - BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
Die Argumentation, es sei sachverständigenseits nicht bestätigt, dass die unterlassene Gabe weiterer Blutkonserven für das später festgestellte Sheehan - Syndrom kausal sei, durfte nur verwendet werden, nachdem dem Antrag auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens nachgegangen worden war (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1431). - BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum gleichlautenden § 568 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09; Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02) sieht der Senat jedoch in der hier vorliegenden ermessensfehlerhaften Verletzung des § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), welcher bereits in der Berufungsinstanz Berücksichtigung finden muss. - BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 81/09
Mietrechtstreit auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum gleichlautenden § 568 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09; Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02) sieht der Senat jedoch in der hier vorliegenden ermessensfehlerhaften Verletzung des § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), welcher bereits in der Berufungsinstanz Berücksichtigung finden muss.