Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,73034
OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10 (https://dejure.org/2011,73034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2011 - 22 U 179/10 (https://dejure.org/2011,73034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2011 - 22 U 179/10 (https://dejure.org/2011,73034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,73034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
    Insbesondere war eine solche Ablehnung weiterer Blutkonserven durch die Klägerin, von der sich das Gericht durch Parteivernehmung des Erstbeklagten überzeugen wollte, von diesem nicht in den Krankenunterlagen dokumentiert, was sogar das Gegenteil vermuten lässt (vgl. BGH NJW 1995, 1611, 1612).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
    Die Argumentation, es sei sachverständigenseits nicht bestätigt, dass die unterlassene Gabe weiterer Blutkonserven für das später festgestellte Sheehan - Syndrom kausal sei, durfte nur verwendet werden, nachdem dem Antrag auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens nachgegangen worden war (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1431).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum gleichlautenden § 568 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09; Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02) sieht der Senat jedoch in der hier vorliegenden ermessensfehlerhaften Verletzung des § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), welcher bereits in der Berufungsinstanz Berücksichtigung finden muss.
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 81/09

    Mietrechtstreit auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 22 U 179/10
    Angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum gleichlautenden § 568 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09; Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02) sieht der Senat jedoch in der hier vorliegenden ermessensfehlerhaften Verletzung des § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), welcher bereits in der Berufungsinstanz Berücksichtigung finden muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht