Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 19/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5320
OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 19/97 (https://dejure.org/1997,5320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.1997 - 22 U 19/97 (https://dejure.org/1997,5320)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 1997 - 22 U 19/97 (https://dejure.org/1997,5320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt (Wandlung) bei Montagsauto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459 462
    Wandelung eines Kaufvertrages über einen Vorführwagen bei Mängeln nach längerer Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 17 O 324/96
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 19/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 845
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.01.1992 - 12 U 151/91

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines Neuwagens mit einer Vielzahl geringfügiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 19/97
    Grundsätzlich kann ein "Montagsauto" wegen seiner erhöhten Fehleranfälligkeit die Wandelung rechtfertigen, weil es bei seiner Herstellung nicht die erforderliche Sorgfalt erfahren hat und der Käufer das Auftreten immer neuer, auf unsachgemäße Ver- und Bearbeitung zurückzuführender Ausfälle befürchten muß (vgl. OLG Frankfurt NZV 1990, 70 ; OLG Köln NJW-RR 1992, 1147 = VersR 1992, 584 ; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl. Rdn. 726; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz , 7. Aufl., § 11 Nr. 10 b Rdn. 45).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1992 - 22 U 194/91

    Notwendiger Inhalt einer Nachbesserungsklausel in AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 19/97
    Soweit eine frühere Fassung der Klausel gegen § 11 Nr. 10 b AGB-Gesetz verstieß, weil sie nicht den gesetzlichen Begriff des Fehlschlagens oder einen entsprechenden, dem Durchschnittskunden verständlichen Oberbegriff oder die wesentlichen in Betracht kommenden Fallgestaltungen enthielt (vgl. hierzu Senat NJW-RR 1992, 824, 825), wurde dieser Mangel inzwischen revidiert (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rdn. 697).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 28 U 135/07

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Weitere Gelegenheit zur Nacherfüllung;

    Wenn die Nacherfüllung i.S.v. § 440 BGB scheitert, jedoch der Käufer vor Ausübung seines Rücktrittsrechts oder seines Rechts auf Schadensersatzleistung dem Verkäufer eine weitere Gelegenheit zur Nacherfüllung einräumt und der Verkäufer diese Chance nutzt, ist es dem Käufer verwehrt, sich auf das anfängliche Scheitern der Nacherfüllung zu berufen (BGHZ 90, 198, 204; Senat, ZfS 1999, 60; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 845, 846; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 412).

    Ein solcher Verdacht hinsichtlich des Auftretens zukünftiger Mängel wird unter dem Schlagwort "Montagsauto" in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 899 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1147 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 845 ff; Landgericht Saarbrücken, SuR 2005, 188 f.) und Literatur (vgl. Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 403 f.) dann erörtert, wenn sich eine Vielzahl von herstellerbedingten Mängeln innerhalb kurzer Zeit zeigen.

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 3 O 220/09

    Rücktritt von einem Neuwagenkaufvertrag - Montagsauto

    Grundsätzlich kann ein sogenanntes Montagsauto wegen seiner erhöhten Fehleranfälligkeit den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen, weil es bei seiner Herstellung nicht die erforderliche Sorgfalt erfahren hat und der Käufer das Auftreten immer neuer auf unsachgemäße Ver- und Bearbeitung zurückzuführende Ausfälle befürchten muss ( OLG Düsseldorf, Urt . v. 12.09.1997 - 22 U 19/97, NJW-RR 1998, 845 [846]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht