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   OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01   

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https://dejure.org/2002,13011
OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01 (https://dejure.org/2002,13011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 (https://dejure.org/2002,13011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2002 - 22 U 195/01 (https://dejure.org/2002,13011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des Widerrufs nach dem ehemaligen Haustürwiderrufsgesetz; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus positiver Forderungsverletzung eines besonderen Beratungsvertrages; Empfehlung seitens ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des Widerrufs nach dem ehemaligen Haustürwiderrufsgesetz; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus positiver Forderungsverletzung eines besonderen Beratungsvertrages; Empfehlung seitens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Dem steht es gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 1999, 638).

    Denn auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht eine Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den von ihm verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 1998, 302, 304 f.).

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Widerklageverfahren jedenfalls in bestimmten Fallgruppen nicht ausgeschlossen, die Widerklage gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten zu erheben (BGH NJW 1984, 2104, 2105; BGH NJW 2001, 2094).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Denn auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht eine Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den von ihm verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 1998, 302, 304 f.).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Widerklageverfahren jedenfalls in bestimmten Fallgruppen nicht ausgeschlossen, die Widerklage gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten zu erheben (BGH NJW 1984, 2104, 2105; BGH NJW 2001, 2094).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Das Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte ein Recht des Klägers ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Dem steht es gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGH NJW 2001, 2021; BGH NJW 1999, 638).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung ihre Wirksamkeit verliert (vgl. insoweit BGH NJW 1977, 1637).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Die Rechtsfrage, ob derartige Widerklagen gegen den Zedenten zulässig sind, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (für deren Zulässigkeit: OLG Hamm, Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.; Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.; Urt. v. 25. Oktober 2007, 22 U 25/07, Rn. 106; OLG Oldenburg, Urt. v. 24. Mai 2007, 8 U 129/06, Rdn. 60 und OLG Schleswig, Urt. v. 19. Januar 2007, 14 U 188/05, Rdn. 53; dagegen OLG Celle, Urt. v. 29. März 2007, 8 U 143/06, Rdn. 87).

    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.; Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.; Urt. v. 7. September 2006, 22 U 55/06, Rn. 81; alle in juris veröffentlicht).

  • BGH, 27.04.2022 - IV ZR 344/20

    Richten einer isolierten Drittwiderklage auf die Feststellung des Nichtbestehens

    In der rechtsgeschäftlichen Abtretung kann ein Berühmen des Zedenten gesehen werden, ihm stehe eine Forderung gegen den vom Zessionar in Anspruch genommenen Dritten zu (Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl. § 256 Rn. 14a; Skusa, NJW 2011, 2697, 2700; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. September 2002 - 22 U 195/01, juris Rn. 68).
  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06

    Pflichtverletzung aus Beratervertrag vor Abschluß eines notariellen

    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 22 U 195/01 ).
  • OLG Hamm, 15.02.2007 - 22 U 179/05
    Auch liege hier keine dem der Entscheidung des Senats vom 19.09.2002, Az.: 22 U 195/01, zugrunde liegenden Fall vergleichbare Konstellation vor; denn im vortiegenden Fall habe sich die Drittwiderbeklagte aufgrund der Abtretung keines Anspruchs gegen die Beklagte berühmt; auch seien keine Anzeichen für die fehlende Wirksamkeit der Abtretung der Schadensersatzansprüche ersichtlich.

    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil v. 19.09.2002 - 22 U 195/01).

  • LG Arnsberg, 25.11.2020 - 3 S 4/20
    Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 19.9.2002 - 22 U 195/01; Urt. v. 18.8.2006 - 34 U 146/05, BeckRS 2007, 00677; Urt. v. 7.9.2006 - 22 U 55/06, BeckRS 2007, 14140).
  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund positiver

    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 46/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund positiver

    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung von Pflichten aus

    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • LG Bielefeld, 14.03.2006 - 6 O 610/04

    Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht eines Ehepartners wegen einer

    - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vergleiche OLG Hamm, 22 U 195/01).
  • LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung

    - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01; OLG Hamm, 22 U 55/06; OLG Hamm, 22 U 33/06).
  • LG Bielefeld, 09.08.2005 - 6 O 287/04
  • LG Bielefeld, 09.06.2005 - 6 O 258/04

    Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadensersatz nach Erwerb einer Wohnung zwecks

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