Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 25.09.2001 - 6 O 83/00
- OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07
Immobilienanlagen - Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung
Die Rechtsfrage, ob derartige Widerklagen gegen den Zedenten zulässig sind, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (für deren Zulässigkeit: OLG Hamm, Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.;… Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.;… Urt. v. 25. Oktober 2007, 22 U 25/07, Rn. 106;… OLG Oldenburg, Urt. v. 24. Mai 2007, 8 U 129/06, Rdn. 60 und OLG Schleswig, Urt. v. 19. Januar 2007, 14 U 188/05, Rdn. 53;… dagegen OLG Celle, Urt. v. 29. März 2007, 8 U 143/06, Rdn. 87).Sie tritt nicht ein, wenn die Abtretung von vornherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch den Zedenten rückwirkend unwirksam wird (vgl. dazu zutreffend OLG Hamm Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.;… Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.;… Urt. v. 7. September 2006, 22 U 55/06, Rn. 81; alle in juris veröffentlicht).
- OLG Hamm, 07.09.2006 - 22 U 55/06
Pflichtverletzung aus Beratervertrag vor Abschluß eines notariellen …
Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 22 U 195/01 ). - OLG Hamm, 17.01.2008 - 22 U 113/07
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung von Pflichten aus …
Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07 Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 46/07 Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
- LG Bielefeld, 09.06.2005 - 6 O 258/04 Dieses ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihm zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, AZ 22 U 195/01 vom 19.09.2002).
- LG Bielefeld, 10.07.2007 - 6 O 60/05 - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vgl. OLG Hamm, 22 U 195/01; OLG Hamm, 22 U 55/06; OLG Hamm, 22 U 33/06).
- LG Bielefeld, 14.03.2006 - 6 O 610/04 - Eine Drittwiderklage ist insbesondere in den Fällen zulässig, in denen eine Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Ansprüche des Drittwiderbeklagten geltend macht, die ihr zuvor abgetreten worden sind (vergleiche OLG Hamm, 22 U 195/01).
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