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   OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01   

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https://dejure.org/2002,4874
OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01 (https://dejure.org/2002,4874)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.07.2002 - 22 U 197/01 (https://dejure.org/2002,4874)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 22 U 197/01 (https://dejure.org/2002,4874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mängelhaftung beim Werkvertrag: Ausschluss eines Kostenvorschussanspruchs für Mängelbeseitigung bei unverhältnismäßiger Nachbesserung von Farbabweichungen einer Hoffläche; Berechnung des Minderungsanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB); Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung; Minderungsanspruch; Optischer Mangel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB); Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung; Minderungsanspruch; Optischer Mangel

  • Judicialis

    BGB § 633 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 2 (a.F.)
    Bau- und Architektenvertrag, Gewährleistung beim Bauvertrag ( BGB )

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind bei optischen Mängeln die Beseitigungskosten unverhältnismäßig hoch? (IBR 2003, 15)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1995 - VII ZR 235/93

    Bewertung des zur Nachbesserung erforderlichen Aufwands

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Die Schwere der Vertragsverletzung und des Verschuldens stellen vielmehr nur Abwägungsfaktoren dar (BGH, BauR 1996, 858 f.; 1995, 540, 541).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Die Schwere der Vertragsverletzung und des Verschuldens stellen vielmehr nur Abwägungsfaktoren dar (BGH, BauR 1996, 858 f.; 1995, 540, 541).

  • OLG Celle, 29.06.1995 - 14 U 132/94

    Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers (Nr. 3); Inhalt der Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Zwar muss der Besteller auch einen Schönheitsfehler nicht hinnehmen, wenn dadurch etwa die Wertschätzung des gesamten Hauses berührt ist (OLG Celle, BauR 1998, 402, 403; 1996, 259, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; Werner /Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 1715).

    Bei einer derartigen Nutzung verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverlegung der Pflasterfläche gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 633 Abs. 2 S. 3 BGB Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Bei einer derartigen Nutzung verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverlegung der Pflasterfläche gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 633 Abs. 2 S. 3 BGB Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1997 - 21 U 188/96

    Stillschweigende Abnahme und Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Zwar muss der Besteller auch einen Schönheitsfehler nicht hinnehmen, wenn dadurch etwa die Wertschätzung des gesamten Hauses berührt ist (OLG Celle, BauR 1998, 402, 403; 1996, 259, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; Werner /Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 1715).

  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Auch im Rahmen des § 635 BGB findet nämlich § 251 Abs. 2 S. 1 BGB entsprechende Anwendung (BGHZ 59, 365, 366 f.).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01
    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).
  • OLG Celle, 29.11.2023 - 4 U 126/22

    Grundsatz der fachgleichen Begutachtung gilt auch in Bauprozessen!

    Selbst bei der hiesigen Terrasse, die auch der Senat eher dem höherwertigen Segment zuzuordnen neigt, überwiegt das Interesse der Beklagten, jene erheblichen Kosten für die Mängelbeseitigung nicht übernehmen zu müssen, das Interesse der Klägerin an der Beseitigung dieser vereinzelt auftretenden, als verhältnismäßig geringfügig einzustufenden optischen Mängel (vgl. auch OLG Gelle, Urteil vom 18. Juli 2002 - 22 U 197/01 (6. ZS)).
  • OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 166/21

    Minderwert; Wert der Sache; optischer Mangel; Zur Unverhältnismäßigkeit der

    Überdies ist nicht ersichtlich, dass in Bezug auf die klägerische Hofanlage besondere Anforderungen an die Ästhetik der Hoffläche zu stellen sind, denen diese nun nicht mehr gerecht wird (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Juli 2002 - 22 U 197/01 (6. ZS), Rn. 32, juris).
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