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   OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96   

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OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96 (https://dejure.org/1997,4969)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.1997 - 22 U 208/96 (https://dejure.org/1997,4969)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 1997 - 22 U 208/96 (https://dejure.org/1997,4969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852 Abs. 2
    Zeitpunkt des Einschlafens von Verhandlungen mit angeblichem Schädiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 Abs. 2
    Beendigung der Verjährungshemmung wegen Einschlafens der Verhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 4 O 2/96
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 68
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96
    Diese Kenntnis ist anzunehmen, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, gegen eine bestimmte Person - und sei es auch nur in der Form der Feststellungsklage - eine erfolgversprechende, wenn auch nicht risikolose Schadensersatzklage zu erheben (vgl. BGH NJW 1988, 1146 ).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 208/96
    Die Hemmung endete aber spätestens mit Ablauf des Monats August 1991, nachdem der Anwalt des Klägers die "Verhandlungen" mit dem Beklagten zu 1, soweit solche überhaupt schon begonnen hatten, hatte einschlafen lassen (vgl. dazu Palandt-Thomas, 56. Aufl. § 852 Rdn. 19 sowie BGH, NJW 1986, 1337, 1338 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 5 U 147/19

    Ansprüche von Werkunternehmern gegen einen Bauträger; Erstattung gezahlter

    Regelmäßig wird man einen Zeitraum von jedenfalls einem Monat als angemessene Reaktionsfrist ansetzen können (OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1452/05, juris, Rn. 19; MüKo-BGB/Grothe, 8. Aufl. 2018, § 203, Rn. 8; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.1997 - 22 U 208/96, juris, Rn. 24).

    Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Schädiger eine kurzfristige Stellungnahme angekündigt und der Geschädigte anschließend "dringend" um Sachstandsmitteilung gebeten hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.1997 - 22 U 208/96, juris, Rn. 24; jurisPK-BGB/Lakkis, 8. Aufl. 2017, Stand 26.06.2019, § 203, Rn. 19).

  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Die Kosten eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) werden allgemein als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit als erstattungsfähig angesehen, wenn es der Prozeßpartei, die den Verkehrsanwalt einschaltete, aus sachlichen Gründen unmöglich oder aus persönlichen Gründen unzumutbar gewesen ist, ihren auswärtigen Prozeßbevollmächtigten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt unmittelbar zu informieren (vgl. z.B. OLG München, Beschl. v. 17.10.1984 - 11 W 2583/84, AnwBl. 1985, 47; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.06.1994 - 1 W 32/94, Jur-PC 1995, 3117; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.1996 - 10 W 41/96, NJW-RR 1997, 126; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.04.1997 - 18 WF 17/97, OLGR 1998, 36; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.1997 - 3 W 102/97, OLGR 1998, 244) oder wenn die Kosten einer unmittelbaren Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die eines Verkehrsanwalts (nahezu) erreichen oder sogar übersteigen würden (OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 23 U 49/05

    Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen

    Eine Nachfrage der Klägerin nach dem Stand der Prüfung des Versicherers war spätestens innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Prüfung zu erwarten (siehe zur Monatsfrist nach einer Ankündigung des Haftpflichtversicherers, den Anspruch zu prüfen, auch OLG Düsseldorf Urt. v. 21.03.1997 - 22 U 208/96, VersR 1999, 68 = OLGR 1998, 36 [nur Leitsatz]).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2012 - 13 U 65/12

    Anspruchsverjährung: Ende der Verjährungshemmung durch Einschlafen der

    Dieser Zeitraum kann auch ein Monat sein (OLG Düsseldorf VersR 1999, 68).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 496/07

    Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn der Berechtigte innerhalb einer nach Treu und Glauben angemessenen Frist keine nach Lage der Dinge zu erwartenden weitere Schritte zur Fortsetzung der Verhandlungen und zur Geltendmachung seiner Ansprüche unternimmt (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1986 - VI ZR 203/84 -, II 2 a der Gründe; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.1997 - 22 U 208/96 -, VersR 1999, 68 f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 203, Rz. 4).
  • OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03

    Unterbrechung des Verfahrens bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des

    Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO oder eines Notgeschäftsführer nach § 29 BGB kommt ohnehin nur in Betracht, wenn feststeht, dass die Partei infolge fehlender gesetzlicher Vertretung prozessunfähig ist (vgl. BAG, MDR 2000, 781 (782); BayObLG, OLGR 1998, 36 (36) mwN).
  • OLG Dresden, 11.05.2004 - 9 U 1420/03

    Herausgabe eines bebauten Grundstücks und Zustimmung zur Berichtigung des

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  • LG Düsseldorf, 18.12.2003 - 4a O 3/03

    Garnspulen-Abschirmer

    Lässt der Ersatzberechtigte die Verhandlungen einschlafen, zum Beispiel durch Schweigen auf das Anerbieten, die Verhandlungen abzuschließen (BGH, FamRZ 1990, 599), so sind die in dem Zeitpunkt beendet, in dem der nächste Schritt nach Treu und Glauben zu erwarten gewesen wäre (BGH, NJW 1986, 1337; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 68).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2000 - Not 1/99

    Gründe an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln; Ausschluß eines

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   SG Hannover, 07.04.2003 - S 22 U 208/96   

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SG Hannover, Entscheidung vom 07.04.2003 - S 22 U 208/96 (https://dejure.org/2003,51519)
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