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   OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 214/99   

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https://dejure.org/2000,5358
OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 22 U 214/99 (https://dejure.org/2000,5358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2000 - 22 U 214/99 (https://dejure.org/2000,5358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 22 U 214/99 (https://dejure.org/2000,5358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mahnung; Fälligkeit; Verzug; Kalendermäßig bestimmt; Zusatzauftrag; Auftrag; Fertigstellung; Schadensersatz; Baustelle

  • Judicialis

    VOB/B § 5 Nr. 1; ; VOB/B § 5 Nr. 3; ; VOB/B § 6 Nr. 2; ; VOB/B § 6 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B §§ 5 Nr. 1, 3, § 6 Nr. 2, 6
    Eintritt des Verzuges bei Verzögerung einer kalendermäßig bestimmten Ausführungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitverlängerung bei Zusatzaufträgen. Unzureichende Baustellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sicher sind Festtermine bei Zusatzaufträgen? (IBR 2000, 427)

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 430
  • BauR 2000, 1336
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13

    Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!

    In einem solchen Fall fällt die vereinbarte Ausführungsfrist daher ersatzlos weg (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2003, VII ZR 469/01, BauR 2003, 1215; Vygen/Joussen u.a., a.a.O., Teil A, Rn 60/150/328; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1809/1810) mit der Folge, dass der Auftragnehmer bereits deswegen nicht in Verzug gerät und die Vertragsparteien - entsprechend ihrer werkvertraglichen Kooperationspflicht - entweder neue vertragliche Ausführungsfristen vereinbaren müssen bzw. der Auftraggeber - nach von ihm zu verantwortenden Verzögerungen - mangels Fortgeltung der kalendermäßig bestimmten Ausführungsfrist erst nach Wegfall der von ihm zu verantwortenden Leistungshindernisse durch Mahnung einen Verzug des Auftragnehmers begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1999, VII ZR 73/98, BauR 1999, 645; OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 30.05.2000, 22 U 214/99, BauR 2000, 1336; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.1997, 21 U 205/96, BauR 1997, 1041; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage -, Rn 2331 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 7. Teil, Rn 65 mwN; Vygen/Joussen u.a., a.a.O., Teil A, Rn 327-328 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1809/1810).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2019 - 23 U 126/18

    Wann beginnt die Bauausführung?

    Eine Behinderungsanzeige ist nur dann entbehrlich, wenn die Informations-, Warn- und Schutzfunktion im Einzelfall keine Anzeige erfordert (BeckOK VOB/B/Oberhauser, 34. Ed. 31.10.2018, VOB/B § 6 Abs. 1 Rn. 8), so bspw. wenn sich die Parteien über die Verzögerung einig sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.5. 2000 - 22 U 214/99 - NZBau 2000, 430, beck-online).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 21 U 46/05

    Vollständige Fertigstellung trotz nach Abnahme zutagegetretener oder gerügter

    Dabei genügt schon eine zu erwartende ganz geringfügige Bauzeitverlängerung (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2000, 1336: ein Tag), weil der sich ergebende neue Fertigstellungszeitpunkt dann jedenfalls nicht mehr kalendermäßig bestimmt ist und Verzug daher nunmehr nur noch durch eine Mahnung eintreten kann (vgl. OLG Düsseldorf aaO sowie BGH BauR 1999, 645), die hier nicht ersichtlich ist.
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