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   OLG Köln, 23.05.2000 - 22 U 218/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3874
OLG Köln, 23.05.2000 - 22 U 218/99 (https://dejure.org/2000,3874)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2000 - 22 U 218/99 (https://dejure.org/2000,3874)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 22 U 218/99 (https://dejure.org/2000,3874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; GmbHG § 32 a
    Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH aufgrund einer von dem Steuerberater unrichtig erstellten Bilanz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a; BGB § 276
    Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber dem Erwerber von Geschäftsanteilen wegen Unrichtigkeiten einer Bilanz und mangels Hinweises auf eigenkapitalersetzenden Charakter von Gesellschafterdarlehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erkennbarkeit der Insolvenzreife, GmbHG § 64 Satz 1, Haftung Ratgeber, Haftung Steuerberater, Verschulden, Zahlungen nach Insolvenzreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 328 § 676
    Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber einem Geschäftsanteil-Erwerber

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb von GmbH-Anteilen: Wie weit reicht die Haftung des Steuerberaters gegenüber Nichtmandanten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 71
  • VersR 2002, 112
  • DB 2000, 2264
  • NZG 2001, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2000 - 22 U 218/99
    Daneben kommt eine Haftung unter dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Betracht, wenn eine Person über besondere Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten, Testat oder ähnliches abgibt, das erkennbar zum Gebrauch gegenüber Dritten bestimmt ist und deshalb nach dem Willen des Bestellers, also etwa des Mandanten des Steuerberaters, mit einer entsprechenden Beweiskraft ausgestattet sein soll (BGH NJW 1987, 1758; BGH NJW 1997, 1235; Späth a.a.O. Rn 569.1.; Gräfe/Lenzen/Schmeer a.a.O. Rn 433 f.).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2000 - 22 U 218/99
    Daneben kommt eine Haftung unter dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Betracht, wenn eine Person über besondere Sachkunde verfügt, auftragsgemäß ein Gutachten, Testat oder ähnliches abgibt, das erkennbar zum Gebrauch gegenüber Dritten bestimmt ist und deshalb nach dem Willen des Bestellers, also etwa des Mandanten des Steuerberaters, mit einer entsprechenden Beweiskraft ausgestattet sein soll (BGH NJW 1987, 1758; BGH NJW 1997, 1235; Späth a.a.O. Rn 569.1.; Gräfe/Lenzen/Schmeer a.a.O. Rn 433 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13

    Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!

    Es handelt sich dabei vielmehr nur um im Rahmen der sonstigen Gesamtumstände (insbesondere eigenes wirtschaftliches Interesse des Auskunftsgebers, persönliches Engagement des Auskunftsgebers in Gestalt von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, Versprechen eigener Nachprüfungen, Hinzuziehung des Auskunftsgebers zu Verhandlungen mit dem eigentlichen Vertragspartner auf Verlangen des Auskunftsempfängers, Einbeziehung des Auskunftsgebers in solche Verhandlungen als "neutrale Person") zu gewichtende Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369 mwN in Rn 10/11; BGH, Urteil vom 19.03.1992, III ZR 170/90, NJW-RR 1992, 1011; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2006, I-3 U 23/05, IBR 2007, 136 mit Anm. Wenkebach; OLG Köln, Urteil vom 23.05.2000, 22 U 218/99, GI 2002, 298; Palandt-Sprau, BGB, 72. Auflage 2013, § 675, Rn 35 ff. mwN; vgl. auch Zugehör, NJW 2000, 1601, dort zu 4.).
  • OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09

    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen den steuerlichen Berater

    Vor diesem Hintergrund - insbesondere der Tatsache, dass kapitalersetzende Gesellschafterleistungen im Konkurs bzw. der Insolvenz der Gesellschaft nach § 32a GmbHG schon kraft Gesetzes nicht zurückgezahlt werden dürfen - ist deshalb von einer beachtlichen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2001 (BGHZ 146, 252 ff.) die Auffassung vertreten worden, dass eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen im Überschuldungsstatus der Gesellschaft nicht zu passivieren sind (vgl. etwa OLG Köln, DB 2000, 2264, 2266; OLG Düsseldorf, 1256, 1257; die Auffassung des BGH weiterhin ablehnend etwa Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, § 64 Rdn. 24 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 23 U 22/11

    Ansprüche Dritter aus der Schutzwirkung eines Steuerberatungsvertrages

    Es handelt sich dabei vielmehr nur um im Rahmen der sonstigen Gesamtumstände (insbesondere eigenes wirtschaftliches Interesse des Auskunftsgebers, persönliches Engagement des Auskunftsgebers in Gestalt von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, Versprechen eigener Nachprüfungen, Hinzuziehung des Auskunftsgebers zu Verhandlungen mit dem eigentlichen Vertragspartner auf Verlangen des Auskunftsempfängers, Einbeziehung des Auskunftsgebers in solche Verhandlungen als "neutrale Person") zu gewichtende Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, WM 2009, 369 mwN in Rn 10/11vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 23.05.2000, 22 U 218/99, GI 2002, 298; Palandt-Sprau, BGB, 70. Auflage 2011, § 675, Rn 35 ff. mwN; vgl. auch Zugehör, NJW 2000, 1601, dort zu 4.; vgl. auch Beck'scher Bilanzkommentar,6. Auflage 2006, § 323, Rn 210-216 mwN).
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