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   KG, 06.02.2012 - 22 U 283/11   

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https://dejure.org/2012,8000
KG, 06.02.2012 - 22 U 283/11 (https://dejure.org/2012,8000)
KG, Entscheidung vom 06.02.2012 - 22 U 283/11 (https://dejure.org/2012,8000)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 22 U 283/11 (https://dejure.org/2012,8000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrt bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße mündenden Nebenstraßen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Vorfahrtregel "Rechts vor Links" untereinander bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße einmündende Nebenstraßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf zwei von derselben Seite in einem gemeinsamen Kreuzungsbereich in eine bevorrechtigte Straße einmündenden Straßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf zwei von derselben Seite in einem gemeinsamen Kreuzungsbereich in eine bevorrechtigte Straße einmündenden Straßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 640
  • VersR 2012, 635
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.02.1990 - 13 U 227/89

    Haftungsverteilung bei unklarer Vorfahrt im Einmündungsbereich zweier

    Auszug aus KG, 06.02.2012 - 22 U 283/11
    Münden zwei Straßen, deren Verhältnis zueinander nicht durch ausdrückliche, den Vorrang regelnde Zeichen bestimmt wird, von derselben Seite und in einem gemeinsamen Kreuzungsbereich in eine Straße, die beiden gegenüber durch entsprechende Zeichen bevorrechtigt ist, so gilt im Verhältnis dieser beiden Straßen § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO mit der Folge, dass der Fahrer des Fahrzeugs Vorfahrt hat, das von rechts kommt (OLG Bremen, Urteil vom 30. März 1965 3 U 14/65 - DAR 1965, 179; OLG Köln, Urteil vom 7. Februar 1990 - 13 U 227/89 - VersR 1992, 249; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1993 - 2 U 89/93 - NZV 1994, 440).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 89/93

    Zur Vorfahrtregel Rechts vor Links bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße

    Auszug aus KG, 06.02.2012 - 22 U 283/11
    Münden zwei Straßen, deren Verhältnis zueinander nicht durch ausdrückliche, den Vorrang regelnde Zeichen bestimmt wird, von derselben Seite und in einem gemeinsamen Kreuzungsbereich in eine Straße, die beiden gegenüber durch entsprechende Zeichen bevorrechtigt ist, so gilt im Verhältnis dieser beiden Straßen § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO mit der Folge, dass der Fahrer des Fahrzeugs Vorfahrt hat, das von rechts kommt (OLG Bremen, Urteil vom 30. März 1965 3 U 14/65 - DAR 1965, 179; OLG Köln, Urteil vom 7. Februar 1990 - 13 U 227/89 - VersR 1992, 249; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Dezember 1993 - 2 U 89/93 - NZV 1994, 440).
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