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   OLG Hamm, 05.05.1988 - 22 U 297/87   

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https://dejure.org/1988,2789
OLG Hamm, 05.05.1988 - 22 U 297/87 (https://dejure.org/1988,2789)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.1988 - 22 U 297/87 (https://dejure.org/1988,2789)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 22 U 297/87 (https://dejure.org/1988,2789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung entrichteter Erschließungskosten durch den Verkäufer eines Grundstücks wegen dessen Garantieerklärung; Abgrenzung zwischen einer Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und einer von der gesetzlichen Regelung der §§ 446, 436, ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Garantieerklärung bzgl. der Übernahme der Erschließungskosten und Entwässerungskosten durch den Verkäufer i.R.e. notariellen Grundstückskaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 335
  • DNotZ 1989, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81

    Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.1988 - 22 U 297/87
    Den Parteien ist es jedoch unbenommen, eine von der gesetzlichen Regelung abweichende und ihren Interessen gerecht werdende Vereinbarung zu treffen (vgl. BGH NJW 1982, 1278).
  • BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92

    Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag

    Dies betrifft aber weder ein physisches Merkmal des Grundstücks noch eine rechtliche Beziehung des Grundstücks zur Umwelt, die in der Beschaffenheit des Grundstücks selbst ihren Grund hat und ist daher auch nicht zusicherungsfähig gemäß § 459 Abs. 2 BGB (Senatsurt. v. 28. November 1980, V ZR 105/79, NJW 1981, 1600, 1601; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 335, 336 [OLG Hamm 05.05.1988 - 22 U 297/87]; vgl. auch Nieder, NJW 1984, 2662, 2666 m.w.N.; a.A. OLG München NJW 1970, 664, 665).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2001 - 9 U 48/01

    Vertragliche Übernahme der Erschließungskosten beim Grundstückskauf führt zu

    Es handelt sich vielmehr um eine vertragliche Regelung der Frage, welche Leistungen und Kosten mit dem Preis abgegolten sind und wer sie im Innenverhältnis der Parteien letztlich zu tragen hat (vgl. BGH NJW 193, 2796; BGH NJW 1981, 1600 = DNotZ 1982, 360; OLG Hamm NJW-RR 1989, 335; Palandt-Putzo, BGB, 60. Aufl., § 459, 20 a.E. und 25).

    Die Vertragsschließenden konnten deshalb eine von der gesetzlichen Regelung abweichend und ihren Interessen gerecht werdende Vereinbarung treffen (vgl. BGH NJW 1993, 2796, 2797; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 335).

  • VG Greifswald, 10.08.2017 - 3 A 2263/16

    Heranziehung zu Anschlussbeiträgen (Schmutz- und Niederschlagswasser);

    Die vom Kläger weiter zitierten Entscheidungen (BGH, Urt. v. 02.07.1993 - V ZR 157/92 -, juris und OLG Hamm, Urt. v. 05.05.1988 - 22 U 297/87 -, juris) betreffen Grundstückskaufverträge, die ausdrückliche Vereinbarungen über die im Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten aufweisen.
  • OLG Naumburg, 08.11.2005 - 3 U 41/05

    Vereinbarung der Erschließung einer Liegenschaft im Kaufvertrag - Pflicht zur

    Ist im Vertrag geregelt, im Kaufpreis seien die Kosten für die Erschließung u.a. für Abwasser enthalten (vgl. Ziff. III.4.Satz 2 des Vertrages), hat der Verkäufer auch die nach der Übergabe des Grundstücks fällig werdenden Erschließungskosten zu tragen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1993, V ZR 157/92 = NJW 1993, 2796-2797; OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 1988, 22 U 297/87 = NJW-RR 1989, 335-336).
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