Rechtsprechung
OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Zeitmietverhältnisses; Begriff der Unterschrift; Notwendigkeit der Vorlage einer Vollmachtsurkunde zur Wahrung der Schriftform eines Mietvertrags; Anwendbarkeit des § 150 Abs. 2 BGB bei Auswechslung des Vertreters einer Vertragspartei
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschluss eines Mietvertrages durch einen Vertreter; Anforderungen an die Unterzeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.01.2005 - 90 O 138/04
- OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 259
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/05
Unterschrift im Rechtssinne ist ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der sich als Niederschrift des vollen Namens und nicht nur als Abzeichnung mit einer Abkürzung des Namens (Kennzeichen oder Paraphe) darstellt (BGH NJW 87, 1333, 1334; 97, 3380, 3381;… Palandt-Heinrichs § 126 BGB, Rn. 9 m.N.).Dies reicht für die Annahme einer wirksamen Unterschrift aus (vgl. BGH NJW 97, 3380, 3381 l. Sp.: "K" mit weiterem Aufstrich ist eine wirksame Unterschrift).
- BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02
Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/05
Ob eine solche Angabe zur Wahrung der gesetzlichen Schriftform erforderlich ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang nicht entschieden (vgl. BGH NJW 2003, 3053, 3054 l. Sp.). - BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/05
Dem von der Beklagten angeführten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.10.2000 (ZMR 2001, 97, 98) lässt sich etwas anderes nicht entnehmen. - BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86
Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift …
Auszug aus OLG Köln, 28.06.2005 - 22 U 34/05
Unterschrift im Rechtssinne ist ein die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der sich als Niederschrift des vollen Namens und nicht nur als Abzeichnung mit einer Abkürzung des Namens (Kennzeichen oder Paraphe) darstellt (BGH NJW 87, 1333, 1334; 97, 3380, 3381;… Palandt-Heinrichs § 126 BGB, Rn. 9 m.N.).
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.07.2010 - L 2 R 158/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Berufungsfrist - …
Eine Namensunterschrift hat auch das OLG Köln in der Entscheidung vom 28.6.2005 22 U 34/05 in einem Fall bejaht, in dem die ersten beiden Wellen den Anfangsbuchstaben "W" und die weiteren Wellen ersichtlich für den Rest des Namens standen.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung; Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung im Rahmen eines Beratungsvertrages; Anforderungen an das Zustandekommens eines Beratungsvertrages zwischen einem Käufer ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 242; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
Kein Beratungspflichtverletzung bei Immobilienkauf ohne unzutreffende Darstellung von Ertragserwartungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 15.12.2004 - 2 O 221/04
- OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
- BGH, 15.05.2008 - V ZR 178/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03
Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie
Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2004, 64; WuM 2005, 205) kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer einen ausdrücklichen Rat erteilt oder dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen.Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205).
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03
Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer
Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04
Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber …
Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Die in Rede stehende Aufklärung brauchte auch nicht schriftlich zu erfolgen; ferner besteht auch keine Dokumentationspflicht über die Erfüllung der Beratungs- und Aufklärungspflichten (vgl. BGH NJW 2006, 1429).
- BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06
Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das …
Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Bei dem vorgesehenen Beitritt zu einem Mietpool ist daher das darin liegende Risiko, nicht nur die Lasten der Unvermietbarkeit der eigenen Wohnung, sondern auch die - anteiligen - Lasten der Unvermietbarkeit anderer Wohnungen tragen zu müssen, bei der Berechnung des Eigenaufwandes anzusprechen und z. B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2006, V ZR 66/06 und Urteil vom 10.11.2006 , V ZR 73/06). - BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06
Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Bei dem vorgesehenen Beitritt zu einem Mietpool ist daher das darin liegende Risiko, nicht nur die Lasten der Unvermietbarkeit der eigenen Wohnung, sondern auch die - anteiligen - Lasten der Unvermietbarkeit anderer Wohnungen tragen zu müssen, bei der Berechnung des Eigenaufwandes anzusprechen und z. B. in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2006, V ZR 66/06 und Urteil vom 10.11.2006 , V ZR 73/06). - BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2007 - 22 U 34/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2004, 64; WuM 2005, 205) kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer einen ausdrücklichen Rat erteilt oder dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen.