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   KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06   

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https://dejure.org/2009,12068
KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06 (https://dejure.org/2009,12068)
KG, Entscheidung vom 12.03.2009 - 22 U 39/06 (https://dejure.org/2009,12068)
KG, Entscheidung vom 12. März 2009 - 22 U 39/06 (https://dejure.org/2009,12068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Pflegeheimunterbringung - Beibehaltung Mietwohnung

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 17; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 246; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 252; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 411 a; ; ZSEG § 9 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Entgangene Vorteile - Fahrtkosten - Personenschaden - Unterhaltsschaden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationären Krankenhausaufenthalten des Verletzten den nach § 823 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Heilungskosten zuzuordnen und zu ersetzen, wenn die Besuche medizinisch notwendig sind und die Aufwendungen unvermeidbar (vgl. etwa BGH Urteil vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90 - NJW 1991, 2340 ff).

    Die Kosten des Besuchs des Zeugen K waren in dem hier fraglichen Zeitraum auch zur Besserung des Zustandes der Klägerin unter Zugrundelegung ihrer Befindlichkeit medizinisch notwendig (vgl. zu diesem Erfordernis BGH Urteil vom 19. Februar 1991 - VI ZR 171/90, a.a.O.).

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Auszug aus KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06
    Der hier in Frage stehende Abzug ersparter Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung betrifft jedoch nicht die Frage, ob die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in vollem Umfang zu ersetzen sind (was außer Streit steht), sondern die Frage der Berechnung der Höhe dieser Kosten bzw. der Berechnung des in vollem Umfang zu ersetzenden Schadens (so BGH - Urteil vom 03. April 1984 - VI ZR 253/82 - zu II 2. a) = NJW 1984, 2628) oder der Vorteilsausgleichung (so OLG Hamm Urteil vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 - = NZV 2001, 473 = OLGR Hamm 2001, 311; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdn. 265 m. w. N.).

    Es geht bei der Frage eines entsprechenden Abzuges um die Bemessung des Schadens im Vergleich zu den Aufwendungen, die dem Verletzten ohne den Unfall entstanden wären (vgl. BGH, a.a.O. - NJW 1984, 2628).

  • KG, 06.08.1998 - 12 U 7192/96
    Auszug aus KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06
    Der im Einzelnen anzusetzende Betrag ist nach der Rechtsprechung des Kammergerichts und weiterer Oberlandesgerichts in Anlehnung an den in § 9 Abs. 3 Nr. 2 ZSEG festgesetzten Betrag zu bemessen (vgl. KG Urteil vom 06. August 1998 - 12 U 7192/96 - im Juris-Ausdruck unter Rdn. 115 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06
    Die Berechnung der Schadenshöhe bzw. die Frage einer Vorteilsausgleichung sind aber nicht Gegenstand des Vorprozesses gewesen und daher auch von der materiellen Rechtskraftwirkung der Entscheidung im Vorprozess nicht erfasst (vgl. zu materiellen Rechtkraftwirkung eines Feststellungsurteils im Vorprozess auch BGH Urteil vom 14. Februar 2006 - VI ZR 322/04 = NJW-RR 2006, 712-715).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01

    Schadensersatz - Kostenerstattung für Unterbringung in Pflegeheim -

    Auszug aus KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06
    Der hier in Frage stehende Abzug ersparter Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung betrifft jedoch nicht die Frage, ob die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in vollem Umfang zu ersetzen sind (was außer Streit steht), sondern die Frage der Berechnung der Höhe dieser Kosten bzw. der Berechnung des in vollem Umfang zu ersetzenden Schadens (so BGH - Urteil vom 03. April 1984 - VI ZR 253/82 - zu II 2. a) = NJW 1984, 2628) oder der Vorteilsausgleichung (so OLG Hamm Urteil vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 - = NZV 2001, 473 = OLGR Hamm 2001, 311; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdn. 265 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 25.10.2001 - 3 U 24/01

    Höhe des Schmerzensgeldes und Haftunsgverteilung bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Naumburg vom 25. Oktober 2001 - 3 U 24/01- geltend macht, eine Anrechnung von Verpflegungskosten sei aufgrund ihrer schweren Schädigung unangemessen, ihr würden unfallbedingt zahlreiche nicht zu ersetzende Mehrkosten entstehen, schließt sich der Senat dieser Ansicht nicht an.
  • OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10

    Kfz-Totalschaden - Ersatzbeschaffung i. S. einer Naturalrestitution

    Auf eine ausdrückliche ärztliche Anordnung kommt es insoweit nicht an (vgl. KG, Urteil v. 12. März 2009, 22 U 39/06 - KGR 2009, 776); sie ist auch in der medizinischen Praxis weitgehend unüblich.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Dieselben Erwägungen beanspruchen auch im Fall der Heimunterbringung Geltung: Auch dort ist dem Geschädigten hinsichtlich der Kosten für die Verpflegung im Pflegeheim nur insoweit ein Schaden entstanden, als diese Kosten der Verpflegung im Pflegeheim die Kosten übersteigen, die der Geschädigte ohnehin auch im häuslichen Bereich hätte aufwenden müssen (KG, Urt. v. 12.3.2003 - 22 U 39/06).

    Der Senat bewegt sich mit seiner Schätzung in dem in Literatur und Rspr. eröffneten Rahmen: In der Kasuistik ist eine Bandbreite zwischen 4 und 10 EUR pro Tag nachgewiesen (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 218: 20 DM; KG, Urt. v. 12.3.2003 - 22 U 39/06: 4 EUR).

  • LG Köln, 15.08.2017 - 30 O 53/17

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei Kollision zweier Skifahrer

    Denn der Kläger muss sich auf die angefallenen Kosten für seine Verpflegung im Krankenhaus die Kosten anrechnen lassen, die ihm ohne den Unfall ohnehin als Verpflegungskosten erwachsen wären (vgl. KG Berlin, Urt. v. 12.03.2009, 22 U 39/06; OLG Celle, Urt. v. 04.07.1985, 5 U 244/84).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Der Senat bewegt sich mit seiner Schätzung in dem in Literatur und Rechtsprechung eröffneten Rahmen: In der Kasuistik ist eine Bandbreite zwischen 4 und 10 EUR pro Tag nachgewiesen (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 218: 20 DM; KG, Urt. v. 12.3.2003 - 22 U 39/06: 4 EUR).
  • KG, 01.08.2022 - 20 U 176/21

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Transport mit zwei Hubwagen

    Im Rahmen der vorzunehmenden Vorteilsausgleichung muss ein Abschlag für die in dieser Zeit ersparten Verpflegungskosten vorgenommen werden (vgl. KG, Urteil vom 12.03.2009 - 22 U 39/06 - juris Rn. 41).
  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18

    Behandlungsfehler - Schmerzensgeld wegen erlittener gesundheitlicher

    Denn hinsichtlich der Kosten für die Verpflegung im Pflegeheim ist dem Geschädigten nur insoweit ein Schaden entstanden, als diese die Kosten übersteigen, die der Geschädigte ohnehin auch im häuslichen Bereich hätte aufwenden müssen (KG, Urt. v. 12.3. 2003 - KG Aktenzeichen 22U3906 22 U 39/06).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 11 U 107/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Erstattung von

    Sie sind angesichts der von der Rechtsprechung in anderen Fällen in Ansatz gebrachten Beträge (KG Berlin, Urteil vom 12.03.2009, 22 U 39/06: 4 EUR täglich für eine im Pflegeheim vollverpflegte Geschädigte mit geringem Einkommen; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010: 7,50 EUR/Tag für eine Vollverpflegung im Pflegeheim) vorliegend auch nicht vom Senat im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO mit einem höheren Betrag als 2, 50 EUR in Ansatz zu bringen.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2020 - 22 U 29/20

    Verkehrsunfall: Nutzung eines Wirtschaftsweges mit Inline-Skatern

    Der Senat hält ebenso die Fahrtkosten für den Lebensgefährten für erstattungsfähig (vgl. nur KG 12.3.09 - 22 U 39/06 -).
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