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   KG, 12.05.2011 - 22 U 40/11   

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https://dejure.org/2011,34659
KG, 12.05.2011 - 22 U 40/11 (https://dejure.org/2011,34659)
KG, Entscheidung vom 12.05.2011 - 22 U 40/11 (https://dejure.org/2011,34659)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 22 U 40/11 (https://dejure.org/2011,34659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 3 StVO, § 522 Abs 2 ZPO
    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines Nachzüglervorrangs des Kreuzungsräumers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem Fahrzeug des Querverkehrs

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Vorrang des Kreuzungsräumers bzw. Nachzüglers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem Fahrzeug des Querverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Abbiegende Nachzügler müssen sich mit dem Gegenverkehr verständigen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 42 O 124/10
  • KG, 12.05.2011 - 22 U 40/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus KG, 12.05.2011 - 22 U 40/11
    Im Übrigen gilt hier - anders als das Landgericht unter Bezug auf § 11 Abs. 1 StVO (möglicherweise missverständlich) ausgeführt hat - allenfalls bei für den Zeugen V... noch erkennbarer besonderer Verkehrslage ein Nachzüglervorrang des Kreuzungsräumers nach § 11 Abs. 3 StVO (vgl. zu dem der jetzt geltenden Fassung des Abs. 3 entsprechenden § 11 Abs. 2 StVO a.F.: BGH mit Urteil vom 9. November 1976 - VI ZR 264/75 - NJW 1977, 1394 [II.1.] = BGHZ 56, 149 [150] und OLG Hamm mit Urteil vom 9. Januar 1990 - 27 U 177/89 - NZV 1991, 31), so dass sich die Beklagte zu 1. als Kreuzungsräumer zumindest zuvor über den Vorfahrtsverzicht mit dem Zeugen V... hätte verständigen müssen (vgl. Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 735).
  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 27 U 177/89

    Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachzügler im Ampelbereich

    Auszug aus KG, 12.05.2011 - 22 U 40/11
    Im Übrigen gilt hier - anders als das Landgericht unter Bezug auf § 11 Abs. 1 StVO (möglicherweise missverständlich) ausgeführt hat - allenfalls bei für den Zeugen V... noch erkennbarer besonderer Verkehrslage ein Nachzüglervorrang des Kreuzungsräumers nach § 11 Abs. 3 StVO (vgl. zu dem der jetzt geltenden Fassung des Abs. 3 entsprechenden § 11 Abs. 2 StVO a.F.: BGH mit Urteil vom 9. November 1976 - VI ZR 264/75 - NJW 1977, 1394 [II.1.] = BGHZ 56, 149 [150] und OLG Hamm mit Urteil vom 9. Januar 1990 - 27 U 177/89 - NZV 1991, 31), so dass sich die Beklagte zu 1. als Kreuzungsräumer zumindest zuvor über den Vorfahrtsverzicht mit dem Zeugen V... hätte verständigen müssen (vgl. Zieres in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 27 Rn. 735).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16

    Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat

    Sie durfte nicht (mehr) auf ihren Nachzüglerstatus vertrauen, sondern hatte nunmehr den Vorrang zu gewähren (vgl. auch KG, Beschluss vom 12.05.2011 - 22 U 40/11 -, BeckRS 2011, 25735).
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