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   OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - I-22 U 44/10   

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https://dejure.org/2010,16108
OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - I-22 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2010 - I-22 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16108)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2010 - I-22 U 44/10 (https://dejure.org/2010,16108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen zahlreicher Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 3
    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen zahlreicher Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein wirksamer Rücktritt - Formfehler kann teuer werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - 22 U 44/10
    Einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es ausnahmsweise nicht, da eine Nachbesserung für den Kläger mit Blick auf die vorangegangene Täuschung nicht zumutbar war (vgl. BGH Urteil v. 12.03.2010, Aktenzeichen V ZR 147/09, zitiert nach juris, dort Rn. 9; Urteil v. 08.12.2006, Aktenzeichen V ZR 249/05, zitiert nach juris, dort Rn. 12, 13).

    Nach dem Termin vor dem Landgericht vom 15.08.2008 haben sich die Parteien (außergerichtlich) einvernehmlich auf eine Mängelbeseitigung durch den Beklagten verständigt, wodurch das Recht des Klägers zum Rücktritt erloschen ist (vgl. BGH Urteil vom 12.03.2010, Aktenzeichen V ZR 147/09, zitiert nach juris, dort Rn. 10).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2010 - 22 U 44/10
    Einer vorherigen Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es ausnahmsweise nicht, da eine Nachbesserung für den Kläger mit Blick auf die vorangegangene Täuschung nicht zumutbar war (vgl. BGH Urteil v. 12.03.2010, Aktenzeichen V ZR 147/09, zitiert nach juris, dort Rn. 9; Urteil v. 08.12.2006, Aktenzeichen V ZR 249/05, zitiert nach juris, dort Rn. 12, 13).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 28 U 20/13

    Verbindliche Absprache über Art und Umfang der Nachbesserung

    Die vorgerichtlichen Anwaltskosten, deren Höhe unangegriffen geblieben ist, sind als notwendige Rechtsverfolgungskosten gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB erstattungsfähig (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 13.08.2010 - I-22 U 44/10, VRR 2010, 403).
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