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   KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02   

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https://dejure.org/2003,314
KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02 (https://dejure.org/2003,314)
KG, Entscheidung vom 10.02.2003 - 22 U 49/02 (https://dejure.org/2003,314)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02 (https://dejure.org/2003,314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung der Verursachungsanteile und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten; Berücksichtigung der von Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr bei einem Verkehrsunfall; Angemessenes Verhalten eines Kreuzungsräumers; Berücksichtigung der Doppelfunktion bei der Bemessung ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 66,6 %, Grundsätze für Ermittlung des Unfallhergangs in Kreuzungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 09.04.1973 - 12 U 1632/72

    Ältere Rechtsprechung: Volle Haftung des bei Grün mit sog. fliegendem Start in

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Je nach den Umständen des Einzelfalles kann insoweit aber auch jede andere Verteilung gerechtfertigt sein, bis hin zu einer alleinigen Haftung eines jeden der Beteiligten (KG a.a.O.; VersR 1973, 1049, 1050; vgl. auch die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 4. Aufl. 1997, Randnummer A 3).

    Er muss deshalb verstärkt darauf bedacht sein, sich vorher zu vergewissern, dieses Manöver ohne Gefährdung für sich und andere ausführen zu können (KG, 12. ZS., VersR 1973, 1049, 1050 mit Nachweisen), oder es unterlassen.

  • OLG München, 24.11.1992 - 5 U 2599/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Dies kommt zwar in Betracht, wenn der Versicherer Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger lebensnaher und objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen war (OLG Karlsruhe, VersR 1973, 851), die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes schuldhaft verzögert wird und dies mitursächlich für einen psychosomatisch bedingten ungünstigen Heilungsverlauf war (OLG München, NZV 1993, 434) oder gar das Prozessverhalten des Versicherers von dem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden kann (OLG Nürnberg, NZV 1997, 358).
  • OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Dies kommt zwar in Betracht, wenn der Versicherer Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger lebensnaher und objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen war (OLG Karlsruhe, VersR 1973, 851), die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes schuldhaft verzögert wird und dies mitursächlich für einen psychosomatisch bedingten ungünstigen Heilungsverlauf war (OLG München, NZV 1993, 434) oder gar das Prozessverhalten des Versicherers von dem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden kann (OLG Nürnberg, NZV 1997, 358).
  • LG Aachen, 02.05.1972 - 12 O 22/72
    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Dies kommt zwar in Betracht, wenn der Versicherer Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger lebensnaher und objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen war (OLG Karlsruhe, VersR 1973, 851), die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes schuldhaft verzögert wird und dies mitursächlich für einen psychosomatisch bedingten ungünstigen Heilungsverlauf war (OLG München, NZV 1993, 434) oder gar das Prozessverhalten des Versicherers von dem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden kann (OLG Nürnberg, NZV 1997, 358).
  • OLG Köln, 16.09.1996 - 8 U 17/96
    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Nur wenn die Verhältnisse so wären, dass man annehmen müsste, es handele sich nicht um eine, sondern um zwei nacheinander zu überquerende Kreuzungen, käme gegebenenfalls eine andere Sichtweise in Frage (vgl. OLG Köln, NZV 1997, 269).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (BGH, NJW 1955, 1675; KG, DAR 1987, 151).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Daran hat er auch aus Anlass der Beurteilung abweichender oberlandesgerichtlicher Entscheidungen ausdrücklich festgehalten (BGH VersR 1977, 154 155).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es "die" angemessene Entschädigung, die für bestimmte Beeinträchtigungen allgemeine Gültigkeit beanspruchen könnte, nicht geben kann, weil nichtvermögensrechtliche Nachteile in Geld nicht unmittelbar messbar sind (BGH, VersR 1976, 967, 968 mit Nachweisen).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Die Verkehrssicherheit erfordert eine klare und eindeutige Regelung der Frage, wer in einer solchen Lage den Vorrang genießt." (BGH, VersR 1971, 822, 823).
  • OLG Hamm, 27.09.1989 - 13 U 49/87

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Immaterieller Vorbehalt; Dauerschäden;

    Auszug aus KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war hier weiter zu beachten, dass bei Verletzungen durch fahrlässige Verkehrsverstöße die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in den Hintergrund tritt (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 909).
  • KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17

    Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten nach Kollision im Kreuzungsbereich

    b) Voraussetzung für die Anwendung dieser Grundsätze, die auch für weitläufige Kreuzungen gelten (Senat, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02 -, juris Rdn. 63 und KG, Urteil vom.
  • KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04

    Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen

    Die wesentliche Grundlage für die Bemessung des Schmerzensgeldes bilden das Maß und die Dauer der Lebensbeeinträchtigung, die Größe, Heftigkeit und Dauer der erduldeten Schmerzen und Leiden sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, Übersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs, ferner der Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles (KG, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02 -, KG- Report 2003, 140, vgl. auch die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).

    Das Gericht ist daher nicht gehindert, die von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge zu unterschreiten oder über sie hinauszugehen, wenn dies durch die wirtschaftliche Entwicklung oder veränderte allgemeine Wertvorstellungen gerechtfertigt ist (KG, Urteil vom 10. Februar 2003 - 22 U 49/02, a.a.O., BGH VersR 1976, 967).

  • LG Braunschweig, 31.01.2008 - 8 O 2419/06

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    In vergleichbaren Fällen hat das Amtsgericht Zeven (Urteil vom 7.1.1999 - 3 C 577/97, in: Hacks/Ring/Böhm, 26. Aufl. 2008, Nr. 26.1392) ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 DM für angemessen, das KG Berlin in einem Urteil vom 10.02.2003 (Az.: 22 U 49/02) eine Schmerzensgelderhöhung um 5.000 DM wegen der erlittenen Phobie für "deutlich überzogen" gehalten, weil die Phobie behandelbar war.
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