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   OLG Düsseldorf, 27.08.1999 - 22 U 50/99   

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https://dejure.org/1999,7240
OLG Düsseldorf, 27.08.1999 - 22 U 50/99 (https://dejure.org/1999,7240)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.1999 - 22 U 50/99 (https://dejure.org/1999,7240)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 1999 - 22 U 50/99 (https://dejure.org/1999,7240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Geschäftsführer; Verschulden; Organisationsverschulden; Wasserschaden; Abwasserkanal; Abwasser

  • RA Kotz

    Haftung Tiefbauunternehmer - Abflußmöglichkeit von Abwässern bei Kanalbauarbeiten

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 31; ; BGB § 831 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 831
    Sicherstellung der Entwässerung bei Erneuerung eines Abwasserkanals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kanalbauarbeiten: Mit heftigen Niederschlägen muß gerechnet werden! (IBR 1999, 534)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 936 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.11.2020 - III ZR 134/19

    Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals:

    Es stellt dabei keinen entscheidenden Unterschied dar, ob der Rückstau in der Leitung durch eine unzureichend geplante und insoweit (dauerhaft) unterdimensionierte Kanalisation (wie in dem dem Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - aaO - zugrunde liegenden Fall) oder durch zeitlich begrenzte Arbeiten am Kanalsystem - hier die durch die Renaturierung des Telgeigrabens veranlassten, möglicherweise wegen einer zu starken Verjüngung bei der provisorischen Wasserableitung ungenügend abgesicherten, Bauarbeiten - verursacht worden ist (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21. Januar 2015 - I-16 U 99/14, juris Rn. 33 ff; dass., VersR 2002, 610 f; OLG Karlsruhe, BauR 2001, 663, 664; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 48).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2004 - 4 U 8/03

    Rückstauschaden nach Offenstehen eines Kanaldeckels: Ansprüche gegen eine

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, VersR 1999, 230 (231)), die in der Rechtsprechung einhellige Zustimmung gefunden (vgl. OLG Köln, VersR 2000, 1370 f; OLG München, OLGR 2000, 172 f; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 48 f) und der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2000, 287; Urt. v. 27.12.2001 - 4 U 298/01 - 72 -), hat in einem solchen Fall jeder Eigentümer sein an die Gemeindekanalisation angeschlossenes Grundstück durch geeignete Maßnahmen - insbesondere die Installation von Rückstauklappen - jedenfalls vor solchen Rückstauschäden zu sichern, die durch einen bis zur Rückstauebene, d. h. in der Regel bis zur Straßenoberkante, reichenden normalen Rückstaudruck verursacht werden und mit den üblichen Sicherungsvorkehrungen sicher abgewandt werden können.
  • LG Dortmund, 24.07.2018 - 25 O 373/16

    Amtshaftung bei Vorliegen eines Rückstauschadens

    In diesem Zusammenhang durfte sie sich uneingeschränkt darauf verlassen, dass die Klägerin die notwendige Rückstausicherung eingebaut hatte (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. August 1999 - 22 U 50/99 -, Juris-RN 17; OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 2002 - 21 U 140/01 -, Juris-RN 9).
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