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   OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 60/96   

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https://dejure.org/1996,10757
OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 60/96 (https://dejure.org/1996,10757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.1996 - 22 U 60/96 (https://dejure.org/1996,10757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 22 U 60/96 (https://dejure.org/1996,10757)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Massivholz für einen Wintergarten geeignet? (IBR 1997, 66)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungs- und Hinweispflicht - bei wem müssen Bedenken angemeldet werden? (IBR 1997, 239)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 12/99

    Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von Vorschußleistungen auf

    Durch Senatsurteil vom 11.10.1996 (- 22 U 60/96 -, NJW-RR 1997, 274 = OLGR 1997, 142, nur Leitsatz, = IBR 1997, 66 - Metzger) ist die Beklagte zu 2 wegen der Errichtung eines Wintergartens mit massivem Bauholz statt mit Leimholz entsprechend dem Antrag des Bauherrn zu einem Kostenvorschuß von 30.000 DM verurteilt worden.

    Der mit der Klage verfolgte Anspruch auf Zahlung eines die durch das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 12.01.1996 - 5 O 515/94 - i.V.m. dem Senatsurteil vom 11.10.1996 - 22 U 60/96 - zuerkannten 30.000,00 DM übersteigenden, Vorschusses von 47.300,00 DM ist aber nicht hinreichend substantiiert dargetan.

    Demgemäß hat der Senat in seinem Urteil vom 11.10.1996 - 22 U 60/96 - trotz Fehlens eines, Kostenanschlags für die erforderliche Neuherstellung des Wintergartens in Leimholz oder einer nachvollziehbaren Schätzung der Kosten dieser Sanierung den voraussichtlichen Sanierungsaufwand auf der Grundlage der vorgelegten - nicht einschlägigen - Angebote gemäß- § 287 ZPO auf den vom Kläger verlangten Betrag von 30.000 DM geschätzt.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 64/99

    Pflicht zur Mitteilung von Bedenken; Ablehnung der Mängelbeseitigung

    In einem solchen Fall genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nur, wenn er die Bedenken dem Bauherrn unmittelbar mitteilt (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 4,3 Rdn. 259; Urteile des Senats vom 20.7.1994, 22 U 15/94, BauR 1995, 244 = NJW-RR 1995, 214 = OLGR 1995, 55, vom 11.10.96, 22 U 60/96, OLGR 1997, 142 NJW-RR 1997, 274).
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