Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 459
Fehlen einer Schlußabnahme bei erteilter Baugenehmigung kein Sachmangel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachmangel; Gewährleistungsanspruch; Baugenehmigung; Bauvorhaben; Schlußabnahme
- Judicialis
BGB § 459
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459; BauO-Nds § 80 Abs. 6
Fehlen der bauaufsichtlichen Schlußabnahme
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffentlich-rechtliche Schlussabnahme nicht durchgeführt: Welche Rechte hat AG gegen AN? (IBR 2000, 268)
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.09.1998 - 4 O 316/98
- OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1184
- BauR 2000, 1784 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Vertiefung auf einem Fußgängerweg
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Der Senat hat Beweis erhoben in dem Verfahren 22 U 62/99, in dem die Eltern der Kläger den Beklagten auf Zahlung weiterer 18.000,00 DM wegen verkauften Zubehörs aus abgetretenem Recht ihrer Kinder in Anspruch nehmen, durch Vernehmung der Zeugen B, F und.Zwar ist die Hilfsaufrechnung sachdienlich, aber ein Zahlungsanspruch stand dem Beklagten gem. §§ 434, 440 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB höchstens in Höhe von 15750,00 DM zu und ist durch die vorrangig erklärte Hilfsaufrechnung im Verfahren 22 U 62/99 erloschen.
Die danach bestehende Schadensersatzforderung des Beklagten i.H.v. 15750,00 DM ist durch die vorrangig im Verfahren 22 U 62/99 erklärte Hilfsaufrechnung erloschen, da dort den Eltern der Kläger eine Forderung in übersteigender Höhe zustand.
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90
Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Die Rechtsprechung des BGH (NJW 1983, 275; 1991, 2138) nimmt jedoch im Fall öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen einen Sachmangel, insbesondere bei fehlenden Baugenehmigungen, an, da diese Vorschriften aus Gründen des Gemeinwohls bestehen und vom Verkäufer nicht beseitigt werden können, andererseits keinen Rechtsmangel gerade des betroffenen Grundstücks darstellen.Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Baubehörde die Nutzung der Anlage untersagen kann (Vgl. BGH NJW 1991, 2138; NJW-RR 1987, 457).
- BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90
Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Aus den genannten Gründen scheidet auch die Annahme einer selbständigen Garantie der Kläger aus, die für eine Haftung erforderlich wäre, soweit man in der behördlichen Erklärung eine zusicherungsfähige Eigenschaft nicht sieht (vgl. BGH NJW 1992, 1384, 1385).Soweit eine Baugenehmigung erteilt ist, kann eine Untersagung nicht allein auf den formellen Verstoß, daß eine Schlußabnahme nicht erfolgt wäre, gestützt werden, sondern nur dann erfolgen, wenn gegen materiellrechtliche Bauvorschriften verstoßen worden ist (BGH NJW 1992, 1384).
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90
Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Auch lagen die Voraussetzungen des § 326 BGB dem Grunde nach vor, da eine Fristsetzung des Beklagten wegen des Widerspruchs des Pächters B gegen die zum 31.3.1999 erfolgte Kündigung der Kläger entbehrlich war (vgl. BGH NJW 1991, 2700). - BGH, 04.06.1982 - V ZR 81/81
Rechtsfolgen der Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Die Rechtsprechung des BGH (NJW 1983, 275; 1991, 2138) nimmt jedoch im Fall öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen einen Sachmangel, insbesondere bei fehlenden Baugenehmigungen, an, da diese Vorschriften aus Gründen des Gemeinwohls bestehen und vom Verkäufer nicht beseitigt werden können, andererseits keinen Rechtsmangel gerade des betroffenen Grundstücks darstellen. - BGH, 12.12.1986 - V ZR 180/85
Verkauf eines Hausgrundstücks "ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 22 U 61/99
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Baubehörde die Nutzung der Anlage untersagen kann (Vgl. BGH NJW 1991, 2138; NJW-RR 1987, 457).
- OLG Köln, 18.06.2015 - 19 U 174/14
Haftung des Veräußerers eines Hausgrundstücks wegen Mängeln
Denn dann ist die Bauabnahme eine bloße Formalie und kann nicht als der Kaufsache unmittelbar anhaftender Makel angesehen werden (keine Beschaffenheit, siehe auch OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1184).