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   OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 79/97   

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OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 79/97 (https://dejure.org/1997,7357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.1997 - 22 U 79/97 (https://dejure.org/1997,7357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 22 U 79/97 (https://dejure.org/1997,7357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1717
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1975 - VIII ZR 230/73

    Einbau einer Heizungsanlage - Abtretung einer Kaufpreisforderung für Heizkessel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 79/97
    Schon dies begründet die Verwerflichkeit seines Tuns (vgl. BGH NJW 1994, 2289, 2291 = ZIP 1994, 789, 792; BGH WM 1966, 1150, 1151; WM 1975, 559, 560).

    Es ist anerkannt, daß der Nachweis bedingten Vorsatzes sich in den Fällen der vorliegenden Art oftmals nur durch den Schluß erbringen läßt, der Schädiger habe so leichtfertig gehandelt, daß er eine Schädigung des anderen Teils in Kauf genommen haben muß (vgl. BGH WM 1975, 559, 560; WM 1986, 904, 906- Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl., § 826 Rdn. 6).

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 79/97
    Schon dies begründet die Verwerflichkeit seines Tuns (vgl. BGH NJW 1994, 2289, 2291 = ZIP 1994, 789, 792; BGH WM 1966, 1150, 1151; WM 1975, 559, 560).
  • BGH, 28.06.1966 - VI ZR 287/64
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 79/97
    Schon dies begründet die Verwerflichkeit seines Tuns (vgl. BGH NJW 1994, 2289, 2291 = ZIP 1994, 789, 792; BGH WM 1966, 1150, 1151; WM 1975, 559, 560).
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11

    Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten

    Gleichermaßen stellt die Zurverfügungstellung eines Kontos zum Zwecke der Überweisung veruntreuter Gelder sittenwidriges Verhalten dar (OLG Düsseldorf 24. Oktober 1997 - 22 U 79/97 - NJW-RR 1998, 1717) .
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2005 - 4 U 685/03

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Beweisanforderungen für bedingten Vorsatz

    Denn anders als in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1717) zu Grunde liegenden Fall findet sich auf den der Beklagten zur Gutschrift auf das eigene Konto übergebenen Schecks kein Hinweis auf die Person des Geschädigten.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2015 - 17 U 89/14

    Argentinien-Anleihen

    Der vom Kläger herangezogene Fall, in dem ausnahmsweise das Bereitstellen eines Kontos als Beihilfehandlung zur § 826 BGG gewertet wurde (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1717) betraf einen nicht vergleichbar gelagerten Fall, in dem die oben dargestellten Kriterien, bei denen eine Einordnung einer an sich neutralen Handlung möglich ist, ausnahmsweise vorlagen.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2007 - 15 U 8/05

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Eigentumsverlust an ausländischem Grundstück

    Vielmehr kann ein bewusstes Sichverschließen schon dann vorliegen, wenn starke Verdachtsmomente für ein kriminelles Handeln sprechen und Aufklärung insoweit verlangen und derjenige, auf dessen Wissen es ankommt, eine sich ihm bietende Möglichkeit, sich Klarheit zu verschaffen, bewusst nicht wahrnimmt, weil er es gerade vermeiden will, dass aus einem begründeten Verdacht Gewissheit wird (BGH NJW 1994, 2289, 2291; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1717).
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   SG Hannover, 22.06.1999 - S 22 U 79/97   

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SG Hannover, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - S 22 U 79/97 (https://dejure.org/1999,32192)
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