Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 86/00   

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https://dejure.org/2002,6756
OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 86/00 (https://dejure.org/2002,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.2002 - 22 U 86/00 (https://dejure.org/2002,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 2002 - 22 U 86/00 (https://dejure.org/2002,6756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 § 463

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienkauf - ungesicherte Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz für ungesicherte Grundstückserschließung (IBR 2002, 384)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 86/00
    Der Fehler kann in körperlichen Eigenschaften oder in solchen tatsächlichen, rechtlichen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt liegen, die nach der Verkehrsauffassung Wert und Brauchbarkeit der Kaufsache unmittelbar beeinflussen (allg. M. vgl. BGH, NJW 1991, 2556; NJW 1993, 2796 m.w.N.; Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459 Rn. 8).
  • BGH, 02.07.1993 - V ZR 157/92

    Erschließungskostenabrede im Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 86/00
    Der Fehler kann in körperlichen Eigenschaften oder in solchen tatsächlichen, rechtlichen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Umwelt liegen, die nach der Verkehrsauffassung Wert und Brauchbarkeit der Kaufsache unmittelbar beeinflussen (allg. M. vgl. BGH, NJW 1991, 2556; NJW 1993, 2796 m.w.N.; Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 459 Rn. 8).
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 86/00
    Ist dies wie hier nicht der Fall, weil die Erschließung wegen des Abwassers über ein anderes Privatgrundstück erfolgt, ist die Erschließung nur gesichert, wenn sie privatrechtlich dinglich dauerhaft, etwa durch eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB gesichert wird (vgl. BGH NJW 1992, 2691 [2692]).
  • OLG Naumburg, 08.11.2005 - 3 U 41/05

    Vereinbarung der Erschließung einer Liegenschaft im Kaufvertrag - Pflicht zur

    Dabei werden auch Eigentümlichkeiten, die in der Beziehung der Sache zur Umwelt begründet sind und sich z.B. aus der Erschließung eines Grundstücks ergeben (OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2002, 22 U 86/00 = OLGR 2002, 281-282; OLG Bamberg, Urteil vom 16. Oktober 2002, 3 U 128/01 = OLGR 2003, 152-154), als Sachmangel behandelt (Erman/Grunewald, BGB, 10. Aufl., § 459 Rdn. 3).
  • VG Greifswald, 10.08.2017 - 3 A 2263/16

    Heranziehung zu Anschlussbeiträgen (Schmutz- und Niederschlagswasser);

    Von der Beschaffenheitsvereinbarung können auch Beziehungen der Kaufsache zur Umwelt, wie z.B. die abwasserseitige Erschließung eines Baugrundstücks erfasst sein (OLG Hamm, Urt. v. 18.03.2002 - 22 U 86/00 -, juris Rn. 10).
  • VG Greifswald, 14.12.2017 - 3 A 823/17

    Heranziehung zu Beiträgen für die Abwasserbeseitigung; rechtliche Einordnung

    Von der Beschaffenheitsvereinbarung können auch Beziehungen der Kaufsache zur Umwelt, wie z.B. die abwasserseitige Erschließung eines Baugrundstücks erfasst sein (OLG Hamm, Urt. v. 18.03.2002 - 22 U 86/00 -, juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,86271
OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00 (https://dejure.org/2003,86271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2003 - 22 U 86/00 (https://dejure.org/2003,86271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2003 - 22 U 86/00 (https://dejure.org/2003,86271)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Verkehrsunfall: Fahrlässigkeit durch Aufheben herabgefallenen Kugelschreibers während der Fahrt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00
    Zwar verlangt die Rechtsprechung für die Annahme grober Fahrlässigkeit ein erheblich gesteigertes Verschulden; das Verhalten des Versicherungsnehmers muss subjektiv unentschuldbar sein (vgl. BGH VersR 1984, 480; VersR 1992, 1085, 1086).

    Allerdings kann vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (vgl. BGH VersR 1992, 1085, 1086).

    So beschreibt der Ausdruck "Augenblicksversagen" nur den Umstand, dass der Handelnde für eine kurze Zeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ; dieser Umstand allein ist kein ausreichender Grund, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (vgl. BGH VersR 1992, 1085, 1086).

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1996 - 1 U 16/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00
    Das OLG Naumburg hat ebenso wie das OLG Celle ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 61 WG bejaht, wenn der Versicherungsnehmer von der Fahrbahn abkommt, weil er nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz gegriffen hat und sich dadurch hat ablenken lassen (OLG Naumburg DAR 1997, 112 f.; OLG Celle ZfS 1994, 20).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00
    Unter grober Fahrlässigkeit ist ein gefahrenträchtiges Verhalten zu verstehen, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH VersR 1989, 582, 583).
  • OLG München, 24.01.1992 - 10 U 4963/91

    Kfz-Unfall; Herbeiführen eines Versicherungsfalles; Grobe Fahrlässigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00
    Das OLG München hat in einem vergleichbaren Fall, in dem der Kläger in einer relativ langgezogenen Linkskurve mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h nach rechts von der Fahrbahn abkam, als er eine Kassette wechseln wollte, Augenblicksversagen angenommen und grobe Fahrlässigkeit vor allem deshalb verneint, weil der Kläger sein Augenmerk nicht von der Fahrbahn abgewendet hatte (vgl. OLG München NJW-RR 1992, 538).
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82

    Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00
    Zwar verlangt die Rechtsprechung für die Annahme grober Fahrlässigkeit ein erheblich gesteigertes Verschulden; das Verhalten des Versicherungsnehmers muss subjektiv unentschuldbar sein (vgl. BGH VersR 1984, 480; VersR 1992, 1085, 1086).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 22 U 86/00
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung verbreiteten Ansicht an, wonach das Aufheben herabgefallener Gegenstände durch den Fahrer während der Fahrt in objektiver und subjektiver Hinsicht als grob fahrlässig angesehen wird (vgl. die Nachweise bei OLG Karlsruhe VersR 1993, 1096).
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