Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99 (1)   

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https://dejure.org/2000,10041
OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99 (1) (https://dejure.org/2000,10041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2000 - 22 U 87/99 (1) (https://dejure.org/2000,10041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 22 U 87/99 (1) (https://dejure.org/2000,10041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Landwirt; Kaufvertrag; Landwirtschaftliche Fläche; Änderung; Bebauungsplan; Wert

  • Judicialis

    ZPO § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319
    Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstückskaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99
    Nach ständiger Rechtsprechung wird die Geschäftsgrundlage eines Vertrages gebildet durch die nicht zum Vertragsinhalt erhobenen, aber beim Vertragsschluss zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und nicht von ihm beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch entsprechende gemeinsame Vorstellungen beider Vertragspartner, auf denen der Geschäftswille aufbaut (BGHZ 131, 209 [214] m.w.N.).

    Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Anpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, denn der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue muss nur dann zurücktreten, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (BGHZ 131, 209 [216] m.w.N.).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshofes in seiner Rechtsprechung für Kaufverträge über Bauerwartungsland gemacht (BGHZ 131, 209 [217] unter Hinweis auf BGHZ 74,.370).

    Diese Vorstellung gibt aber weder Anlass noch Rechtfertigung für ein Abweichen von der Regel, dass nach beiderseitiger Erfüllung eines Austauschvertrages jede Partei dessen Chancen und Risiken endgültig selbst zu tragen hat (BGHZ 131, 209 [217]).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2000 - 22 U 87/99
    Das Risiko, den sachmängelfrei gelieferten Kaufgegenstand wie beabsichtigt verwenden zu können, trägt nach der gesetzlichen Interessenbewertung beim Kaufvertrag grundsätzlich der Käufer (vgl. BGHZ 74, 370 [374]), der Verkäufer trägt das Risiko, dass er den Kaufgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund geänderter Rahmenbedingungen oder veränderter Marktlage zu.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8387
OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 87/99 (https://dejure.org/1999,8387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1999 - 22 U 87/99 (https://dejure.org/1999,8387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 22 U 87/99 (https://dejure.org/1999,8387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baustelle; Absicherung; Schmerzensgeld; Hinauszögerung der Schadensregulierung; Bauarbeiten; Schadensersatzklage

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 847
    Sicherung einer Straßenbaustelle bei Dunkelheit; Höhe des Schmerzensgeldes für Tibiakopftrümmerfraktur; Hinauszögerung der Schadensregulierung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 12 U 7/98

    kaum zu überbietende Arroganz von Haftpflichtversicherern - § 847 BGB (seit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 87/99
    Eine Erhöhung des Schmerzensgeldbetrags wäre gerechtfertigt, wenn die Beklagten in unverständlicher und in hohem Maße tadelnswerter Weise sich dem berechtigten Entschädigungsverlangen entgegengestellt hätten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1999, 2447 und Müller, Zum Ausgleich des immateriellen Schadens nach § 847 BGB, VersR 1993, 909, 916).
  • LG Köln, 21.05.1993 - 5 O 159/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 87/99
    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Landgerichts Köln 5 0 159/92 ist nicht einschlägig, weil das Landgericht Köln einen Mitverschuldensanteil von 1/2 berücksichtigt hat, während vorliegend kein Mitverschulden gegeben ist.
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1999 - 22 U 87/99
    Die Baustelle war mit zumutbaren Mitteln so zu sichern, daß objektiv vorhersehbare Gefahren für Dritte ferngehalten wurden (vgl. BGH NJW 1997, 582 ff.); die Pflicht traf die Beklagte zu 1 als Bauunternehmerin und den Beklagten zu 2, der nach eigenen Angaben (vgl. Bl. 6 der Ermittlungsakte) als Polier für die Baustellenabsicherung zuständig war.
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