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   VG Hamburg, 14.11.2001 - 22 VG 702/98   

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https://dejure.org/2001,56361
VG Hamburg, 14.11.2001 - 22 VG 702/98 (https://dejure.org/2001,56361)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2001 - 22 VG 702/98 (https://dejure.org/2001,56361)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2001 - 22 VG 702/98 (https://dejure.org/2001,56361)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Wie im Berufungsurteil ausgeführt, fallen im Strafvollzug auch Kosten an, welche die Abschiebehäftlinge nicht betreffen - z.B. Maßnahmen zur Resozialisierung; sozialtherapeutische Betreuung von Sexualstraftätern etc. (vgl. hierzu auch Urteil des VG Hamburg vom 14. November 2001 - 22 VG 702/98 - S. 18 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07

    Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff

    Sonstige besondere Umstände, wie etwa die Notwendigkeit einer besonders aufwändigen Rückführungsart (vgl. das vom VG Hamburg genannte Beispiel einer Rückführung in einem eigens hierfür gemieteten Flugzeug - Beschluss vom 14. November 2001 - 22 VG 0702/98 -juris), liegen nicht vor.

    In dem vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall sind für 87 Hafttage 10.885, 44 DM angefallen (Urteil vom 14. November 2001 - 22 VG 0702/98 -juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

    Mit dem Abschlag trägt die Beklagte den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (- 1 C 15.04 -, a. a. O.; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, InfAuslR 2004, 361; VG Hamburg, Urt. v. 14.11.2001 - 22 VG 702/98 -, V. n. b.) Rechnung, wonach nur die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft, nicht aber die (höheren) tatsächlichen Kosten für Gefangene im Strafvollzug beansprucht werden können.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien;

    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat diese Praxis in seinem Urteil vom 14. November 2001 - 22 VG 702/98 - im Grundsatz gebilligt, ohne freilich auf die Problematik des Haftkostenbeitrags einzugehen.
  • OVG Hamburg, 03.12.2008 - 5 Bf 259/06

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    Der Höhe nach hat sie den in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. November 2001 (22 VG 702/98, juris, Rn. 38 f.) für das Jahr 1995 zugrundegelegten Tageshaftsatz für Abschiebungshaftgefangene in Höhe von 125, 12 DM (umgerechnet 63, 97 Euro) angesetzt.
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