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VG Hamburg, 14.11.2001 - 22 VG 702/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04
Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …
Wie im Berufungsurteil ausgeführt, fallen im Strafvollzug auch Kosten an, welche die Abschiebehäftlinge nicht betreffen - z.B. Maßnahmen zur Resozialisierung; sozialtherapeutische Betreuung von Sexualstraftätern etc. (vgl. hierzu auch Urteil des VG Hamburg vom 14. November 2001 - 22 VG 702/98 - S. 18 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07
Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff
Sonstige besondere Umstände, wie etwa die Notwendigkeit einer besonders aufwändigen Rückführungsart (vgl. das vom VG Hamburg genannte Beispiel einer Rückführung in einem eigens hierfür gemieteten Flugzeug - Beschluss vom 14. November 2001 - 22 VG 0702/98 -juris), liegen nicht vor.In dem vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall sind für 87 Hafttage 10.885, 44 DM angefallen (Urteil vom 14. November 2001 - 22 VG 0702/98 -juris).
- OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05
Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des …
Mit dem Abschlag trägt die Beklagte den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsurteil vom 14. Juni 2005 (…- 1 C 15.04 -, a. a. O.; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, InfAuslR 2004, 361; VG Hamburg, Urt. v. 14.11.2001 - 22 VG 702/98 -, V. n. b.) Rechnung, wonach nur die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft, nicht aber die (höheren) tatsächlichen Kosten für Gefangene im Strafvollzug beansprucht werden können. - OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03
Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien; …
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat diese Praxis in seinem Urteil vom 14. November 2001 - 22 VG 702/98 - im Grundsatz gebilligt, ohne freilich auf die Problematik des Haftkostenbeitrags einzugehen. - OVG Hamburg, 03.12.2008 - 5 Bf 259/06
Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung
Der Höhe nach hat sie den in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 14. November 2001 (22 VG 702/98, juris, Rn. 38 f.) für das Jahr 1995 zugrundegelegten Tageshaftsatz für Abschiebungshaftgefangene in Höhe von 125, 12 DM (umgerechnet 63, 97 Euro) angesetzt.